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Angabe der zurückzuzahlender ALG I in der Einkommenssteuererklärung und Folgen einer verspäteten Steuererklärung?

Marned

Mitglied
Hallo zusammen,

angenommen, man bezieht Arbeitslösengeld I für mehrere Monate im Jahr 2017. Im selben Jahr verlangt die Agentur für Arbeit alle Leistungen ALG I zurück, weil es sich herausstellt, dass man keinen Anspruch darauf hatte. Man verklagt dann die Agentur für Arbeit, den Prozess endet im Jahr 2020 und diesen Prozess verliert der Kläger und gleich danach zahlt den Gesamtbetrag, den er als ALG I bekommen hat zurück. Muss der Betrag in der Steuererklärung 2017 angegeben werden? Wenn ja, soll dann die Rückzahlung als Aufwand im 2020 angegeben werden?

Wenn der Betrag in der Steuererklärung 2017 angegeben werden sollte, dann bedeutet das ja, dass man im Jahr 2018 eigentlich zur Abgabe der Steuererklärung 2017 verpflichtet war, da ja ALG I bezogen hat. Welche Konsequenzen drohen nun, wenn man die Steuererklärung erst im 2020 abgibt. Man muss zusätzlich noch sagen, dass das gesamte Bruttoarbeitslohn im 2017 8.631 € betrug und dazu noch ALG I 1750 €, die man aber im 2020 zurückzahlen musste. Kann man sich vor der eventuellen Strafe noch irgendwie retten? Das wäre übrigens die erste Steuererklärung im Leben.

Danke
 

Portion Control

Urgestein
Hallo Marned,

Es ist deine erste Steuererklärung. Maßgeblich ist normalerweise auch, ob man zur Abgabe erinnert wurde. Falls nicht hast du 5 Jahre Zeit zum abgeben, sofern du das überhaupt wolltest.

In deinem Fall ist es tatsächlich so, dass du eine abgeben musst wenn du Lohnersatzleistungen bekommen hast, die höher als 400 euro ( genauen Betrag müsste ich googeln ) sind.

So lange das FA nicht mit perfiden Androhungen und Schätzungen um die Ecke kommt, ist das nicht dramatisch. Du hast halt nicht gewusst das eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Schließlich ist Arbeitslosengeld steuerfrei.

Im Anschreiben der Steuererklärung würde ich tatsächlich erwähnen, dass der Gesamtbetrag in 2020 laut Gerichtsurteil komplett zurückgezahlt werden musste. So mache ich das jedenfalls mit diversen Punkten, quasi als Vorausschau.

Du fragst nach Konsequenzen und Strafen. Wenn du hinsichtlich dessen vom FA keine Nachricht bekommen hast, ist auch nichts im Gange.

2017er schnellstmöglich abgeben und Feierabend.
2018 und 2019 würde ich hinterher schicken, wenn es sich für dich lohnt. Es sei denn du hättest für die Zukunft kein Wahlrecht mehr weil dich das FA zur Abgabe erinnert.
 

Portion Control

Urgestein
Ich würde da überhaupt nichts abgeben.
Ich bin der Ansicht, es wäre sogar töricht keine abzugeben.

Der Verdienst ist sowieso unter dem Eingangssteuerbetrag und es kommt nicht viel rum.
Gerade WEIL es unter der Einkommensfreigrenze liegt würde ich eine abgeben. Mitunter bekäme er die Steuer aus dem Arbeitsverhältnis komplett wieder. Denn per Gehaltsabrechnung dürfte er pro Monat vom AG normal abgerechnet worden sein. (Kann ja kein 450 euro Job gewesen sein ). Es wurden monatlich steuern abgeführt obwohl er in der Jahresbetrachtung keine zahlen müsste.
 

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