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Angestellte zum Schwangerschaftstest genötigt?

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C

Conny1972

Gast
Wer als Frau bei einer Wurstfabrik in Nortrup einen Job haben wollte, soll vorher einen negativen Schwangerschaftstest vorlegen müssen. Zudem, so behaupten die Betroffenen, ließ die Firma die Frauen noch einmal testen, bevor sie eine Festanstellung erhielten. Wer dann schwanger ist, soll rausfliege

»In drei Fällen war der Hauptgrund für den Wunsch, die Schwangerschaft zu beenden, der Umstand, dass diese Frauen bei der Firma Kemper Wurstwaren arbeiten und dort … vor der Vertragsunterschrift eine betriebsärztliche Untersuchung stattfinden würde, bei der unter anderem auch durch einen Urintest festgestellt würde, ob die betreffende Bewerberin schwanger sei.« Mit Schwangerschaft gebe es keinen Job – so steht es in einem Brief von donum vitae vom Juni 2008n.


Firmen-Skandal: Angestellte zum Schwangerschaftstest genötigt? - Nachrichten Vermischtes - WELT ONLINE
Ich denke das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Was sagt ihr ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 3807

Gast
naja wenn man bedenkt, das viele AG ihre Beschäftigten die schwanger sind kündigen und damit durchkommen, obwohl das auch gesetzeswidrig ist und viele Schwangere nichts dagegen tun, weil sie denken dass ist so ok, wundert mich nichts mehr.
 

deadwood

Aktives Mitglied
Soweit ich weiss, ist das eindeutig gesetzeswidrig.
Keine Frau ist bei ihrer Bewerbung verpflichtet, Angaben über eine etwaige Schwangerschaft oder wahrheitsgemäße Aussagen über eine evtl. Verwirklichung eines Kinderwunschs in nächster Zukunft zu treffen (Lügen wäre hier erlaubt).
Obwohl die Beschäftigung in der Wurstfabrik wegen der besonderen gesundheitlichen Auflagen im lebensmittelproduzierenden Gewerbe sicherlich durchaus eine medizinische Untersuchung als Einstellungsvoraussetzung zulässt, glaube ich auch hier, dass der geheim dabei vorgenommene Schwangerschaftstest unzulässig ist, jedenfalls zumindest dann, wenn das Resultat als Einstellungskriterium dient.
Aber darum sollte sich eigentlich ein Betriebsrat kümmern.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie das bei Beschäftigungsverhältnissen aussähe, in denen der Arbeitgeber einen nicht unerheblichen Betrag in die Ausbildung der Beschäftigten investiert.
So war das Schwangerschaftsthema bzw. der Kinderwunsch z.B. mal lange Zeit bei Fluggesellschaften für angehende Pilotinnen ein Ausschlusskriterium, bzw. man hatte das eleganter geregelt, indem man eine Haftungsklausel in den Arbeitsvertrag aufnahm, nach der bei Eintreten des Ausfalls wegen Schwangerschaft die Ausbildungskosten zu erstatten gewesen wären.
Doch die Zeiten sind längst passé, seitdem die angehenden Piloten ihre Ausbildung aus eigener Tasche bezahlen müssen.
 
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