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Als Vermieter nicht wohl im eigenen Haus

Papi

Neues Mitglied
Hallo

Ich versuche es kurz zu fassen.
Wir sind eine 5 köpfige Familie und sind seit einem Jahr Eigentümer eines 2 Familien Haus.
Wir haben die obere Wohnung seit August 2019 vermietet.
Schon am ersten Tag der vermietung hatte ich den Geruch von Marihuana wahrgenommen.
Darauf hin habe ich den Mieter (junges paar mit einem kind) gesagt das bitte in der wohnung zu unterlassen.
Ab dann habe ich den Geruch nicht mehr wahrgenommen.
Nur ist das Problem jetzt das jeden Tag irgendwelche Leute bei denen sind die nicht ganz gescheit sind.. Habe von meinem Nachbar gehört das da leute rein gehen die auch früher im knast waren...
Ich bin neu in dieser Stadt übrigens...
Da läuft was mit drogen usw. Ist natürlich schwer nachzuweisen.
Ich als Vater von 3 kleinen kindern mache mir jetzt sorgen und will diese Leute nicht mehr in meinem Haus haben.
Es ist nicht leicht einfach eine Familie aus der Wohnung zu kündigen sag ich mal.
Aber ich fühle mich einfach nicht mehr wohl.
Der junge ist arbeitslos.
Und ich denke das nocheinmal darüber mit ihm zu sprechen nichts hilft da ich das auch schon mal erwähnt hatte,
nur kann ich einem Mieter als Vermieter nicht verbieten wen er rein lassen darf und wen nicht.
Ich weis erlich nicht was ich machen soll.
Habe überlegt zum anwalt zu gehen und zu fragen ob ich eine Chance habe die mieter durch diese gründe zu kündigen.
Ich habe die Seite hier zufällig entdeckt, da dachte ich hier mal rein zu schreiben.
Was würdet ihr tun
Habe die Wohnung damals an die vermietet da sie auch ein Kind haben... Sie hatten einen guten Eindruck gemacht... Was sich letztendlich mit dem Gegenteil endpuppte.
Würde mich auf ein paar Tipps freuen
Lg
 
G

Gelöscht

Gast
Hast du dich mal an die Polizei gewendet und gefragt, ob denen bekannt ist, dass dein Mieter dealt, weil du aufgrund der Erzählungen von Dritten gehört hast, dass da wohl nicht so ganz unbescholtene Bürger ein und aus gehen aus der Wohnung?

Außerdem, wenn der Arbeitslos ist, wovon bezahlt er die Miete?

Wenn vom Jobcenter, könntest du denen auch mal stecken, dass der Geldeinnahmen aus dem Verkauf von Drogen hat. Dem Jobcenter ist das reichlich egal, woher das Geld kommt.

Und zu guter letzt wäre das Jugendamt noch eine Möglichkeit, denn Drogenkonsum im Beisein des Kindes, wo das Kind passiv das mitkonsumiert ist Kindesgefährdung nach derzeitig geltendem Recht.
 

Quarks

Mitglied
Hallo Papi,
die Tipps von Wuff finde ich voll daneben. Das wäre Mobbing und üble Nachrede. Soweit sollte das Niveau nicht sinken.

Ich verstehe, dass diese junge Familie Dir zunehmend fremd erscheint, was eine Abneigung verstärkt. An Deiner Stelle würde ich mal fragen, ob ich zu einem Besuch hochkommen kann oder sie einladen, einfach das Gespräch suchen. Vielleicht tut der jungen Familie ein väterlicher Berater gut? Versuche, für ihre Probleme Verständnis aufzubringen und zeige Lösungen auf, die helfen... ohne mit dem Gesetz in Konflikt zugeraten.

Eine gute Beziehung entsteht nicht auf der Grundlage von Ge- und Verboten (auch wenn Du sie Dir nur wünschst), sondern auf der Basis guter Kommunikation.
 

Muir

Aktives Mitglied
AW: Als Vermieter nicht wohl im eigenen Haush

Hallo.

Mit einer Anschuldigung beim Jobcenter wäre ich vorsichtig.
Generell rum zu erzählen das man in der Wohnung wohl dealt.

Wenn du Pech hast erstatten sie Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Die Polizei kannst du natürlich fragen ob sie eine Überprüfung der Mieter
machen würde. Allerdings musst du da auf nette und verständliche Beamte
treffen. Denn normalerweise gehen dich diese sensiblen Daten nichts an.

Vermutlich wirst du nur eine Auskunft bekommen, wenn nichts gehen die Leute
vorliegt. Sollte aber etwas gegen sie vorliegen, dann wirst du keine Auskunft bekommen
über das WAS und Wie. Das unterliegt der Schweigepflicht und das ist auch richtig so.

Ich würde zum Anwalt gehen und mich erkundigen ob es eine Möglichkeit
zur Kündigung gibt. Allerdings auch hier nicht den Grund des Verdachtes der Dealerei.
Auch hier könnte dir dann eine Verleumdungsklage drohen.

Also halte dich bedenkt und sei mit solchen Äusserungen vorsichtig.

Was du machen kannst. Wenn es wieder nach Mariuhana riecht, rufe die Polizei.
Die können dann mal an der Tür der Mieter klingeln. Vielleicht setzt sich
aus dem Besuch von den Beamten was in Bewegung.


Viele Grüße und alles Gute,
Muir
 

weidebirke

Urgestein
Denunziantentum auf Grund von Gerüchten finde ich auch äußerst widerwärtig.

Du wirst wohl keine Handhabe haben, denn das ist alles Hörensagen. Du hast keinen Nachweis darüber, dass dort gedealt wird. Und über Marihuanageruch wird nur müde mit den Schultern gezuckt, vor Gericht und bei der Polizei. Dann müsstest Du schon nachweisen, dass die Mieter mit ihrem Verhalten Dir konkret schaden oder die Wohnung konkret Schaden nimmt.

Auf das Gequatsche anderer Leute würde ich nichts geben, sondern mir selbst ein Bild machen. Bis auf den Geruch hat sich doch gar nichts entpuppt, was Deinem ersten guten Eindruck widerspricht.
 
G

Gelöscht

Gast
Hallo Papi,
die Tipps von Wuff finde ich voll daneben. Das wäre Mobbing und üble Nachrede.
Erstens ist Mobbing kein Straftatbestand und zweitens, wenn man irgendwem etwas erzählt, was eine Befürchtung ist, dann ist das keine üble Nachrede, sondern nur einen Eindruck den man aufgrund des Umstandes oder aufgrund von diversen zusammenkommenden Umständen gewonnen hat und ganz ehrlich, das ist daneben.

Üble Nachrede ist etwas vollkommen anderes.

Zum anderen, muss man gegen eine Meldung beim Jobcenter nichts befürchten, denn dieses kann man auch sehr gut Anonym per Brief alles erledigen und die Jobcenter sind immer daran interessiert Sozialleistungsbetrug aufzudecken und das ist es nun einmal, wenn das Jobcenter irgendetwas zahlt und man nebenher noch Einnahmen verschweigt, die man aufgrund von illegalen Tätigkeiten erlangt.

Interessant finde ich allerdings den Umstand, dass ich hier mal dafür bin, dass man etwas dem Jobcenter meldet, denn in solchen Fällen sind die mit ihrem vorgehen auch mal sehr hilfreich, dass sich hier allerdings einige hinstellen und einen wahrscheinlichen Drogenkonsumenten oder auch Drogendealer schützen wollen und das bei einem Haushalt mit 3 Kindern finde ich dann doch erstaunlich.
 
G

Gelöscht 48613

Gast
Wohnen Mieter und Vermieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, gelten im Mietrecht besondere Regelungen, die auf das enge Zusammenleben angepasst sind. Die Wichtigste davon ist das Recht der erleichterten Kündigung. Anders als in einem „normalen“ Mietverhältnis, bei dem der Vermieter den Mietvertrag nur unter den Voraussetzungen der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung beenden kann, gibt es bei hier eine Sonderregelung in § 573 a BGB. Liegen die Voraussetzungen vor können Vermieter von diesem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen und somit das Mietverhältnis auch ohne Kündigungsgrund beenden.

https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-vorlage-573a-bgb-zweifamilienhaus/
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Wenn die mit D zu tun haben, kann die Polizei eine Cam installieren und die festsetzen. Anschließend hast du deinen Kündigungsgrund. Alternativ Kündigung wegen Eigenbedarf. Sag denen, dass du die Wohnung wieder selbst brauchst, sodass sie sich in angemessener Zeit eine neue suchen können. Anschließend persönlich die Kündigung übergeben.
 

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