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Anklageschrift Staatsanwaltschaft

G

Gelöscht 115926

Gast
Da muss rein gar nichts.

Wir leben in einer Demokratie mit Gewaltenteilung.

Das bedeutet,
1) die Staatsanwaltschaft darf Anklage erheben auch ohne Angebe einer Uhrzeit. Das ist ganz deren Bier.
Aber nur der (unabhängige) Richter entscheidet, ob er den Vorwurf der Anklage als Bewiesen erachtet oder aus Mangel an Beweisen einstellt/freispricht.

Bei 2) und 3) ist es das Gleiche wie bei 1)
Eine Anklage wegen Körperverletztung ohne Uhrzeit zu Starten wäre ....
Was ist wenn Person A bei der Polizei eine Anzeige macht wegen Körperverletztung und zwei Tage nennt und die Uhrzeit 15 uhr sagt.
Und der Beschuldigte aber jeweils 15 Uhr garnicht dort war nachweisslich.
Sonst lässt das doch Raum für Manipulationen des Anzeigerstatters. Ich habe den Verdacht das es in diesem fall so ist.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Wo ist das Problem?
Auch Du darfst Deinen Nachbarn verklagen, obwohl er schon vorab seine Unschuld beweisen kann.
Du kannst ihn trotzdem vor den Kadi zerren.
Allerdings wird der Richter das abschmettern und Dir alle Kosten (Schadensersatz) auferlegen, die Deinem Nachbarn deshalb entstanden sind.

Wir beide wissen aber auch das Offiziel eigentlich die Staatsanwaltschaft auch die Unschuld des Beschuldigten ermitteln muss. Wenn keine Uhrzeiten angegeben wurden bei der Polizei ( Anzeige Tag ) ist es ein grosser Fehler weil mann je nach laune seine Uhrzeiten anpassen kann vor der Verhandlung.

Zum Glück nicht!
Dies zu "klären" tut nur der Richter. Niemand anderes.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Wo ist das Problem?
Auch Du darfst Deinen Nachbarn verklagen, obwohl er schon vorab seine Unschuld beweisen kann.
Du kannst ihn trotzdem vor den Kadi zerren.
Allerdings wird der Richter das abschmettern und Dir alle Kosten (Schadensersatz) auferlegen, die Deinem Nachbarn deshalb entstanden sind.

Du redest doch jetzt von einem Ziviellprozess oder ?

Zum Glück nicht!
Dies zu "klären" tut nur der Richter. Niemand anderes.
 

Uri

Aktives Mitglied
Nehmen wir an es ist eine Falsche Verdächtigung und die Staatsanwaltschaft war Voreingenommen und hat Anklage erhoben und ohne vorher den Sachverhalt zu klären.
Nun ist die Sache vor Gericht und er wird Freigesprochen.
Wird das Gericht den Anzeigerstatter wegen Falscher Verdächtigung belangen bzw wird es dann Offiziel so gennant damit er wegen Falscher Verdächtigung gegenanzeige machen kann bzw das Anzeigeerstattee gelogen hat?
Oder geht es in der Verhandlung eher darum die Unschuld zu beweisen ?
Ich halte das für ne grosse Sauerei die nur Steuergelder kostet wenn er wirklich freigesprochen wird und ihm bzw seinem Anwalt nicht möglichkeit gegen wurde den sachverhalt vorher zu klären.
"Falsche Verdächtigung"...was soll das sein??
Das ist kein Straftatbestand!
Selbstverständlich darf sich der Staatsanwalt irren. Deshalb entscheidet ja nur der Richter und nicht der Staatsanwalt.
Und falls sich der Richter ebenso irren sollte, darfst Du sogar in Revision gehen, damit nun nochmal weitere Richter den Fall bearbeiten.
Sollten die sich wieder irren, darfst Du zur Sicherheit unserer Demokratie nochmal in Resivion gehen.
Und falls diese sich auch wieder irren sollten, darfst Du u.U. Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen.

Und ob die Richter wirklich Neutral sind?
Dann stellst Du einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.

Wird der Befangenheitsantrag abgelehnt und Du bist trotzdem von der Befangenheit überzeugt, kannst Du immer noch eine Demonstration vor dem Amtsgericht anmelden, wo Du diesen Sachverhalt dann kundgibst.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
"Falsche Verdächtigung"...was soll das sein??
Das ist kein Straftatbestand!
Selbstverständlich darf sich der Staatsanwalt irren. Deshalb entscheidet ja nur der Richter und nicht der Staatsanwalt.
Und falls sich der Richter ebenso irren sollte, darfst Du sogar in Revision gehen, damit nun nochmal weitere Richter den Fall bearbeiten.
Sollten die sich wieder irren, darfst Du zur Sicherheit unserer Demokratie nochmal in Resivion gehen.
Und falls diese sich auch wieder irren sollten, darfst Du u.U. Klage vor dem Verfassungsgericht einreichen.

Sorry Missverständnis.
Also heisst das wenn der Anzeigeerstatter jemand zu Unrecht einer Schweren Straftat beschuldigt hat und er vom Gericht Freigesprochen wird das der Anzeigeerstatter grosse Propleme bekommen wird richtig ?

Dann stellst Du einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.

Wird der Befangenheitsantrag abgelehnt und Du bist trotzdem von der Befangenheit überzeugt, kannst Du immer noch eine Demonstration vor dem Amtsgericht anmelden, wo Du diesen Sachverhalt dann kundgibst.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hans,
es ist sehr verwirrend, wenn Du Deine Wörter einfach in meine Zitate einfügst. Man versteht kaum was....

"Sorry Missverständnis.
Also heisst das wenn der Anzeigeerstatter jemand zu Unrecht einer Schweren Straftat beschuldigt hat und er vom Gericht Freigesprochen wird das der Anzeigeerstatter grosse Propleme bekommen wird richtig ?
"

Nein. Da bekommt niemand Probleme. Warum auch?

Recht/Unrecht... das klärt der Richter.

Eine Beschuldigung ist kein Problem und zulässig. Jeder darf Beschuldigen.
Selbst wenn Mutwilligkeit vorhanden war.... es entsteht kein besonderer Schaden. Deine Aufwendungen (Fahrtkosten, Anwalt) werden entschädigt - von der unterliegenden Partei.
 

Uri

Aktives Mitglied
Achso, Hans, Du bist der Gastuser "Begleitender Umgang KM"?

Da hatte ich damals auch schon was zu geschrieben....

So etwas geht einem an die Nieren. Trotzdem musst Du versuchen cool und sachlich zu bleiben.

Und gelegentlich mal lächeln (auch wenn es schwer fällt).
 

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