Vermisst
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Hallo zusammen!
Mich würde interessieren, ob es hier jemanden gibt, der/die schon etwas Erfahrung hat was das Thema Angehöriger von Betroffenen angeht?
Mich würde interessieren, können z.b. Angehörige die unter 25 Jahre alt sind Leistungen vom Versorgungsamt beziehen?
Das Thema ist ja, wenn ein Angehöriger keine Ausbildung hat, mit der Schule fertig ist, selbst nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, welche Hilfen kann er/sie erhalten?
Normal sagt man wenn jemand mehr als 3 Stunden arbeiten kann ( mein Sohn meint er kann das nicht)
Aber sagen wir Mal er könnte es, wenn alle Faktoren passen, aber keine Tätigkeit hat, dann schickt man so jemanden zum Jobcenter.
Was wenn es aber nun ein Angehöriger von OEG ist?
Normalerweise müssen ja die OEG Betroffenen dafür aufkommen oder?
Ich gehe stark davon aus, dass bei unter 25 jährige das Einkommen/ Leistungen der Eltern herangezogen werden?
Das würde bedeuten, die eigenen Kinder haben keinen Hartz 4 Anspruch?
Es gibt Leute die behaupten, man wäre als Eltern nicht unterhaltspflichtig, dem ist unter 25 Jahre wohl nicht so.
Deshalb meine Frage: es müsste doch für Angehörige von Opfern eine Leistung geben, die das abdeckt?
In meinem Fall hat der Angehörige ( mein Sohn) einen Behinderten Ausweis aber denke der wird hier keine Bedeutung haben.
Es gibt ja im sozialen Entschädigung Bereich viele Leistungen aber eher nicht für Angehörige?
Wie gesagt ich suche nach Personen die da Erfahrungswerte haben.
Selbst wenn jemand nicht arbeitsfähig wäre, dann bekäme er Sozialhilfe.
Auch da würde ein Angehöriger wahrscheinlich keine Leistung erhalten weil die Mutter BSA etc. Bekommt und quasi solange jemand zu Hause lebt wahrscheinlich keine Leistungen erhält?
Ist für meinen Sohn sehr schwierig, er hat bisher ALG 1 erhalten was ihm eigentlich auch nicht zugestanden hätte, da er dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar steht.
Er hat selbst sehr viele Probleme.
Die Arbeitsagentur meinte sie verlange das Geld nicht zurück.
Derzeit läuft das Kindergeld bis zum 21. LJ.
Unterhalt weiß ich nicht ob der Vater zahlen wird.
Grundsätzlich muss der Vater nur zahlen, wenn er eine Ausbildung macht, bzw. Sich darum in einer bestimmten Zeit bemüht, schätze ich mal bzw. Aufgrund von Behinderung müsste der Vater dann weiter zahlen, aber da sind wir noch in der Beratung.
Da der Vater aber schon viele Jahre kaum Unterhalt leistet, braucht man sich da nicht drauf verlassen.
Mich würde interessieren, ob es hier jemanden gibt, der/die schon etwas Erfahrung hat was das Thema Angehöriger von Betroffenen angeht?
Mich würde interessieren, können z.b. Angehörige die unter 25 Jahre alt sind Leistungen vom Versorgungsamt beziehen?
Das Thema ist ja, wenn ein Angehöriger keine Ausbildung hat, mit der Schule fertig ist, selbst nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, welche Hilfen kann er/sie erhalten?
Normal sagt man wenn jemand mehr als 3 Stunden arbeiten kann ( mein Sohn meint er kann das nicht)
Aber sagen wir Mal er könnte es, wenn alle Faktoren passen, aber keine Tätigkeit hat, dann schickt man so jemanden zum Jobcenter.
Was wenn es aber nun ein Angehöriger von OEG ist?
Normalerweise müssen ja die OEG Betroffenen dafür aufkommen oder?
Ich gehe stark davon aus, dass bei unter 25 jährige das Einkommen/ Leistungen der Eltern herangezogen werden?
Das würde bedeuten, die eigenen Kinder haben keinen Hartz 4 Anspruch?
Es gibt Leute die behaupten, man wäre als Eltern nicht unterhaltspflichtig, dem ist unter 25 Jahre wohl nicht so.
Deshalb meine Frage: es müsste doch für Angehörige von Opfern eine Leistung geben, die das abdeckt?
In meinem Fall hat der Angehörige ( mein Sohn) einen Behinderten Ausweis aber denke der wird hier keine Bedeutung haben.
Es gibt ja im sozialen Entschädigung Bereich viele Leistungen aber eher nicht für Angehörige?
Wie gesagt ich suche nach Personen die da Erfahrungswerte haben.
Selbst wenn jemand nicht arbeitsfähig wäre, dann bekäme er Sozialhilfe.
Auch da würde ein Angehöriger wahrscheinlich keine Leistung erhalten weil die Mutter BSA etc. Bekommt und quasi solange jemand zu Hause lebt wahrscheinlich keine Leistungen erhält?
Ist für meinen Sohn sehr schwierig, er hat bisher ALG 1 erhalten was ihm eigentlich auch nicht zugestanden hätte, da er dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar steht.
Er hat selbst sehr viele Probleme.
Die Arbeitsagentur meinte sie verlange das Geld nicht zurück.
Derzeit läuft das Kindergeld bis zum 21. LJ.
Unterhalt weiß ich nicht ob der Vater zahlen wird.
Grundsätzlich muss der Vater nur zahlen, wenn er eine Ausbildung macht, bzw. Sich darum in einer bestimmten Zeit bemüht, schätze ich mal bzw. Aufgrund von Behinderung müsste der Vater dann weiter zahlen, aber da sind wir noch in der Beratung.
Da der Vater aber schon viele Jahre kaum Unterhalt leistet, braucht man sich da nicht drauf verlassen.