G
Gelöscht 29616
Gast
Hi allseits,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder an. Habe eine Frage in Bezug auf SGB XII und Wohnung.
Ich ziehe bald in eine neue Wohnung (habe endlich eine!), und muss nun u.a. einen "Antrag auf einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung)" stellen. Leider erreiche ich seit einer Woche niemanden beim Amt (erhalte keine Antwort), und andere Quellen wiedersprechen sich ständig.
Kennt sich jemand damit aus, der mir etwas weiterhelfen könnte? Wie gesagt, SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (dazu Kindergeld und Mietkostenübernahme); und falls das unterschiedlich ist, ich bin in Niedersachsen. Fragen sind z.B.:
- wo finde ich eine Preisliste, was das Amt zahlt, wenn es das gibt?
- gibt es eine Gesamtsumme? (habe was von rund 1.000 € für eine Person gelesen)
- kann man selbst die Listenpreise etwas aufstocken, ist das felxibel, oder
- muss man sich strikt an die Preise halten, und zurückzahlen was nicht benötig wurde?
- allderdings, wie wird die Leistung überhaupt gezahlt - rückwirkend (per Kassenbeleg, Erstattung) oder im Voraus (Festpreise, Pauschale)?
- wie muss ich das beantragen? Die eine Betreuerin sagte ich soll das per Mail machen: 3 Sätze was ich will und eine Liste dazu; ein andere Betreuerin sprach sich eher so aus als wäre es ein richtiger Antrag (findet sich auch so im Netz, aber nicht für hier).
- Unklarheit auch im Ablauf - schaut sich das Amt die alte (nicht meine ) Wohnung an, oder die neue, wenn mein "Bestand" geprüft werden sollte? Auch hier erzählt mir jeder was anderes.
- kann ich nach Abschluss des Mietvertrags (ja vom Amt bestätigt) etwas kaufen und es später erst über den Antrag abrechnen? (im Falle von Kassenbelgen, Kaufdatum)
- oder muss ich warten bis alles genehmig wurde, und kann dann erst Sachen besorgen? Ich kann ja nicht erwarten, das mich im 1. Laden gleich anspringt was ich brauche, das kann Wochen dauern.
- in dem Fall, dass das Amt die alte/neu Wohnung prüft (die ich erst Ende September übergeben bekomme), wüsste ich ja vorher nicht was genehmig wird. Ich müsste in diesem Fall anfangs aus dem Koffer leben (kenn ich ja). Mir wurde daher auch geraten, nichts in die Wohnung zu bringen (auch nicht geliehen) was ich beantragen will.
Das erschein mir so, als müsste man das Amt irgendwie täuschen, selbst wenn man ehrliche Absichten hat. Man man man....
Obwohl ich versuche schon länger von den Ansprechpartnern schlüssige Antworten zu erhalten, weiß aber immer noch nicht woran ich eigentlich bin. Das Problem liegt für mich darin, das ich auch nicht weiß wie ich meine vorhandenen Geldmittel einteilen kann, weil da ja noch andere Anschaffungen und Kosten auf mich zukommen.
Wo wir dabei sind - vielleicht mögt ihr auch kurz Auskunft geben ob ihr lieber DSL oder Kabel nehmt und welchen Anbieter für Festnetz/Telefon und Internet. Würde mir sehr helfen.
Besten Dank und freundliche Grüße
Seele
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder an. Habe eine Frage in Bezug auf SGB XII und Wohnung.
Ich ziehe bald in eine neue Wohnung (habe endlich eine!), und muss nun u.a. einen "Antrag auf einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung)" stellen. Leider erreiche ich seit einer Woche niemanden beim Amt (erhalte keine Antwort), und andere Quellen wiedersprechen sich ständig.
Kennt sich jemand damit aus, der mir etwas weiterhelfen könnte? Wie gesagt, SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (dazu Kindergeld und Mietkostenübernahme); und falls das unterschiedlich ist, ich bin in Niedersachsen. Fragen sind z.B.:
- wo finde ich eine Preisliste, was das Amt zahlt, wenn es das gibt?
- gibt es eine Gesamtsumme? (habe was von rund 1.000 € für eine Person gelesen)
- kann man selbst die Listenpreise etwas aufstocken, ist das felxibel, oder
- muss man sich strikt an die Preise halten, und zurückzahlen was nicht benötig wurde?
- allderdings, wie wird die Leistung überhaupt gezahlt - rückwirkend (per Kassenbeleg, Erstattung) oder im Voraus (Festpreise, Pauschale)?
- wie muss ich das beantragen? Die eine Betreuerin sagte ich soll das per Mail machen: 3 Sätze was ich will und eine Liste dazu; ein andere Betreuerin sprach sich eher so aus als wäre es ein richtiger Antrag (findet sich auch so im Netz, aber nicht für hier).
- Unklarheit auch im Ablauf - schaut sich das Amt die alte (nicht meine ) Wohnung an, oder die neue, wenn mein "Bestand" geprüft werden sollte? Auch hier erzählt mir jeder was anderes.
- kann ich nach Abschluss des Mietvertrags (ja vom Amt bestätigt) etwas kaufen und es später erst über den Antrag abrechnen? (im Falle von Kassenbelgen, Kaufdatum)
- oder muss ich warten bis alles genehmig wurde, und kann dann erst Sachen besorgen? Ich kann ja nicht erwarten, das mich im 1. Laden gleich anspringt was ich brauche, das kann Wochen dauern.
- in dem Fall, dass das Amt die alte/neu Wohnung prüft (die ich erst Ende September übergeben bekomme), wüsste ich ja vorher nicht was genehmig wird. Ich müsste in diesem Fall anfangs aus dem Koffer leben (kenn ich ja). Mir wurde daher auch geraten, nichts in die Wohnung zu bringen (auch nicht geliehen) was ich beantragen will.
Das erschein mir so, als müsste man das Amt irgendwie täuschen, selbst wenn man ehrliche Absichten hat. Man man man....
Obwohl ich versuche schon länger von den Ansprechpartnern schlüssige Antworten zu erhalten, weiß aber immer noch nicht woran ich eigentlich bin. Das Problem liegt für mich darin, das ich auch nicht weiß wie ich meine vorhandenen Geldmittel einteilen kann, weil da ja noch andere Anschaffungen und Kosten auf mich zukommen.
Wo wir dabei sind - vielleicht mögt ihr auch kurz Auskunft geben ob ihr lieber DSL oder Kabel nehmt und welchen Anbieter für Festnetz/Telefon und Internet. Würde mir sehr helfen.
Besten Dank und freundliche Grüße
Seele
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: