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Anspruch auf ALG2 oder SGB2??

B

_BabyMiss_

Gast
Hallo!

Ich habe folgendes Problem. ^^

Meine Mutter, ihr Partner und meine Brüder wohnen mit meinem Verlobten und mir in einem Haus.
Es sind aber 2 vollkommen getrennte Wohnungen. Haben also nichts miteinander zu tun. ^^ Sind quasi 'nur Nachbarn'. :D

Nun hat der Partner meine rMutter eigtl unsere Wohnung ursprünglich gemietet um eine Rückzugsmöglichkeit zu haben. (Da hab ich ein paar Monate nicht da gewohnt). Aber so wirklich genutzt hat er die Wohnung eigtl nie. :D
Er wohnt also eigtl vollkommen oben. Hat keine Möbel und nichts unten. Und seit ca. 3 Monaten beziehe ich nun auch wieder die Wohnung.
Unserem Vermieter ist/war es bisher eigtl immer egal, wer jetzt wo wohnt usw. ;)

Nun haben mein Verlobte und ich uns bei der Giag als Bedarfsgemeinschaft angegeben. auch unter dieser Adresse. Sind auch beide hier gemeldet usw.

Meine Mutter und ihr Partner hatten bisher nur immer Sorge, dass sie als Bedarfsgemeinschaft weniger oder kein Geld mehr bekommen.

Denn meine Mutter hat eine Herzkrnakheit und 'darf' nicht mehr arbeiten. Und der Partner ist seit einem 'Berufs'Unfall auch dauerhaft krank geschrieben und bekommtArbeitslosengeld, soweit ich weiß.
Meine Mutter bekommt nichts vom Amt, weil sie Witwenrente bekommt.

Nun frage ich mich, würden sie denn wirklich gar nichts bekommen?
Das kann doch aber eigtl gar nicht sein. Öö :confused:

Also der Partner bekommt vom Amt bisher 260euro Wohngeld und dann nochmal, ich glaube 250euro so.

Meine Mutter bekommt 600Euro Witwenrente und halt eben Kindergeld+Halbweisenrente für meine Brüder. Zumindest von einem weiß ich es sicher.
Das sind auch um die 400euro.

Ich hoffe, hier weiß vllt jemand bescheid.

Denn ich möchte endlich mal klare Verhältnisse. -.- ;)

LG, _BabyMiss_
 
G

Giesy

Gast
Wenn Du das alles auf dem Amt angibst, hast Du am schnellsten klare Verhältnisse.

Da müße ihr alle, alles offenlegen und dann weißt du woran du bist.
 
B

_BabyMiss_

Gast
Also, ich befürchte mal, dass der liebe Herr Lebensgefährte meiner Mutter da eher eine Anzeige wegen Staatsbetrugen bekommen wird.

Ehrlich gesagt ist es mir auch 1. zu peinlich mit ihm zusamen irgendwo gesehen zu werden., 2. kann er sich überhaupt nicht benehmen und 3. ist es shcon schwierig genug, die überhaupt dazu zu bekommen, dass die das machen würden.

Ich werd die nie dazu bekommen ihren Hintern da hin zu bewegen, wenn die nicht vorher wissen, dass sie was bekommen.

Außerdem möchte ich nicht beim amt mit ihnen in Zusammenhang gebracht werden.

Ich möchte nur noch alles getrennt haben und dann mit denen ihrem Kram nix mehr zu tun haben. ^^
 
D

Deichgräfin

Gast
Es wäre nicht sehr schlau,zu erzählen,dass der Lebensgefährte
der Mutter sich eine leere Wohnung als "Rückzugsmöglichkeit"
vom Amt hat bezahlen lassen, eigentlich aber mit der Mutter
in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen wohnt.
Kann als Sozialbetrug erkannt werden.

Habt ihr denn einen Mietvertrag für die Wohnung ?

So wie es anscheinend jetzt läuft, das Amt zahlt
für den Lebensgefährten die Miete und ihr wohnt
dort,kann/wird es nicht weiterlaufen.
Wieso solltest du mit dem Lebensgefährten zum "Amt" gehen ? Der hat mit euch absolut nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

_BabyMiss_

Gast
Es wäre nicht sehr schlau,zu erzählen,dass der Lebensgefährte
der Mutter sich eine leere Wohnung als "Rückzugsmöglichkeit"
vom Amt hat bezahlen lassen, eigentlich aber mit der Mutter
in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen wohnt.
Kann als Sozialbetrug erkannt werden.
Genau das meine ich. ;)

Und ich will da nicht mit rein gezogen werden.
 
D

Deichgräfin

Gast
Genau das meine ich. ;)

Und ich will da nicht mit rein gezogen werden.
Das wird sich nicht vermeiden lassen,ihr bewohnt diese
Wohnung und wollt Geld haben.
Steht euch überhaupt eine eigene Wohnung zu ?
Wenn ich mich richtig erinnere seid ihr,du und dein Freund,
unter 25 Jahre alt.Wovon habt ihr bisher gelebt ?
 
B

_BabyMiss_

Gast
Wir waren ja schon bei der Giag. Uns steht eine Wohnung zu.
Da ich eine Bestätigung vom Jugendamt bekommen kann, dass ich nicht mehr zuhause wohnen kann/sollte.
Und bei meinem Partner ist es zuhause auch nicht besser.
Die Fallmanagerin hat uns das 'Ja' schon gegeben. ^^
 

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