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Anspruch auf Besitz?

Hallo,

Mein Mann hat 2015 ein 10 Familienhaus mit seinem Bruder zusammen gekauft. Mein Mann hat Eigenkapital von 30 000 € gezahlt, sein Bruder 1000€!

Sein Bruder hat sich nur die ersten Monate um die Immobilie gekümmert, danach jetzt fast 5 Jahre gar nicht mehr! Nun möchte er ‚seinen‘ Anteil verkaufen. Wie kann man weiter vorgehen? Welche Chancen hätten wir beim Anwalt ihn aus dem Grundbuch zu bekommen? Hat er Anspruch auf seinen Anteil?
 
G

Gelöscht 88259

Gast
Uh, schwierig. Wer im Grundbuch steht, ist der Eigentümer. Da beide drinstehen, sind beide Eigentümer. Das kann man ihm nicht einfach wegnehmen.

Und er kann sein Eigentum natürlich veräußern, wenn er möchte.

Ob es jetzt drauf ankommt, ob er sich darum "gekümmert" hat, oder nicht - es ist ja sein Eigentum, er darf das auch verkommen lassen. Kann aber sein, dass dadurch das Eigentum seiner Bruders angegriffen wird.

Haben die Brüder irgendwas Spezielles ausgemacht? Wer sich darum kümmert, wer was übernimmt?

Leider kenne ich mich mit Grundstücksrecht nicht so gut aus - anwaltliche Beratung wäre aber nicht schlecht.
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Da gibt es noch mehr Fragen zu der Sache:

Sind die 10 Wohnungen in Eigentumswohnen aufgeteilt?
Läuft noch eine Finanzierung? Wer trägt die Kosten der Finanzierung in welcher Höhe?
Welche Lasten sind noch im Grundbuch eingetragen?
Wie stellt er sich den Verkauf seines ideellen Anteils vor, falls es keine Eigentumswohnungen sind?

Fakt ist, der Bruder ist Miteigentümer bzw. Eigentümer eines Anteils der Wohnungen. Man kann ihm halt seinen Anteil abkaufen.

Für die Beantwortung dieser Frage des oder der TE sind mehr Auskünfte nötig. Dies geht dann schon in die Richtung Rechtsberatung, die ich hier nicht leisten will und darf.

Daher empfehle ich den Kontakt zu einem entsprechenden Fachanwalt und Notar. Kommt ja auch drauf an, was im Kaufvertrag für das eventuelle Innenverhältnis vereinbart wurde.
 
G

Gelöscht 53420

Gast
Hallo,

Mein Mann hat 2015 ein 10 Familienhaus mit seinem Bruder zusammen gekauft. Mein Mann hat Eigenkapital von 30 000 € gezahlt, sein Bruder 1000€!

Sein Bruder hat sich nur die ersten Monate um die Immobilie gekümmert, danach jetzt fast 5 Jahre gar nicht mehr! Nun möchte er ‚seinen‘ Anteil verkaufen. Wie kann man weiter vorgehen? Welche Chancen hätten wir beim Anwalt ihn aus dem Grundbuch zu bekommen? Hat er Anspruch auf seinen Anteil?
Zunächst mal handelt es sich nicht um eine Frage von Besitz, sondern um die des Eigentums.
Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Eigentümer ist dagegen im Grundbuch eingetragen.

Zu der Frage, wie der Bruder von Deinem Mann aus dem Grundbuch ausgetragen werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Auszahlung oder Schaffung von Brucheigentum, wie es bei einer Umwandlung in Eigentumswohnungen der Fall ist. Wobei bei Brucheigentum auch nur eine begrenzte Distanz im Grundbuch entsteht und sich die Frage stellt, was man für 1000 Euro in einem haus als Brucheigentum deklarieren will 😅

Frage: Meinst Du mit "10 Familienhaus", das das Haus 10 Wohnungen hat?
Das würde ja dann wohl bedeuten, das auf dem Haus nicht unerhebliche Grundschulden liegen.
Es ist auch entscheidend, ob ein Gericht den Kauf- oder den Zeitwert zugrunde legt, wenn es zu einem Prozess kommen sollte.
Sollte hier nur der Kaufwert beigemessen werden, könntet ihr ihn natürlich leicht rauskaufen.
Dazu kämen natürlich noch die damaligen Anwalts- und Notarkosten, sowie die Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch, die ja auch nicht unerheblich sind. Da wäre ja auch die Frage, wer wieviel davon damals getragen hat.
Wichtig ist auch, ob diese Kostentragung von 30 zu 1 damals schriftlich festgehalten wurde oder die beiden einfach nur in konkludenter Abstimmung ihr Geld zusammengeworfen haben.
 

miasma

Aktives Mitglied
Wer hat denn in den 5 Jahren die Raten gezahlt? und wieviel war das...

sollte der Bruder nur 1000 Euro dazu gegeben haben und sich dann nie wieder drum gekümmert... würd ich ihm anbieten ihm das Geld zurück zu zahlen und eventuell das was er noch eingezahlt hat + einen Wert X. ( nach fairem ermessen )

Sie sollten erstmal drüber reden... um welche Gesamtsumme es sich handelt.
 

CabMan

Aktives Mitglied
Mir kommen die beiden Summen arg gering vor. Wie hoch sind Eure jeweiligen monatlichen Raten? Ich selber habe ein kleines EFH. Selbst da würde ich mit 31.000€ nicht gerade weit kommen.
 
G

Gelöscht 88259

Gast
Umgangssprachlich wird oft "Besitz" gesagt, wenn man eigentlich "Eigentum" meint.

Man hat zudem keinen "Anspruch auf Besitz", sondern ein "Recht zum Besitz". Besitz ist kein Anspruch, den man geltend machen kann.

Vielleicht hilft es bei deiner Suche.

Hier geht es auch gar nicht um den Besitz, sondern um das Eigentum. Aber das kannst du natürlich so genau nicht wissen, wenn du mit dieser Materie nicht so viel zu tun hast. :)

Grundsätzlich hat er natürlich Eigentumsanspruch. Er steht im Grundbuch drin. Übrigens, ist eben auch jeder Eigentümer, der irgendwie ins Grundbuch reingekommen ist. Deswegen Vorsicht bei der Eintragung.

Ich wünsche dir alles Gute.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
liebe TE, werde doch ein wenig genauer mit den infos

mit deinen angaben lässt sich erstmal sehr wenig anfangen. für 30k+1k kriegt man ja kein haus, nichtmal die letzte bruchbude - jedenfalls nicht in deutschland.

wie siehts mit den raten aus? zahlt der bruder da etwas, oder zahlt dein mann alles alleine? falls letzteres, warum hat er sich auf so einen deal eingelassen? falls ersteres, ist eh alles klar. oder zahlt der bruder nicht, obwohl er müsste? dann gäbe es sicher irgendwelche wege.

bislang ist der informationsgehalt nahe 0, und bei den infos kann man imo nichtmal ansatzweise irgendeinen halbwegs guten ratschlag geben.
 

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