Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Anklageschrift Staatsanwaltschaft

G

Gelöscht 115926

Gast
Guten Abend,

Ein Freund hat einen Brief bekommen.

1) Wenn man einen Brief von dem Amtsgericht bekommt bzw eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ( Angebliche Köprerverletztung ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort ( damals Ermittlungsverfahren brief der polizei war kann ort und keine uhrzeit genannt ).

2) Muss man nicht wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht und jemanden zu etwas beschuldigt den Ort und die Uhrzeit angeben ?

3) Wenn mann ein Brief von der Polizei erhält ( Ermittlungsverfahren ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden ? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort.

Mit freundlichen Grüßen
 

pandawehr

Mitglied
Moin,

wenn beispielsweise eine Anzeige wegen sexuellem Missbrauch vorliegt kann die Uhrzeit im Nachhinein oft nicht mehr genannt werden. Wenn der Geschädigte zB. betrunken war, und sich nicht an den genauen Sachverhalt erinnert, muss auch der genaue Ort nicht zwangsläufig genannt werden. Es hängt also vom jeweiligen Fall ab.

Davon unabhängig stimme ich Yang da zu, ein Anwalt weiß genauer welches Schriftstück gültig ist und welches nicht. Meine Erfahrung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ist, dass es im Grunde völlig egal ist ob das Schriftstück gesetzmäßig geschrieben wurde oder nicht.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Moin,

wenn beispielsweise eine Anzeige wegen sexuellem Missbrauch vorliegt kann die Uhrzeit im Nachhinein oft nicht mehr genannt werden. Wenn der Geschädigte zB. betrunken war, und sich nicht an den genauen Sachverhalt erinnert, muss auch der genaue Ort nicht zwangsläufig genannt werden. Es hängt also vom jeweiligen Fall ab.

Davon unabhängig stimme ich Yang da zu, ein Anwalt weiß genauer welches Schriftstück gültig ist und welches nicht. Meine Erfahrung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ist, dass es im Grunde völlig egal ist ob das Schriftstück gesetzmäßig geschrieben wurde oder nicht.
Erstmal vielen Dank.
Anwalt wurde seinerseits eingeschaltet vor kurzem.
Es geht ja um die angebliche Körperverletztung bzw 3 Datums.
In der Anklageschrift steht nur bei einem Tag Mittags sonst weder Ort und Uhrzeit wobei Mittags auch Raum zur Spekulation lässt.
Da es ein Schwerwiegender Vorwurf ist frage ich mich ob der Anzeigeerstatter bzw die Polizei bei der Aufnahme damals nicht nach den Uhrzeiten gefragt hat weil es sonst raum für Manipulation lässt. Ich würde es für ein Skandal halten wenn man ohne Uhrzeiten eine Anklage macht. Und nebenbei hat er net mal Akteneinsicht bekommen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Da muss rein gar nichts.

Wir leben in einer Demokratie mit Gewaltenteilung.

Das bedeutet,
1) die Staatsanwaltschaft darf Anklage erheben auch ohne Angebe einer Uhrzeit. Das ist ganz deren Bier.
Aber nur der (unabhängige) Richter entscheidet, ob er den Vorwurf der Anklage als Bewiesen erachtet oder aus Mangel an Beweisen einstellt/freispricht.

Bei 2) und 3) ist es das Gleiche wie bei 1)

Guten Abend,

Ein Freund hat einen Brief bekommen.

1) Wenn man einen Brief von dem Amtsgericht bekommt bzw eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ( Angebliche Köprerverletztung ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort ( damals Ermittlungsverfahren brief der polizei war kann ort und keine uhrzeit genannt ).

2) Muss man nicht wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht und jemanden zu etwas beschuldigt den Ort und die Uhrzeit angeben ?

3) Wenn mann ein Brief von der Polizei erhält ( Ermittlungsverfahren ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden ? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort.

Mit freundlichen Grüßen
 

Uri

Aktives Mitglied
Ich würde es für ein Skandal halten wenn man ohne Uhrzeiten eine Anklage macht.
Je "dünner", je "lässiger" die Anklage erhoben wird, desto mehr sollte sich der Beklagte freuen.

Denn nur so steigt die Chance erheblich, dass das Verfahren abgeschmettert wird.

Soweit mir bekannt, ist es danach nicht so einfach möglich, das Verfahren erneut aufzurollen.
Das Ding wäre dann sehr wahrscheinlich zu Gunsten des Angeklagten endgültig durch.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Da muss rein gar nichts.

Wir leben in einer Demokratie mit Gewaltenteilung.

Das bedeutet,
1) die Staatsanwaltschaft darf Anklage erheben auch ohne Angebe einer Uhrzeit. Das ist ganz deren Bier.
Aber nur der (unabhängige) Richter entscheidet, ob er den Vorwurf der Anklage als Bewiesen erachtet oder aus Mangel an Beweisen einstellt/freispricht.

Bei 2) und 3) ist es das Gleiche wie bei 1)
Erstmal Danke wieder.
Schon erschreckend wenn der Beschuldigte Beweisen kann das er Unschuldig ist bevor es Überhaupt zur Anklage kommt.
Ich dachte immer das die Staatsanwaltschaft Anklagen macht wo es eine Hohe Treffe Quote gibt und darum geht im Vorfeld zu klären ob der Beschuldigte Schuldig ist ?
Es scheint mir so Jemanden Vorschnell zu Verklagen ist einfacher.
 
G

Gelöscht 115926

Gast
Je "dünner", je "lässiger" die Anklage erhoben wird, desto mehr sollte sich der Beklagte freuen.

Denn nur so steigt die Chance erheblich, dass das Verfahren abgeschmettert wird.

Soweit mir bekannt, ist es danach nicht so einfach möglich, das Verfahren erneut aufzurollen.
Das Ding wäre dann sehr wahrscheinlich zu Gunsten des Angeklagten endgültig durch.
Nehmen wir an es ist eine Falsche Verdächtigung und die Staatsanwaltschaft war Voreingenommen und hat Anklage erhoben und ohne vorher den Sachverhalt zu klären.
Nun ist die Sache vor Gericht und er wird Freigesprochen.
Wird das Gericht den Anzeigerstatter wegen Falscher Verdächtigung belangen bzw wird es dann Offiziel so gennant damit er wegen Falscher Verdächtigung gegenanzeige machen kann bzw das Anzeigeerstattee gelogen hat?
Oder geht es in der Verhandlung eher darum die Unschuld zu beweisen ?
Ich halte das für ne grosse Sauerei die nur Steuergelder kostet wenn er wirklich freigesprochen wird und ihm bzw seinem Anwalt nicht möglichkeit gegen wurde den sachverhalt vorher zu klären.
 

Uri

Aktives Mitglied
Schon erschreckend wenn der Beschuldigte Beweisen kann das er Unschuldig ist bevor es Überhaupt zur Anklage kommt.
Wo ist das Problem?
Auch Du darfst Deinen Nachbarn verklagen, obwohl er schon vorab seine Unschuld beweisen kann.
Du kannst ihn trotzdem vor den Kadi zerren.
Allerdings wird der Richter das abschmettern und Dir alle Kosten (Schadensersatz) auferlegen, die Deinem Nachbarn deshalb entstanden sind.
Ich dachte immer das die Staatsanwaltschaft Anklagen macht wo es eine Hohe Treffe Quote gibt und
darum geht im Vorfeld zu klären ob der Beschuldigte Schuldig ist ?
Zum Glück nicht!
Dies zu "klären" tut nur der Richter. Niemand anderes.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben