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L_M

Gast
Hey. Vor über einem Jahr wurde ich fast von meinem Ex-Freund vergewaltigt. Ich wurde das letzte Jahr von ihm gestalkt und auch häufiger mal geschlagen, wenn ich ihm in der Pause über den Weg gelaufen bin. Er droht mir heute noch mit sachen, wie zum beispiel, dass er mich umbringt oder dass er das fortsetzt was er begonnen hat. Ich weiß einfach nicht mehr was ich tuen soll, weil die stalking sache wieder anfängt. Ist es möglich ihn so spät noch anzuzeigen?
 
Hallo L_M,

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Wiedehopf

Mitglied
theoretisch ja, Stalking ist ein Vergehen (weil nicht im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr aufwärts) bedroht,
d.h., die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (siehe § 78 Abs.3 Nr. 5 StGB)

praktisch macht es nur Sinn, wenn Du es beweisen kannst, und in Deiner eventuellen Strafanzeige (die stellt man im Idealfall schriftlich, und zwar adressiert an die zuständige Staatsanwaltschaft) schilderst, dass das Nachstellen Deine Lebensweise schwerwiegend verändert hat

ich denke, mittlerweile gibt es auch diverse Hilfevereine von Stalking-Betroffenen;
die werden Dir sicher weiterführende Informationen geben können
 
G

Gast

Gast
"Er droht mir heute noch mit sachen, wie zum beispiel, dass er mich umbringt "

Welche Form wählt er für diese Drohung? Kannst du sie ihm nachweisen? SMS? Zeugen?
Dann würde eine Anzeige Sinn machen.
 
C

chrismas

Gast
Ignorieren oder einen Neustart machen wird nicht viel bringen, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Meine damalige Freundin hatte auch einen solchen Typen am Hals und als dieser mitbekam, dass Sie einen neuen Partner hat (mich), unternahm dieser alles um auch mich einzuschüchtern und auch damit, mich zu stalken. Jede Drohung hatte dieser daraufhin über kurz oder lang immer wahr gemacht.

Ich würde dir daher dringends empfehlen, suche dir Hilfe beim Weißen Ring und sammel alles was du von ihm bekommst, auch wenn es noch so schwer sein mag, das alles auch tatsächlich aufzubewahren. Solange du das mit dir machen lässt, solange wird das immer so weitergehen und es wird vom Täter alles als Entschuldigung dafür angebracht, warum dieser keine Anzeige dulden könne und auch mit entsprechenden Konsequenzen drohen, denn du stellst aufgrund deines Alters eine erhebliche Gefahr für sein zukünftiges Leben dar, da die Verjährungsfrist erst mit deinem 18 Lebensjahr beginnt zu laufen.
 
L

L_M

Gast
hey christmas. danke für den Tipp mit dem Beweise sammeln, aber das gestalltet sich leider relativ schwer, weil ich vor kurzem ein neues Handy bekommen habe und die meisten daten leider weg sind somit auch die ganzen chats... ich habe aber mit der polizei geredet wegen der ganzen sache, aber diese ist leider auch nicht wirklich bereit mir zu helfen... Ich habe jeztt aber schule gewechselt und hoffe somit auf mehr ruhe. trotzdem danke.
 

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