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Anklageschrift Staatsanwaltschaft

Chichiri

Aktives Mitglied
Also heisst das wenn der Anzeigeerstatter jemand zu Unrecht einer Schweren Straftat beschuldigt hat und er vom Gericht Freigesprochen wird das der Anzeigeerstatter grosse Propleme bekommen wird richtig ?
Es kommt darauf an, warum der Angeklagte freigesprochen wird. Wenn er freigesprochen, weil Schuld oder Unschuld sich nicht genau beweisen lassen, dann wird das wohl für den Anzeigeerstatter auch keine Konsequenzen haben.

Wenn man beweisen kann, dass der Anzeigeerstatter vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet, dann ist das eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB:

"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
 

Uri

Aktives Mitglied
Ganz wichtig: Niemand muss da hingehen! Das ist absolut freiwillig (wird gerne oft anders suggeriert).
Der weitere Fortgang wird sein, das Du wahrscheinlich zu einem Gespräch beim LKA eingeladen wirst, wo Du Dich zu den Vorgängen äußern sollst. Das wäre dann der Zeitpunkt, wo Du sagen musst, das Du Dich zum Vorgang nur äußern kannst, wenn Dir der Tag der Tat, der Zeitpunkt und der Ort bekannt gegeben wird. Weil das ist ja Grundvoraussetzung, das Du - insofern Du unschuldig bist - abgleichen kannst, wo Du zu diesem Zeitpunkt warst und im Optimalfall nachweisen kannst, das Du unter Zeugenbeisein ganz woanders warst.
Ich würde dir auch raten, Deine Aussagen nach Mitteilung der entsprechenden Details schriftlich vorzufertigen und dann von den Beamten zum Empfang abzeichnen zu lassen. Denn wenn die Dich in einem Gespräch fragen und Du antwortest darauf, wird deren Protokoll dann immer weniger gut für Dich aussehen, als wenn Du selbst vorab einen Schriftsatz aufsetzt.
Im Zweifel also immer um Terminverschiebung bitten, weil Du einen eigenen Schriftsatz aufsetzen willst. Nach meiner eigenen Erfahrung wird das genehmigt und die Beamten selbst sind oft froh, das sie Zeit und Arbeit gespart haben.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Sonst lässt das doch Raum für Manipulationen des Anzeigerstatters. Ich habe den Verdacht das es in diesem fall so ist.
Für welche manipulationen soll es denn Raum lassen? Wenn man beweisen kann, dass man zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sein kann, so kann man das im Verlauf des Verfahrens erklären. und gut ists.
Evtl wird die genaue Uhrzeit auch nicht genannt, um das beschaffen eines falschen Alibis zu verhindern....nur so eine Idee.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also heisst das wenn der Anzeigeerstatter jemand zu Unrecht einer Schweren Straftat beschuldigt hat und er vom Gericht Freigesprochen wird das der Anzeigeerstatter grosse Propleme bekommen wird richtig ?
Wenn man zu Unrecht beschuldigt wurde, kann man evtl versuchen selber eine Klage (zb wegen verleumdung) anzustrengen.
Generell würde ich mich erstmal mit einem Anwalt kurzschließen und mich dann auf ihn verlassen.
 

pandawehr

Mitglied
Naja in 2 Wochen will das Amtsgericht eine Antwort. Optimal ist aufkeinenfall. Es ist ja jetzt ein Zwischenverfahren. Und ob die Richter wirklich Neutral sind?
Joa, Richter sind i.d.R. neutral, bei der Staatsanwaltschaft hingegen sieht es völlig anders aus. Habe mal bei der Jugendgerichtshilfe hospitiert und die Staatsanwaltschaft hat Videoaufnahmen als Beweismittel abgeschmettert, weil die Polizisten ihre Aussagen ja gemacht haben. Der Jugendgerichtshelfer sagte mir im Nachhinein unter vier Augen, auf dem Video wäre die Unschuld des Angeklagten bewiesen worden, er hat das Video gesehen.

Viele Staatsanwälte wollen halt Karriere machen und verknacken. Da drückt der Tonus der Politik nach unten. Traurig, aber isso.
 

Steph_S

Aktives Mitglied
Ich würde mal sagen -> Rechtsanwalt Typ=Strafverteidiger.

Wenn Du Dir keinen leisten kannst -> Prozesskostenhilfe bzw erkundige Dich beim Gericht was es für Beihilfen gibt.

So ein Brief ist kein Spass, schütze Dich. Und erstmal zur Sache keine Aussage machen, das ist eine Falle.

Ab zum Anwalt.
 

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