Hallo,
Mein Mann hat 2015 ein 10 Familienhaus mit seinem Bruder zusammen gekauft. Mein Mann hat Eigenkapital von 30 000 € gezahlt, sein Bruder 1000€!
Sein Bruder hat sich nur die ersten Monate um die Immobilie gekümmert, danach jetzt fast 5 Jahre gar nicht mehr! Nun möchte er ‚seinen‘ Anteil verkaufen. Wie kann man weiter vorgehen? Welche Chancen hätten wir beim Anwalt ihn aus dem Grundbuch zu bekommen? Hat er Anspruch auf seinen Anteil?
Zunächst mal handelt es sich nicht um eine Frage von Besitz, sondern um die des Eigentums.
Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Eigentümer ist dagegen im Grundbuch eingetragen.
Zu der Frage, wie der Bruder von Deinem Mann aus dem Grundbuch ausgetragen werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Auszahlung oder Schaffung von Brucheigentum, wie es bei einer Umwandlung in Eigentumswohnungen der Fall ist. Wobei bei Brucheigentum auch nur eine begrenzte Distanz im Grundbuch entsteht und sich die Frage stellt, was man für 1000 Euro in einem haus als Brucheigentum deklarieren will 😅
Frage: Meinst Du mit "10 Familienhaus", das das Haus 10 Wohnungen hat?
Das würde ja dann wohl bedeuten, das auf dem Haus nicht unerhebliche Grundschulden liegen.
Es ist auch entscheidend, ob ein Gericht den Kauf- oder den Zeitwert zugrunde legt, wenn es zu einem Prozess kommen sollte.
Sollte hier nur der Kaufwert beigemessen werden, könntet ihr ihn natürlich leicht rauskaufen.
Dazu kämen natürlich noch die damaligen Anwalts- und Notarkosten, sowie die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch, die ja auch nicht unerheblich sind. Da wäre ja auch die Frage, wer wieviel davon damals getragen hat.
Wichtig ist auch, ob diese Kostentragung von 30 zu 1 damals schriftlich festgehalten wurde oder die beiden einfach nur in konkludenter Abstimmung ihr Geld zusammengeworfen haben.