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Angehörige Anspruch Leistung

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo zusammen!
Mich würde interessieren, ob es hier jemanden gibt, der/die schon etwas Erfahrung hat was das Thema Angehöriger von Betroffenen angeht?
Mich würde interessieren, können z.b. Angehörige die unter 25 Jahre alt sind Leistungen vom Versorgungsamt beziehen?
Das Thema ist ja, wenn ein Angehöriger keine Ausbildung hat, mit der Schule fertig ist, selbst nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, welche Hilfen kann er/sie erhalten?
Normal sagt man wenn jemand mehr als 3 Stunden arbeiten kann ( mein Sohn meint er kann das nicht)
Aber sagen wir Mal er könnte es, wenn alle Faktoren passen, aber keine Tätigkeit hat, dann schickt man so jemanden zum Jobcenter.
Was wenn es aber nun ein Angehöriger von OEG ist?
Normalerweise müssen ja die OEG Betroffenen dafür aufkommen oder?
Ich gehe stark davon aus, dass bei unter 25 jährige das Einkommen/ Leistungen der Eltern herangezogen werden?
Das würde bedeuten, die eigenen Kinder haben keinen Hartz 4 Anspruch?
Es gibt Leute die behaupten, man wäre als Eltern nicht unterhaltspflichtig, dem ist unter 25 Jahre wohl nicht so.
Deshalb meine Frage: es müsste doch für Angehörige von Opfern eine Leistung geben, die das abdeckt?
In meinem Fall hat der Angehörige ( mein Sohn) einen Behinderten Ausweis aber denke der wird hier keine Bedeutung haben.
Es gibt ja im sozialen Entschädigung Bereich viele Leistungen aber eher nicht für Angehörige?
Wie gesagt ich suche nach Personen die da Erfahrungswerte haben.
Selbst wenn jemand nicht arbeitsfähig wäre, dann bekäme er Sozialhilfe.
Auch da würde ein Angehöriger wahrscheinlich keine Leistung erhalten weil die Mutter BSA etc. Bekommt und quasi solange jemand zu Hause lebt wahrscheinlich keine Leistungen erhält?
Ist für meinen Sohn sehr schwierig, er hat bisher ALG 1 erhalten was ihm eigentlich auch nicht zugestanden hätte, da er dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar steht.
Er hat selbst sehr viele Probleme.
Die Arbeitsagentur meinte sie verlange das Geld nicht zurück.
Derzeit läuft das Kindergeld bis zum 21. LJ.
Unterhalt weiß ich nicht ob der Vater zahlen wird.
Grundsätzlich muss der Vater nur zahlen, wenn er eine Ausbildung macht, bzw. Sich darum in einer bestimmten Zeit bemüht, schätze ich mal bzw. Aufgrund von Behinderung müsste der Vater dann weiter zahlen, aber da sind wir noch in der Beratung.
Da der Vater aber schon viele Jahre kaum Unterhalt leistet, braucht man sich da nicht drauf verlassen.
 
Hallo, Vermißt, so einfach läßt sich das nicht sofort beantworten,
dazu benötigt man konkretere Aussagen,
*zu den bisher gestellten Anträgen überhaupt und auch wo?
*In wieweit das 3 h Arbeitsverhälniss vom wem bestädigt worden ist?
*Wohn/Lebensverhältnisse (eigene Wohnung, allein/Partner u.ä.)?
*Seit wann Behinderungsverfahren/genehmigung?

Wenn das AA keine Rückforderungen stellt, ist es (meist) auch zu Recht gezahlt wurden, dann müssten Eltern nicht aufkommen,
aber die andren Fragen bleiben offen, Da man hier nur Erfahrungen/Ratschläge geben kann und das erst mal im KOMPLEX verstehen muß...MfG
 
Unabhängig von deinen Gedankengängen, warum ist eine Behinderung vorhanden? Gibt es einen kausalen Zusammenhang zur Tat, wenn ja, dann sollte man sich einmal mit Schockschädigungen von Sekundäropfern beschäftigen

Schockschädigung von Sekundäropfern nach dem Opferentschädigungsgesetz | Dr. Gloistein & Partner

Unabhängig davon wäre die Agentur für Arbeit eigentlich, sofern die Behinderung bekannt ist, dazu angehalten den Sohn zur Teilhabe am Arbeitsleben zu schicken, sowie ein Gutachten über die Leistungsfähigkeit zu erstellen. Sowohl beim Jobcenter, wie auch bei der Sozialhilfe kommt es darauf an, wie hoch der Bedarf von allen Mitgliedern in dieser Bedarfsgemeinschaft sind. Sollte das BSA dann geringer ausfallen, nach Abzug aller Freibeträge und unter Berücksichtigung des Krankenkassenbeitrages, dann wäre doch ein Bezug möglich. Müsste aber sehr genau ausgerechnet werden.
 
Danke allen für eure Beiträge.
Mittlerweile ist ein Gutachten da.
Das von der Arbeitsagentur ist noch nicht da.
Bin echt gespannt
Mittlerweile weiß ich dass Hilfe z. Lebensunterhalt Anspruch da wäre aber
Die SB meint ich solle das nicht beantragen weil ich meinen Kind damit nur Schaden würde.
Also bin echt bissl sprachlos.
Gibt es hier Leute die Geld nicht nehmen wenn sie es bekommen könnten?
Selbst wenn es nur 50 Euro wären.
Es wäre doch etwas bei der Miete etwas zu helfen.
Damit würde er lernen dass man auch mit wenig Einkommen etwas dazu gibt.
Trotzdem ist das wichtigste dass mein Sohn Hilfe bekommt. Das wird ein harter Weg
 

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