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arbeiten trotz AU?

H

Happyana

Gast
Hallo!

Ich habe eine Frage zu einer gewissen Problematik.
Also ich fang mal von Anfang an. Am 11.1.2012 hatte ich eine Hand-OP wegen Kapaltunelsyntom an der linken Hand und wurde erst bis 10.02. krankgeschrieben. Schon Freitag den 3.02 rief mich mein Vorgesetzter an wann ich denn wieder komme, in der Hoffnung das ich wohl sage OK ich komme sofort. Nun ich bin darauf nicht eingegangen.
Ich habe immer noch leichte Schmerzen in der Hand und wollte jetzt eigentlich mit wenig Stunden nächste Woche wieder einsteigen. Aber gestern die Ärztin meinte, ich solle besser noch eine Woche zu Hause bleiben also AU bis 17.02.
Nun hatte mich heute meine Teamleiterin (im Auftrag von meinem Vorgesetzten) angerufen, ob ich nicht heute für vier Stunden an die Kasse kommen könnte (ich mache Warenverräumung und Kasse), weil ich doch sagte, ich würde es mit ein paar Stunden wieder ausprobieren wollen. Ich habe nein gesagt und dann hieß es ach ich hatte so gehoft du könntest mir helfen.
So nun habe ich ein schlechtes Gewissen und bin irgendwie aber auch sauer, das die mich überhaupt fragen trotz AU und vor allen Dingen gerade Samstags ist viel an den Kassen zu tun und das traue ich mir echt noch nicht zu, weil ja noch immer Schmerzen da sind.

So nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber eigentlich wenn man eine AU hat, einen bitten (mit schlechten Gewissen machen) zur Arbeit zu kommen?
Falls ich nächste Woche nochmal gefragt werde und zustimmen würde, darf ich das überhaupt:confused:?

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.
lg
 
S

Schmetterlingsflattern

Gast
ich weiss nicht obs da rechtliche linien gibt,aber das ist ja quatsch. krank ist krank. ich würde nicht hingehen, denn dan siehts ja wirklich aus,als könntest du ja eigentlich arbeiten und ebim nächsten mal glaubt dir keiner mehr. oder der fragt wieder an.

neh, krank ist krank, finde ich.:)
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Hallo Happyana,

fragen dürfen die schon. Ist aber ein ziemlich kurzfristiges denken!
Falls Du arbeiten würdest könnte sich der Heilungsprozess wesentlich verlängern und eventuell eine neue Krankmeldung zur Folge haben.

Das schlechte Gewissen machen die nicht Dir, sondern das machst Du Dir selbst!
Du hattest eine OP und bist noch krank. Faxit: Du kannst nicht arbeiten, bis dein Arzt Dir sagt okay jetzt wieder.
Ich kenne das auch gut mit dem schlechten Gewissen, aber das ist eine total falsche Denke. Wenn man gesund ist, ist man auch Leistungsfähig und das wird verlangt!

Gehe wieder arbeiten wenn dein Arzt Dir das okay gibt und dann fange mit der Wiedereingliederung an. Dein Arzt soll Dir den Wiedereingliederungsschein ausstellen und den legst Du deinem Arbeitgeber zur Kenntnisnahme vor. Dann musst Du den Schein bei der Krankenkasse abgeben.

Liebe Grüße und gute Besserung
Bandit :daumen:
 
C

chrismas

Gast
Um es kurz zu machen, denn das Thema gab es vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls hier irgendwo.

Ja, dein Arbeitgeber kann dich darum bitten, aber dann haftet dieser auch entsprechend dafür, solltest du irgendeinen Schaden verursachen.

Gehst du von dir selbst aus wieder arbeiten, trotz AU, so haftest du alleine.

Daher kannst du ruhig schon arbeiten gehen, aber bei einem Karpaltunnelsyndrom und Kasse wäre das nicht gerade ratsam, da gerade hier die Hände gefragt sind und es für den Heilungsprozess mehr als nur Kontraproduktiv ist.
 

Mizi

Sehr aktives Mitglied
Hallo!

Ich habe eine Frage zu einer gewissen Problematik.
Also ich fang mal von Anfang an. Am 11.1.2012 hatte ich eine Hand-OP wegen Kapaltunelsyntom an der linken Hand und wurde erst bis 10.02. krankgeschrieben. Schon Freitag den 3.02 rief mich mein Vorgesetzter an wann ich denn wieder komme, in der Hoffnung das ich wohl sage OK ich komme sofort. Nun ich bin darauf nicht eingegangen.
Ich habe immer noch leichte Schmerzen in der Hand und wollte jetzt eigentlich mit wenig Stunden nächste Woche wieder einsteigen. Aber gestern die Ärztin meinte, ich solle besser noch eine Woche zu Hause bleiben also AU bis 17.02.
Nun hatte mich heute meine Teamleiterin (im Auftrag von meinem Vorgesetzten) angerufen, ob ich nicht heute für vier Stunden an die Kasse kommen könnte (ich mache Warenverräumung und Kasse), weil ich doch sagte, ich würde es mit ein paar Stunden wieder ausprobieren wollen. Ich habe nein gesagt und dann hieß es ach ich hatte so gehoft du könntest mir helfen.
So nun habe ich ein schlechtes Gewissen und bin irgendwie aber auch sauer, das die mich überhaupt fragen trotz AU und vor allen Dingen gerade Samstags ist viel an den Kassen zu tun und das traue ich mir echt noch nicht zu, weil ja noch immer Schmerzen da sind.

So nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber eigentlich wenn man eine AU hat, einen bitten (mit schlechten Gewissen machen) zur Arbeit zu kommen?
Falls ich nächste Woche nochmal gefragt werde und zustimmen würde, darf ich das überhaupt:confused:?

Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.
lg
Darf er nicht, er darf es auch nicht fordern. Neben dem "moralischen" Aspekt ist es auch was Versicherungstechnisches. Wenn dir dann was passiert, was auch immer, dann kriegt er echt Schwierigkeiten.

Mit einer AU darfst du nicht arbeiten, du musst dich vorher "gesundschreiben" lassen.
Wenn man krank arbeiten geht, dann je nach Krankheit, kann es den Heilungsprozess behindern und man könnte Folgeschäden haben, bis dahin, dass sie irreparabel sind, an den schlechtesten Fall gedacht.

Das ist meine Kenntnis, inwieweit es sich geändert hat, weiß ich nicht.
 
H

Happyana

Gast
Hallo!

Erstmal Danke für die Antworten.

Das schlechte Gewissen machen die mir aber schon und nicht nur ich selbst. Denn es hieß ja auch, ich hatte so sehr gehofft das das Du es machst und jetzt bekomme ich die Probleme weil wir keinen kriegen.
Und das haben die schon öfters gemacht. Aber ich habe Bange das wenn ich zuviel hier erzähle, das nachher jemand aus meinem Umkreis mich hier erkennt und das die mir dann die Hölle heiß machen:(.
lg
 

Mizi

Sehr aktives Mitglied
Na denn.

Aber du hast mich nicht komplett zitiert, ich schrieb sinngemäß, ich wisse nicht, ob das der letzte Stand ist. Ist ja jetzt auch egal, ich hoffe die TE weiß, was zu tun ist.
 

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