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angedrohte Schadensersatzklage wegen Hund; war: ein Hund braucht Pflege

Benjamin

Mitglied
Hallo,
auch ich habe einen kleinen Hund und ein riesiges Problem.
Mir geht es gerade so, ich habe 2005 einen kleinen Hund von meinem Sohn geschenkt bekommen, damit ich auch etwas abgelenkt bin von der schweren Krebserkrankung meines Mannes und auch nicht immer so allein bin, wenn er im Krankenhaus ist. Ich habe mich dazu riesig gefreut und auch mein Mann war glücklich darüber. Inzwischen ist mein Mann an seiner schweren Krebserkrankung nach einem langen schweren Kampf, verstorben und ich bin froh, dass ich etwas Ablenkung mit meinem kleinen Hund habe, erst einmal bin ich nicht ganz allein und habe auch Verantwortung, natürlich vermisse ich meinen Mann immer noch sehr. Der Hund ist noch dazu für mich sehr hilfreich, da ich fast taub bin, schlägt er an oder er warnt mich, wenn jemand kommt oder das Telefon klingelt.
Nun war im Sommer mein Enkelsohn bei mir in den Ferien und wie das so ist, zanken Kinder sich auch mal wenn sie spielen, aber sie vertragen sich auch wieder, wenn sich nicht gerade die Erwachsenen dabei einschalten.
An einem Tag waren sich die Kinder wieder einmal uneinig und die Lebensgefährtin von meinem Neffen schaltet sich ein und will bei mir in der Wohnung deswegen ihren Frust ablassen. Sie betritt sehr laut mit meiner Schwester und ihrer Tochter, alle drei laut und aggressiv, unaufgefordert einfach meine Wohnung, da der Schlüssel gerade steckte, trotzdem alle wussten, das ich einen Hund habe. Natürlich kommt es wie es kommen muss, mein Hund bekommt Angst vor dem Überfall auf meinem engen dunklen Korridor, und schnappt natürlich zu, ich hatte keine Möglichkeit meinen kleinen Hund weg zu sperren.
Was natürlich kommt, diese Lebensgefährtin geht zum Notdienst und anschließend zum Rechtsanwalt wegen Schadenersatz.
Ich musste daraufhin natürlich auch einen Anwalt einschalten und ich habe sämtliche Schadenersatzansprüche abgelehnt, da sie unaufgefordert meine Wohnung betreten hat, sie ist aber der Meinung, das sie das Recht, denn sie ist ja schließlich verwandt mit mir, aber ich habe gar nichts mit ihr weiter zu tun und ich war auch noch nie bei ihr in der Wohnung und ich würde auch nicht ihre Wohnung unaufgefordert betreten, dazu muss ich noch sagen, wie der Vorfall sich ereignete war mein Sohn zugegen und mein Enkelsohn mit Schulfreund (11 Jahre beide), niemand konnte so schnell reagieren, wie das passiert ist, sonst hätten sie meinen Hund ja festgehalten oder in ein anderes Zimmer gebracht, aber dazu hatten wir alle keine Möglichkeit und nach dem Vorfall war mein Hund total verschreckt und am zittern, denn eigentlich ist er ein kleiner Angsthase.
Nun geht die ganze Sache nun schon seit August und immer hin und her, heute nun habe ich Bescheid bekommen, dass die Lebensgefährtin über ihren Rechtsanwalt folgenden Vorschlag unterbreitet:
Ich entschuldige mich in schriftlicher Form bei ihr für den Bissvorfall, ohne hiefür eine Haftung zu übernehmen und verpflichte mich, gegenüber dritten Personen keine falschen und ehrverletzenden Behauptungen über sie und ihre Familie in der Öffentlichkeit zu machen, im Gegenzug verpflichtet sie sich keine Schadensersatzklage gegen mich und meinem Sohn aus dem Bissvorfall zu erheben.
Erst einmal ist das mein Hund und zweitens habe ich mit ihr nichts zu tun und habe in der Öffentlichkeit mit keinem darüber gesprochen, sie muss ein total schlechtes Gewissen habe. Ich werde mich nicht entschuldigen und überhaupt den Vorschlag annehmen, soll sie klagen.
Ich bin immer noch der Meinung, sie hat in meiner Wohnung unaufgefordert nichts zu suchen.
Was meint ihr dazu, kann mir jemand dazu einen Rat geben.
Danke
Benjamin
 

Polux

Aktives Mitglied
AW: Ein Hund braucht Plege

...., dass die Lebensgefährtin über ihren Rechtsanwalt folgenden Vorschlag unterbreitet:
Ich entschuldige mich in schriftlicher Form bei ihr für den Bissvorfall, ohne hiefür eine Haftung zu übernehmen und verpflichte mich, gegenüber dritten Personen keine falschen und ehrverletzenden Behauptungen über sie und ihre Familie in der Öffentlichkeit zu machen, im Gegenzug verpflichtet sie sich keine Schadensersatzklage gegen mich und meinem Sohn aus dem Bissvorfall zu erheben.
....
Du hast auf der einen Seite natürlich Recht - niemand hat in deiner Wohnung etwas verloren - und nach deiner Beschreibung war der 'Beissvorfall' ja eher ein 'Unfall' (wie groß ist denn dein Hund? und wie schwer waren denn die Verletzungen?)

du hast dich schon entschieden, dass du es auf jeden Fall auf eine Klage ankommen lassen willst?

Nach deiner Beschreibung würde ich in ähnlicher Situation wahrscheinlich eher auf den Vorschlag ein gehen. Wenn sie eine Entschuldigung nötig hat - kostet nichts und die Sache wäre erledigt. Noch ein wenig 'Wunden lecken' - ich würde mir wahrscheinlich auf die Schulter klopfen und mich loben, dass ich der Klügere bin :), mir und meinem Hund was Gutes tun und fertig.

Eine Klage zieht und zieht sich und solche Sachen können sich hoch schaukeln bei der am Ende alle als Verlierer da stehen.

Aber wenn es zu deinem Glück beiträgt....
 

Missis

Aktives Mitglied
AW: Ein Hund braucht Plege

Nun geht die ganze Sache nun schon seit August und immer hin und her, heute nun habe ich Bescheid bekommen, dass die Lebensgefährtin über ihren Rechtsanwalt folgenden Vorschlag unterbreitet:
Ich entschuldige mich in schriftlicher Form bei ihr für den Bissvorfall, ohne hiefür eine Haftung zu übernehmen und verpflichte mich, gegenüber dritten Personen keine falschen und ehrverletzenden Behauptungen über sie und ihre Familie in der Öffentlichkeit zu machen, im Gegenzug verpflichtet sie sich keine Schadensersatzklage gegen mich und meinem Sohn aus dem Bissvorfall zu erheben.
Dieses Schreiben vom gegnerischen Anwalt ist ein letztes Aufbäumen, um letztlich das Gesicht zu wahren und quasi im Recht zu bleiben, weil sie wissen, dass sie keinerlei rechtliche Handhabe besitzen.
Ich wette obendrein, dass es keinerlei Schadenersatzklage geben wird, die Erfolgsaussichten sind mehr als gering. Diese Frau hat widerrechtlich und unaufgefordert eine fremde Wohnung betreten. Der Hund hat sein Revier und sein Rudel gegen diesen zweifellos auch noch agressiv aufgetretenen Eindringling verteidigt.

Was sagt der eigene Anwalt eigentlich dazu? Weshalb wurde im Gegenzug keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gemacht?

Mein eigener Hund hat mal einem besoffenen Nachbarn, der ebenfalls ungebeten und eigenmächtig meine damalige Mietwohnung betrat und auch noch nach meinem Sohn griff, die Hand perforiert... und es kam nichts danach. Die Anzeige wurde eingestellt, da der Rechtsbruch vom Nachbarn ausging und der Hund lediglich darauf reagierte. Nichtmal meine Tierhalterhaftpflicht musste zahlen, da die Verletzung eigenverschuldet war.
Die Rechtslage dürfte im geschilderten Fall gleich liegen. Im Zweifel sonst aber nochmal den eigenen Anwalt befragen.
 

Benjamin

Mitglied
AW: Ein Hund braucht Plege

Hallo,
ich danke Euch für Eure Antworten, Ihr wollt wissen, wie groß mein Hund ist, es ist ein kleiner Mischlingsrüde zwischen Westie und Terrier. Ist schon kurios, was.
Mal sehen was noch so kommt, übrigens meint mein Rechtsanwalt, das ich den Vorschlag annehmen soll, er setzt dafür schon zwei Seiten auf, aber darauf habe ich keine Lust. Er hatte von der Anzeige wegen Hausfriedensbruch abgeraten, weil es doch als belanglos wahrscheinlich abgeschmettert würde und ich wollte innerhalb der Familie auch keinen Stress haben, hätte mein Hund sie draußen irgenwo gebissen, hätte ich ja die Versicherung einschalten können, aber so nicht, denn wer meine Wohnung betritt bestimme immernoch ich.Ich möcht auch nicht, das er noch groß dazu was schreibt, das kostet nur unnötig.
Soll sie doch Klage einreichen, sie muß dazu Prozesskostenhilfe beantragen und wenn sie meint es mußß sein, dann soll sie doch, oder was meint ihr.
Benjamin
 

Missis

Aktives Mitglied
AW: Ein Hund braucht Plege

Mal sehen was noch so kommt, übrigens meint mein Rechtsanwalt, das ich den Vorschlag annehmen soll, er setzt dafür schon zwei Seiten auf, aber darauf habe ich keine Lust.
Ich möcht auch nicht, das er noch groß dazu was schreibt, das kostet nur unnötig.
Frag mal den RA, was für Gebühren aufliefen, wenn du die geforderte Erklärung abgeben würdest. Ich vermute mal ganz stark, dass beide RAs sich da die Vergleichsgebühr gönnen wollen, da bekommen sie mehr Kohle, als für die bisher angefallene Schreibgebühr.

Soll sie doch Klage einreichen, sie muß dazu Prozesskostenhilfe beantragen und wenn sie meint es mußß sein, dann soll sie doch, oder was meint ihr.
Die Frage ist, ob das überhaupt nötig ist. Ich persönlich würde versuchen, das ganze ruhig unter 4 Augen zu klären, gerade auch im Hinblick auf die RA-Kosten und um den von dir befürchteten innerfamiliären Stress zu vermeiden, der zwangsläufig entstehen wird, sollte die LG deines Neffen tatsächlich einen Prozeß anstreben wollen.

Wenn die gute Frau dann trotzdem noch prozessieren möchte... ich würde es darauf ankommen lassen, schliesslich hat sie den Angriff des Hundes durch ihren Rechtsbruch eigenverschuldet.
 

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