G
Gelöscht 115926
Gast
Guten Abend,
Ein Freund hat einen Brief bekommen.
1) Wenn man einen Brief von dem Amtsgericht bekommt bzw eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ( Angebliche Köprerverletztung ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort ( damals Ermittlungsverfahren brief der polizei war kann ort und keine uhrzeit genannt ).
2) Muss man nicht wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht und jemanden zu etwas beschuldigt den Ort und die Uhrzeit angeben ?
3) Wenn mann ein Brief von der Polizei erhält ( Ermittlungsverfahren ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden ? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Freund hat einen Brief bekommen.
1) Wenn man einen Brief von dem Amtsgericht bekommt bzw eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft ( Angebliche Köprerverletztung ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort ( damals Ermittlungsverfahren brief der polizei war kann ort und keine uhrzeit genannt ).
2) Muss man nicht wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht und jemanden zu etwas beschuldigt den Ort und die Uhrzeit angeben ?
3) Wenn mann ein Brief von der Polizei erhält ( Ermittlungsverfahren ) müssen zu den behaupteten Tagen bzw nicht die exakte Uhrzeit und der Ort erwähnt werden ? Nur an einem Tag steht Mittags aber ohne Ort die anderen beiden Tage sind auch ohne Uhrzeit und Ort.
Mit freundlichen Grüßen