Uri
Aktives Mitglied
Wenn beide hälftig im Grundbuch drinstehen, dann kann natürlich jeder seinen Anteil eigenhändig und nach Belieben verkaufen.
Der Preis wird bei 1/2-Anteilen in der Regel nicht hoch sein, denn ein Käufer hat ja die Situation zu akzeptieren, wie sie ist.
Die "Zwangseigentümergemeinschaft" bleibt bestehen, nur ein Eigentümer wurde dann getauscht.
Sich trennende Eheleute können in solchen Fällen die Zwangsversteigerung beantragen. Ob das bei Brüdern auch geht, musst Du recherchieren.
Besser ist, sich irgenwie anders einig zu werden.....
Der Preis wird bei 1/2-Anteilen in der Regel nicht hoch sein, denn ein Käufer hat ja die Situation zu akzeptieren, wie sie ist.
Die "Zwangseigentümergemeinschaft" bleibt bestehen, nur ein Eigentümer wurde dann getauscht.
Sich trennende Eheleute können in solchen Fällen die Zwangsversteigerung beantragen. Ob das bei Brüdern auch geht, musst Du recherchieren.
Besser ist, sich irgenwie anders einig zu werden.....