Es kommt darauf an, warum der Angeklagte freigesprochen wird. Wenn er freigesprochen, weil Schuld oder Unschuld sich nicht genau beweisen lassen, dann wird das wohl für den Anzeigeerstatter auch keine Konsequenzen haben.Also heisst das wenn der Anzeigeerstatter jemand zu Unrecht einer Schweren Straftat beschuldigt hat und er vom Gericht Freigesprochen wird das der Anzeigeerstatter grosse Propleme bekommen wird richtig ?
Wenn man beweisen kann, dass der Anzeigeerstatter vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet, dann ist das eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB:
"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."