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Gast
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Hi,
ich habe mit dem Auto eines Freundes einen Unfall verursacht. Gottseidank nur Lackschäden. Allerdings hatte er mir vorher verschwiegen, dass das Auto nur auf den Halter versichert ist. Folglich hat die Versicherung den Schaden nicht übernommen.
Naja, ist halt blöd gelaufen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich ihm 300 € zahle und ihm seine Schulden i. H. v. 400 € erlasse, die er noch bei mir hat. Dann verzichtet er auf alle Ansprüche. Das würde ich mir gerne schriftlich geben lassen. Er ist auch damit einverstanden.
Meine Frage ist jetzt, wie ich diesen Anspruchsverzicht formuliere.
Ist eine Vereinbarung/ Vertrag mit unser beider Unterschrift erforderlich oder reicht eine einseitige Willenserklärung von ihm aus?
Muss ich mich dabei auf Paragrafen aus dem BGB beziehen? Wenn ja, welche?
Hättet ihr vielleicht Formulierungsvorschläge?
Danke schon mal.
ich habe mit dem Auto eines Freundes einen Unfall verursacht. Gottseidank nur Lackschäden. Allerdings hatte er mir vorher verschwiegen, dass das Auto nur auf den Halter versichert ist. Folglich hat die Versicherung den Schaden nicht übernommen.
Naja, ist halt blöd gelaufen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich ihm 300 € zahle und ihm seine Schulden i. H. v. 400 € erlasse, die er noch bei mir hat. Dann verzichtet er auf alle Ansprüche. Das würde ich mir gerne schriftlich geben lassen. Er ist auch damit einverstanden.
Meine Frage ist jetzt, wie ich diesen Anspruchsverzicht formuliere.
Ist eine Vereinbarung/ Vertrag mit unser beider Unterschrift erforderlich oder reicht eine einseitige Willenserklärung von ihm aus?
Muss ich mich dabei auf Paragrafen aus dem BGB beziehen? Wenn ja, welche?
Hättet ihr vielleicht Formulierungsvorschläge?
Danke schon mal.