Burbacher
Aktives Mitglied
Danke für deine Antwort. Gleichwohl bleibe ich bei meiner Antwort, habe ich doch bereits Verfahren beigewohnt und begleitet, bei denen im Vorfeld ähnlich argumentiert wurde, wie Du es tust. Während sich die zuständige Behörde einer ähnlichen Argumentation bediente wie Du, folgte das zuständige Gericht der Argumentation des von der Ausweisung Bedrohten und billigte ihm ein dauerndes Bleiberecht zu.Das sind bestimmt alles die allertraurigsten Geschichten, die Du da hörst. Nur werden die meisten dieser Geschichten nach geltenden Konventionen keinen Fluchtgrund darstellen, auch wenn das Deiner eigenen Wahrnehmung widerstrebt. Im Grunde bin ich mir ziemlich sicher, dass ich sogar genauer weiß, wovon ich spreche, als Du. Damit möchte ich Dein Engagement nicht herabwürdigen. Aber wer mit Moral argumentiert, der vernachläsigt das Recht. Und allein das Recht sollte maßgeblich sein.
Solche Fälle gibt es inzwischen zuhauf.
Gruß
Burbacher