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Anwalt und Beratungschein?

G

Gast

Gast
Hallo! Nachdem ich nun schon eine Weile gegen das Jugendamt kämpfe um mein Kind wiederzubekommen habe ich mich entschlossen mri einen Anwalt zu nehmen. Leider habe ich weder eine Rechtschutzversicherung noch wirklich viel Geld um diesen auch zu bezahlen, da ich HARTZ IV beziehe. Gibt es eine Möglichkeit einen Beratungsschein zu bekommen? Und entstehen dann noch weitere Kosten für mich?

Sry wenn ich ein wenig naiv rüberkomme, aber mit Anwälten habe ich mich noch nie beschäftigt.
 
H

Hypnotic Poison

Gast
Hallo Gast,



sofern du finanziell nicht in der Lage bist, die Gebühren für die Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwaltes aufzubringen, so gilt Folgendes:


In gerichtlichen Verfahren kann der Partei Prozesskostenhilfe gewährt werden; in außergerichtlichen Angelegenheiten wird die Partei durch die Beratungshilfe von der
Übernahme der Anwaltskosten freigestellt.

Der Rechtssuchende muss, wenn er Beratungshilfe wünscht, einen entsprechenden
Antrag an das Amtsgericht stellen, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat.



Wenn über den bei Gericht eingereichten Antrag positiv entschieden wurde, stellt das betreffende Amtsgericht dem Rechtssuchenden einen sog. „Berechtigungsschein“ aus.
Erscheint der Rechtssuchende mit dem Berechtigungsschein bei der / dem Rechtsanwältin / Rechtsanwalt, so kann diese / dieser in dem aus dem Berechtigungsschein ersichtlichen Umfang beraten oder für den Rechtssuchenden vertretend tätig werden.


Zu beachten ist, dass die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt – trotz der Gewährung
von Beratungshilfe – berechtigt ist, von dem Ratesuchenden / Mandanten eine
Beratungshilfegebühr in Höhe von € 10,00 (Nr. 2600 VV RVG) zu verlangen.



Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


LG Poisi

PS: Wenn es um eine familiengerichtliche Sache geht wie in deinem Fall musst du zum zuständigen Rechtspfleger des Familiengerichts gehen. Hartz 4 Bescheid etc. musst du mitnehmen und diesem vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gefangen

Aktives Mitglied
Hallo Gast,


als ich damals auch einen Anwalt brauchte und Hartz IV bezog, habe ich mich ersteinmal an einen Anwalt meiner Wahl gewandt.
Diesem habe ich den Fall ein wenig geschildert und auch gesagt das ich Hartz IV beziehe.
Das lief dann alles so ab, dass der Fall bearbeitet wurde und ich zum Schluss ein Formular ausfüllen musste ( glaube es war für die Prozesskostenbeihilfe, aber ich weiß es nicht mehr genau ).

Kosten die für mich aufkamen waren gleich 0. Allerdings wurde ich, bevor sich der Anwalt dem Fall annahm, darauf hingewiesen, dass es möglich sein kann, dass Kosten in Höhe von 0 bis max. 10 Euro entstehen können.

Ich habe keinen Beratungsgutschein gebraucht, allerdings wenn Du einen haben möchtest, oder einen benötigst, bekommst Du ihn von Deiner zuständigen Sachbearbeiterin der Arge.

Gruß
Gefangen
 
H

Hypnotic Poison

Gast
als ich damals auch einen Anwalt brauchte und Hartz IV bezog, habe ich mich ersteinmal an einen Anwalt meiner Wahl gewandt.
Diesem habe ich den Fall ein wenig geschildert und auch gesagt das ich Hartz IV beziehe.
Das lief dann alles so ab, dass der Fall bearbeitet wurde und ich zum Schluss ein Formular ausfüllen musste ( glaube es war für die Prozesskostenbeihilfe, aber ich weiß es nicht mehr genau ).
Es gibt auch die Möglichkeit, direkt zu einem Anwalt zu gehen, dieser kann dann nach der Baratung einen Beratungsschein beim Gericht einholen. Allerdings sollte man diese Variante nur wählen, wenn man sich sicher ist, dass man auch einen Beratungsschein erhält. Es gibt natürlich gewisse Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um einen Beratungsschein zu erhalten (man muss bedürftig im Sinne des Gesetzes sein, man darf keine Rechtsschutzversicherung haben, die diese Kosten abdeckt und und und). Also wenn es nicht super eilig ist, würde ich lieber zum Gericht gehen und mir einen Beratungsschein holen, so ist auch gewährleistet, dass man nicht am Ende auf seinen Kosten sitzen bleibt. Du kannst jederzeit ohne Termin zu den Sprechzeiten des Rechtspflegers beim Familiengericht vorbeigehen und die Erteilung dauert wirklich nur sehr kurz. Allerdings musst du alle nötigen Unterlagen dabei haben, damit der Rechtspfleger dir auch den Beratungsschein erteilen kann.

LG Poisi
 

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W Rechtsanwaltszwang beim Familiengericht, aber kein Anwalt will arbeiten Familie 6

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