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Antrag auf Erstausstattung Wohnung

G

Gelöscht 29616

Gast
Hi allseits,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder an. Habe eine Frage in Bezug auf SGB XII und Wohnung.

Ich ziehe bald in eine neue Wohnung (habe endlich eine!), und muss nun u.a. einen "Antrag auf einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung)" stellen. Leider erreiche ich seit einer Woche niemanden beim Amt (erhalte keine Antwort), und andere Quellen wiedersprechen sich ständig.

Kennt sich jemand damit aus, der mir etwas weiterhelfen könnte? Wie gesagt, SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (dazu Kindergeld und Mietkostenübernahme); und falls das unterschiedlich ist, ich bin in Niedersachsen. Fragen sind z.B.:

- wo finde ich eine Preisliste, was das Amt zahlt, wenn es das gibt?
- gibt es eine Gesamtsumme? (habe was von rund 1.000 € für eine Person gelesen)
- kann man selbst die Listenpreise etwas aufstocken, ist das felxibel, oder
- muss man sich strikt an die Preise halten, und zurückzahlen was nicht benötig wurde?

- allderdings, wie wird die Leistung überhaupt gezahlt - rückwirkend (per Kassenbeleg, Erstattung) oder im Voraus (Festpreise, Pauschale)?

- wie muss ich das beantragen? Die eine Betreuerin sagte ich soll das per Mail machen: 3 Sätze was ich will und eine Liste dazu; ein andere Betreuerin sprach sich eher so aus als wäre es ein richtiger Antrag (findet sich auch so im Netz, aber nicht für hier).

- Unklarheit auch im Ablauf - schaut sich das Amt die alte (nicht meine ) Wohnung an, oder die neue, wenn mein "Bestand" geprüft werden sollte? Auch hier erzählt mir jeder was anderes.
- kann ich nach Abschluss des Mietvertrags (ja vom Amt bestätigt) etwas kaufen und es später erst über den Antrag abrechnen? (im Falle von Kassenbelgen, Kaufdatum)
- oder muss ich warten bis alles genehmig wurde, und kann dann erst Sachen besorgen? Ich kann ja nicht erwarten, das mich im 1. Laden gleich anspringt was ich brauche, das kann Wochen dauern.

- in dem Fall, dass das Amt die alte/neu Wohnung prüft (die ich erst Ende September übergeben bekomme), wüsste ich ja vorher nicht was genehmig wird. Ich müsste in diesem Fall anfangs aus dem Koffer leben (kenn ich ja). Mir wurde daher auch geraten, nichts in die Wohnung zu bringen (auch nicht geliehen) was ich beantragen will.

Das erschein mir so, als müsste man das Amt irgendwie täuschen, selbst wenn man ehrliche Absichten hat. Man man man....


Obwohl ich versuche schon länger von den Ansprechpartnern schlüssige Antworten zu erhalten, weiß aber immer noch nicht woran ich eigentlich bin. Das Problem liegt für mich darin, das ich auch nicht weiß wie ich meine vorhandenen Geldmittel einteilen kann, weil da ja noch andere Anschaffungen und Kosten auf mich zukommen.

Wo wir dabei sind - vielleicht mögt ihr auch kurz Auskunft geben ob ihr lieber DSL oder Kabel nehmt und welchen Anbieter für Festnetz/Telefon und Internet. Würde mir sehr helfen.

Besten Dank und freundliche Grüße
Seele
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Goast

Gast
Internet Anschluss, kommt drauf an was der Vermieter da im Haus für einen Multimedia Anschluss hat.
Gibt ja verschiedene Anbieter.
Du wirst betreut, da sollt dir doch Hilfe gewährt werden.
Hast doch jetzt eine Wohnung, wie lief es denn da ab:
Arbeitest du, wovon lebt Ihr, du brauchst er die Bewilligung um das zu erhalten.
Bleibe ehrlich, du willst doch in Zukunft deinem Kind etwas sinnvolles mit auf den Weg geben, oder.
Ist doch im Netz alles erklärt:
 
G

Gelöscht 29616

Gast
Anschlüsse sind DSL/VDSL (Teledose) und Kabel(-dose). Kabel ist dann Vodafone, bei DSL hätte ich die Qual der Wahl. Vodefone bzw. Kabel kostet am wenigsten, aber wenn die Leistung/Support zu schlecht ausfallen sollte... man kommt ja 24 Monate nicht aus dem Vertrag raus, solange kein Grund für Sonderkündigungsrecht entsteht.

Ja, nur weil man Betreut wird, wird man nicht geholfen. Das kommt sehr drauf an was und wer. Aber mittlerweile ist es so, das die (gesetztliche) Betreuung mehr beratenden Charakter hat. Das ist auch beabsichtigt, ich will ja wenns geht mal selbstständig werden. Ich mochte es auch noch nie wenn man einfach irgendwas für mich macht. Allerdings muss eine Betreuung auch ihren Job erfüllen, dafür wird sie ja bezahlt (oder sonstwie entlohnt).

Ich wohne seit 5-7 Jahren bei der Familie, mietfrei, trete aber bis auf 100 Euro alles ab. Ich bin auch noch familienmitversichert. In Sondefällen geht das ja zum Glück. Die ersten Jahre waren furchtbar, (erhalte SGB XII erst seit 2017), ohne finanzielle Absicherung ist man irgendwie ein niemand in dieser Gesellschaft. Manchmal auch in der Familie.

Davor hatte ich eine lange Reise durch Psychiatrie und Wohnheime, aber wer Fuß fassen will im Leben, einen Sinn und eine Perspektive sucht, der ist da sowas von falsch. M.M.n. bedient sich dieser Bereich des Sozialstaats nur selbst, mir gings in dieser Zeit nur immer schlimmer.
Ohne Familie wäre ich dann letztlich auch obdachlos geworden. Nun habe ich halt aus eigener Kraft langsam wieder was aufgebaut. Betreuung ist da ein Thema für sich, wobei kompetente rechtliche Betreuung bis dahin die größte Hilfe war.

Ich hatte daher noch nie eine eigene Wohnung, und mein Grundproblem ist, dass ich - zumindest gemessen an dem was die Gesellschaft erwartet - erwerbsunfähig (geworden) bin.
Das kann man aber nur verstehen wenn man die Familiengeschichte kennt. Kinder habe ich übrigens keine (ganz gut so!)(wie kommst du drauf?)


Die Wohnung habe ich ja schon, und die Möglichkeit zur Erstausstattung ist zwar gegeben aber total unklar, und - auch wegen Corona und Urlaub usw. - teilweise kaum jemand erreichbar. Ich komme auch nur auf die Idee hier zu fragen, weil sich die alte Betreuerin ganz anders geäußert hat als die neue (hat gewechselt). Wenn jeder was anders sagt...

Ich hoffe mal, dass ich dem Amt noch was entlocken kann. Im Zweifel bleibe ich halt auf den Kosten sitzen, denn wenn ich so Sachen lese wie Kopfkissen 5€ oder Zudecke 10€ - geht gar nicht. Da frage ich mich wo man das herkriegt bitte. Ist ja ein Sack Stroh teurer...

Dann bekommt man offenbar einen Zuschlag für einen Lattenrost der "wirbelsäulen-gerecht" ist, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigen kann (kann ich, Skoliose). Hm.... also im Umkehrschluss werden für noch gesunde Menschen nur Lattenroste bezahlt die wirbelsäulen-un-gerecht sind, also krank machen...

Man kann natürlich nur Sachen bezahlen die superbillig sind aber daher auch das Geld nicht wert und bald kaputt. Beste Investition. Und dann wundern, das Sozis alles nur runterwohnen. Naja. Lassen wir das.

Ich hatte halt gehofft hier wären mehr Leute unterwegs die damit schonmal zu tun hatten. Ich würde halt gern ausloten womit ich es zu tun bekomme. Gibt ja manchmal Wissenswertes.


Da hab ich zum Schluss noch eine Geschichte.

Ich hatte über 1 Jahr lang mehr als 100 € angespart, das ich dann wieder auf mein Konto einzahlte. Beim Abgleich hat das Amt das gesehen, und wollte wissen woher das kommt. Ich hab mich gesorgt und dachte, ich schreibe das es ein Geschenk war (hatte unlängst Geburtstag). Ich frage vorsorglich meine Betreuerin, und die sagte mir: "Nein! Sagen Sie niemals das Ihnen das Geld geschenkt wurde, nichtmal wenn es 20 € sind oder 10, das Amt wird es dann einziehen/abziehen!"

Also keine Panik und keine Geschichte erfinden, bzw. immer sagen, das Geld war von den monatlichen Sozialleistungen übrig bzw. aus diesen angespart. Lass dir nie was überweisen, mach alles bar. (Noch so ein Grund gegen digitales Geld!).

LG
 
G

Gelöscht 53420

Gast
Im Grunde geht es darum einen dringlichen, gegenwärtigen Bedarf nachzuweisen.
Dazu sollte eine auszustattende Wohnung vorhanden sein, denn die Beilegung von Fotos ist immer gut.
Das Schreiben sollte immer als Antrag formuliert werden, mit Benennung des SGB-Paragraphen und der entsprechenden Liste mit gewünschtem Inventar.
Normal wird so ein Antrag bewilligt, aber sollte er abgelehnt werden, kannst du ihn auch als Darlehnsantrag stellen und die Darlehnssumme in kleinen monatlichen Summen zurückzahlen.

Was die Summe angeht, kommen 1000€ durchaus hin. Es gibt Abweichungen, die von Deiner Fantasie, Deinen Argumenten under Laune der Sachbearbeitung abhängig sind.

Ich hab während meiner letzten Arbeitslosigkeit so einen Antrag auf Erstausstattung gestellt, der zunächst abgelehnt wurde, weil ich bereits über ein Jahr in der Wohnung wohnte.
Jedoch spielte mir eine unfähige Sachbearbeiterin in die Karten, die auf meinen beigefügten Fotos angeblichen Inventar erkannte, was ich auch in der Inventarliste beantragt hatte.
Da sie auch sonst erheblich seltsame Gründe in dem Ablehnungsbescheid verkündete, legte ich Widerspruch ein, auf den sie binnen der ihr zustehenden Frist überhaupt nicht reagierte.
Folglich schrieb ich die Bereichsleiterin an und und drohte mit der Einreichung einer Klage.
Die Folge war tatsächlich eine telefonische Konferenz zwischen ihr, ihrem Stellvertreter und mir.
Rund 10 Tage später hatte ich meine 1050€ auf dem Konto^^
 
G

Goast

Gast
Wie alt bist du, bekommst du schon die EU Rente?
Gibt die Möglichkeit über teilhabe am Erwerbsleben da wieder den Einstig zu versuchen,, um deinen Lebensstandard zu verbessern.
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden.
Außerdem werden durch die Leistungen die Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert oder sie werden möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder eingegliedert.
Gibt auch noch die Möglichkeit in einer WFB zu arbeiten um darüber den Einstieg in den Ersten Arbeitsmarkt zu schaffen:
 

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