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An einem einzigen Tag -alles kaputt!

G

Gast

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Hallo,
ich kann mich leider mit dieser Sache an niemanden mehr wenden. Darum will ich dass ihr es lest, denn ich kann damit nicht allein bleiben, ich würde sonst vollkommen abdrehen.
In kurz:
Ich bin 33, Studentin und Krankenschwester.
Jetzt hätte ich meinen neuen Job antreten sollen. Leider hab ich einen Eintrag im Führungszeugnis. Weil mir mal echter Mist passiert ist. Jetzt musste mir der neue Arbeitgeber kündigen. Ich habe keinen neuen Job, hab mich aber schnell überall anders beworben. Nur brauch ich in der Pflege ein Führungszeugnis. Und ich bin absolut pleite. Vom Arbeitsamt bekomme ich nichts da ich erstens Studentin bin und zweitens in meinem letzten Job ( im Krankenhaus) als studentin nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
Ich habe nun mejn letztes gehakt bekommen...12 euro.....
Ich wohne mit meinem Freund zusammen. Der ist grad Lehrer geworden. Er wird ausrasten wenn er das alles hört. Dabei lief es die letzten Wochen echt super. Ich war optimistisch und ich war froh. Bin ja auch seit Mai in psychotherapeutischer Behandlung.
Jetztbricht alles komplett über mich herein. Ich wusste dass das passieren würde. Ich harre schon seit Wochen heftige Katastrophen Albträume.

Was soll ich jetzt nur machen???? Ich bin so verzweifelt. Ich würde mich gern aus dem Staub machen, ich fühle mich einfach nur schändlich und peinlich für andere. Mein Freund wird es wieder erschreckend finden was ich doch für eine looserin bin.

Was ist jetzt? Was soll ich nur tun?
Der Eintrag wird erst im Februar gelöscht.

Ich habe solche Angst!
 
Lieber Thilo,

ja, es war alles bereits in trockenen Tüchern, wie man so sagt. Aber ich wollte das mit dem Eintrag nicht an die große Glocke hängen. Es war ja auch kein Schwerverbrechen, es handelte sich um ein Kleidungsstück im Wert von knapp 5 Euro und es war ein doofes Mißverständnis.
 
Das ging über das Amtsgericht. Ich musste 150 plus Verwaltungsgebühren zahlen. Ich habe vorher nichts im Führungszeugnis stehen gehabt.
 
Du hast doch bereits einen anderen Thread hier, aber auch hier: wegen eines Unterhemdes für 5 € hat man keinen Eintrag im Führungszeugnis. Da muss definitv mehr gewesen sein.
 
Da steht:
Tatbezeichnung: Diebstahl geringwertiger Sachen
10Tagessätze zu je 15 Euro.
Das war alles und naturlich die Paragraphen dazu . Und mehr war das nicht. Ich habe keine Vorstrafen.
 
Vielleicht solltest Du dir einfach einen anderen (Übergangs-)job suchen. Da du Studentin bist, hast du ja ohnehin langfristig einen anderen Berufswunsch. Da du durch Deine Vergangenheit auch noch psychisch belastet bist, und erst vor ein paar Monaten eine Psychotherapie begonnen hast, und die Altlasten einer Straftat Dir noch nachhängen, hättest Du wahrscheinlich ohnedies einen schweren Stand bei den Kollegen. Dein Freund liebt dich und wird gemeinsam mit dir eine finanzielle Übergangslösung finden. Jobben als Studentin ist m.E relativ leicht und die Anforderungen sind bestimmt geringer.Zur Not kannst Du dir ja auch 2 Minijobs suchen um fnanziell über die Runden zu kommen. U.U ist es für Deine Psyche sogar besser, wenn Du unbelastet in einen anderen job einsteigen kannst.
 
".... Was aber etwa im Führungszeugnis steht, ist eine ganz andere Frage – und im Führungszeugnis sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nicht aufzunehmen (§32 Nr.5a BZRG). Aber es gibt hier eine Ausnahme: Dies gilt nur, “wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist” (§32 Nr.5 BZRG, am Ende).Das OLG Hamm (III-1 VAs 62/12) stellte nun klar, dass dies auch so gilt wie es dort steht – es genügt bereits eine weitere Strafe, um die Strafe in das Führungszeugnis aufzunehmen. Dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob die weitere Strafe ebenfalls nur eine “kleine” Strafe war, etwa 10 Tagessätze. Das Gesetz bezweckt nicht, dass nur “grosse” weitere Strafen diesen Effekt erzielen – das OLG:
“Diese Bestimmung ist nicht etwa einschränkend dahin auszulegen, dass als “weitere Strafe” nur eine solche in Betracht kommt, die selbst ohne Rücksicht auf weitere Eintragungen, ins Führungszeugnis zu übernehmen ist. Für eine solche einschränkende Auslegung ließe sich zwar die Erwägung anführen, dass eine alleine nicht aufzunehmende Verurteilung auch keine Rechtswirkung dahin ausüben dürfte, dass sie Ursache für die Aufnahme anderer Verurteilungen würde (OLG Hamm, MDR 1981, 783 [OLG Hamm 25.03.1981 - 7 VAs 8/81]). Dieser einschränkenden Auslegung steht jedoch schon der klare Wortlaut des Gesetzes entgegen, nach dem nur dann die Aufnahme einer “kleinen Verurteilung” ins Führungszeugnis entfällt, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Danach muss auch eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen genügen, um das Vorliegen des Ausnahmetatbetands des § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a) BZRG auszuschließen und zu dem Regelzustand des § 32 Abs. 1 BZRG (grundsätzliche Aufnahme von Eintragungen ins Führungszeugnis) zurückzukehren (OLG Hamm, MDR 1981, 783 [OLG Hamm 25.03.1981 - 7 VAs 8/81]; OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2008 – 1 VAs 64/08 -; Pfeifer, NStZ 2000, 402, 407; Vollkommer, JuS 2007, 536, 537; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl., § 32 Rdnr. 31; Haase, BZRG, § 32 Rdnr. 9).”
Das Ergebnis: Schlicht nur auf die 90 Tagessätze zu achten ist ein Fehler. Eventuelle “Vorstrafen” sind zu berücksichtigen. Am Rande: Sofern in der Öffentlichkeit mitunter diskutiert wird, dass man mit weniger als 90 Tagessätzen nicht vorbestraft sei, ist dies offenkundig Unsinn – eine erste “kleine” Geldstrafe wird nicht gelistet, zwei kleine dann aber schon. So kann es sein, dass jemand mit 2×20 Tagessätzen dann zwei Einträge im Führungszeugnis hat, der mit 1×30 Tagessätzen aber nicht – warum der eine sich “nicht vorbestraft” nennen darf, der andere aber nicht, will sich mir nicht erschliessen."

Quelle: Führungszeugnis: Eintrag mit weniger als 90 Tagessätzen! > Strafrecht
 

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