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Anregungen für Opfer psychischer Gewalt

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T706

Neues Mitglied
Sowohl hier im Forum (Gewalt) als auch auf anderen Webseiten, die sich mit Mobbing und Gaslighting beschäftigen, kann man häufig lesen, dass man eigentlich nur 2 Möglichkeiten hat, Die Taten hinnehmen oder sich von den Täter:innen trennen.
Auch als Betroffene bin ich nicht grundsätzlich dieser Auffassung. D.h.: Natürlich kann es in dem einem oder anderen Fall, tatsächlich besser sein, den Kontakt zu den Täter:innen abzubrechen, aber eben nicht immer.
Was in welchem Fall besser ist, kann nur das jeweilige Opfer entscheiden.

Aber welche Möglichkeiten haben die Opfer?
1. rechtswidrige Taten/Straftaten zur Anzeige bringen:
Im Strafgesetzbuch (StGB) finden sich diverse Taten, die viele Mobbing- und/oder Gaslighting-Opfer immer wieder erfahren (haben). Die Konsequenzen für die Täter:innen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein.
Letzteres macht deutlich, dass diese Taten/Verhaltensweisen nicht nur von den Opfern und einigen netten und empathischen Menschen nicht gewünscht werden, sondern der Staat, wir, die Gesellschaft diese Verhaltensweisen nicht nur ablehnen, sondern auch bestrafen wollen.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn man zukünftig immer wieder darauf hingewiesen werden würde, dass man als Opfer prüfen (lassen) sollte, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. 🙂

2. Abschreckung:
a. Taten dokumentieren und (auch) die Täter:innen damit konfrontieren:

Ob solche Dokumentationen auch von Gerichten anerkannt werden, weiß ich nicht, aber nachdem ich eine solche Liste (Datum, Zeit und Beschreibung des Vorfalls) erstellt und in einem gemeinsamen Gespräch mit meinem Kollegen und meinem Chef vorgetragen hatte, hatte ich mit dem Kollegen nie wieder Probleme.
b. Über Straftaten/Mobbing/Gaslighting im Allgemeinen sprechen:
Bei manchen Täter:innen führt ein solches Gespräch zu (großer) Unsicherheit, sodass sie zunächst von weiteren Aktiväten absehen.

3. mit den Täter:innen (nur noch) schriftlich kommunizieren:
Wenn mit den Täter:innen kommuniziert werden muss, aber ein Gespräch nicht mehr möglich ist, kann man ihnen schriftlich mitteilen, dass man zukünftig nur noch schriftlich mit ihnen kommunizieren wird.
Dies schont die Nerven. Die Dokumente (E-Mails, Briefe, Nachrichten) werden m.E. als Beweismittel vom Gericht anerkannt.
Außerdem hat man hier die Möglichkeit auch die Themen oder Dinge anzusprechen, die man in einem persönlichen Gespräch nicht vorbringen würde.
Bei den eigenen Texten ist darauf zu achten, dass diese sachlich und sachlich korrekt sind. Sonst kann dies zum Bumerang werden.

Über weitere Anregungen von euch würde ich mich sehr freuen. 🙂
 
Da im Forum keine Rechtsberatung angeboten werden darf und es sich hierbei weder um ein Hilfegesuch noch um einen Erfahrungsaustausch handelt, ist der Thread geschlossen.
 
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