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Anwalt will zu viel Geld

Jessica133

Aktives Mitglied
Hallo,
möchte nicht zu weit ausholen. Ich bin die, die den Thread "Schnarch Anwalt wechseln" eröffnet hatte, falls sich noch jemand erinnern kann.
Diesen Anwalt habe ich auch gewechselt und mit meinem neuen Anwalt hat sich der Erbschaftsstreit, der bis dato schon fast ein Jahr lief nach drei Monaten komplett geklärt. Wir sind eine Erbengemeinschaft und meine Schwester ist leider bei dem alten geblieben. Für die ersten 11 Monate hatte der schon eine Summe erhalten, wie mein Anwalt jetzt insgesamt gekostet hat. Als ich den neuen Anwalt eingeschaltet habe, hat der meiner Schwester nur noch reagiert, also allem zugestimmt, was meiner getan hat. (Wenn er denn überhaupt mal erreichbar war)
Nun hat meine Schwester eine Rechnung in der Höhe, die sogar über der ersten liegt, erhalten. Wir haben zusammen geerbt, werfen alles Guthaben und Kosten zusammen in einen Topf und teilen dann. Deshalb geht die Rechnung auch mich was an.
Ich finde es eine Frechheit, weil er uns ja teilweise sogar falsch Beraten hat.
Kann man irgendwas machen? WIE kann man so eine Rechnung prüfen und feststellen, ob sie zumindest formell korrekt ist?
Falls sie wirklich gezahlt werden muss, habe ich mir geschworen, eine ehrliche Rezession in google zu stellen. Wie die aussehen wird, könnt ihr euch denken, kann ich da frei von der Seele schreiben oder muss ich auf was achten, damit er nicht noch mich verklagt?

Viele Grüße
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Die Kosten des Anwalts richten sich in der Regel nach dem Streitwert.
Wurde denn ein solcher angegeben?

Oder habt ihr einen Vertrag mit anderen Bedingungen mit ihm abgeschlossen?
Schaut mal in eure Unterlagen, was dort steht.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Oh Momo, das war eine doofe Sache. Wir hatten ja keinen Plan und meine Schwester hat den ersten ihr namentlich bekannten Anwalt angerufen. Dass der gar kein Fachanwalt für Erbrecht ist, haben wir erst später festgestellt. Ich muss meine Schwester fragen, aber ich nehme an, sie hat gar keinen schriftlichen Vertrag :-(
Also es war so, dass wir beide bei ihm unterschrieben haben, dass er für uns Briefe schreiben darf etc.
Als ich ihm dann gesagt habe, dass ich ihm nicht vertraue und das Mandat kündigen will, um einen neuen zu bevollmächtigen sagte der doch glatt: "Sie haben kein Mandat bei mir - nur ihre Schwester"
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Ach und wegen dem Streitwert. Nachdem hat sich mein Neuer Anwalt gerichtet und sogar sehr wohlwollend mir gegenüber (also wirklich nur das zu Grunde gelegt, was ich zum Schluss auch erbe, wir müssen einen Großteil des Erbes an die Vermächtnisnehmerin abgeben). Die Summe meines Anwalts beträgt weniger als halb so viel, als das was der Anwalt meiner Schwester insgesamt fordert.
 
X

XXXXXGuest

Gast
Schau mal in die BRAO.

Rechtsanwälte haben eine Gebührenordnung.

Gibt auch Kostenkalkulator Homepages dazu.
 
G

Gelöscht 120787

Gast
Bei Anwälten gibt es keinen Vertrag, man muss eine Vollmacht unterschreiben.
Deine Schwester kann ihrem Anwalt schriftlich mitteilen, was du an Kosgten bezahlt hast, und dass nicht bereit diese hohen Kosten zu zahlen.
Wendet euch an die Rechtsanwaltskammer. Ich glaube die prüfen so etwas. Adresse googln.
Hier gibt es was zu den Kosten:

 

CabMan

Aktives Mitglied
Ich finde es eine Frechheit, weil er uns ja teilweise sogar falsch Beraten hat.
Er hätte Euch darauf hinweisen können/müssen, dass Erbrecht gar nicht sein Fachgebiet ist. Mein Anwalt hat mich damals auch darauf hingewiesen, dass ich den Streitwert nicht zu hoch ansetzen sollte, sondern realistisch, weil seine Rechnung von dieser Summe und nicht von dem erzielten Ergebnis abhängen würde. Seine Rechnung hat er erst am Ende gestellt. Ich war zufrieden. Der Anwalt Deiner Schwester ist kein Schnarcher (leider eher Deine Schwester), sondern eher ein Abzocker.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die Rechung eines Anwaltes kann man als Nicht-Jurist fast gar nicht prüfen. Es geht nach der Gebührenordnung für Rechtsanwâlre. Im Zivilrecht ist der Streitwert die Rechengröße, von der ausgehend alle andern Sachen berechnet werden.

Einen Vertrag braucht der Anwalt nicht. Sobald der eine Auskunft erteilt kann er eine Rechnung schreiben, das ist gesetzlich so geregelt.

Es kommt drauf an wie hoch die Rechnung ist. Man kann diese auf formale Richtigkeit prüfen. Der Anwalt darf nur nach der Gebührenordnung abrechnen, Er ist kein Handwerker der den Preis selbst festsetzen kann. Und für diese Prüfung- braucht man wieder einen Anwalt 😔 Vieleicht machen das auch Verbraucherzentralen, weiß ich aber nicht.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Bei Anwälten gibt es keinen Vertrag, man muss eine Vollmacht unterschreiben.
Das kann man so nicht sagen. Man kann mit dem Anwalt auch einen Betrag vereinbaren. Sollte man natürlich schriftlich machen. Wenn man keinen Betrag vereinbart, greift automatisch die Gebührenordnung. Bloß sagt einem das kaum ein Anwalt, weil er nach Gebührenordnung natürlich mehr verdient.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Du kannst dich auch an die Schlichtungsstelle wenden.


Lass dir von deiner Schwester alle, wirklich alle Unterlagen geben, die es von diesem Anwalt gibt und schreibe diese Stelle an.
Wie es geht, steht in dem Link.
 

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