Nordrheiner
Sehr aktives Mitglied
Lieber Gast,
wer eine andere Person wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt, ist in der Beweispflicht.
Und wenn bereits durch das Jugendamt (...diverse Tests) seit Jahren festgestellt wurde, dass die Tochter eine lügenhafte Person ist, dann spricht sehr viel für die Unschuldsvermutung Deines Mannes und sehr wenig für die verleumderische Behauptung. Deswegen wäre ein Gerichtsverfahren sinnvoll, durch welches geklärt wird, dass die Tochter nichts behaupten darf, was sie nicht beweisen kann. So denke ich!
LG; Nordrheiner
wer eine andere Person wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt, ist in der Beweispflicht.
Und wenn bereits durch das Jugendamt (...diverse Tests) seit Jahren festgestellt wurde, dass die Tochter eine lügenhafte Person ist, dann spricht sehr viel für die Unschuldsvermutung Deines Mannes und sehr wenig für die verleumderische Behauptung. Deswegen wäre ein Gerichtsverfahren sinnvoll, durch welches geklärt wird, dass die Tochter nichts behaupten darf, was sie nicht beweisen kann. So denke ich!
LG; Nordrheiner