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Gelöscht 115926
Gast
Eine Anklage wegen Körperverletztung ohne Uhrzeit zu Starten wäre ....Da muss rein gar nichts.
Wir leben in einer Demokratie mit Gewaltenteilung.
Das bedeutet,
1) die Staatsanwaltschaft darf Anklage erheben auch ohne Angebe einer Uhrzeit. Das ist ganz deren Bier.
Aber nur der (unabhängige) Richter entscheidet, ob er den Vorwurf der Anklage als Bewiesen erachtet oder aus Mangel an Beweisen einstellt/freispricht.
Bei 2) und 3) ist es das Gleiche wie bei 1)
Was ist wenn Person A bei der Polizei eine Anzeige macht wegen Körperverletztung und zwei Tage nennt und die Uhrzeit 15 uhr sagt.
Und der Beschuldigte aber jeweils 15 Uhr garnicht dort war nachweisslich.
Sonst lässt das doch Raum für Manipulationen des Anzeigerstatters. Ich habe den Verdacht das es in diesem fall so ist.