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als Selbständiger pflichtig in der Deutschen Rentenversicherung

N

nitro

Gast
angenommen jemand ist im Versicherungsgewerbe tätig und vermittelt nur für einen Auftraggeber, dann wird er als arbeitnehmerähnlich selbständig beschrieben und ist somit verpflichtet Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen.

Wie aber sieht es aus, wenn diese Person noch einer zweiten selbständigen Tätigkeit nachgeht. Angenommen er arbeitet regelmäßig als Bürodienstleister für eine Firma, d.h. er erledigt Büroarbeiten und erfasst Daten am PC für diese Firma. Am Ende des Monats schreibt er eine Rechnung und bekommt eine Vergütung.

Wenn man jetzt 1 und 1 zusammenzählt, hat dieser Jemand 2 Auftraggeber. Ist er jetzt noch rentenversicherungspflichtig?

MFG

nitro
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Nitro,

diese Frage stellte sich mir auch einmal vor Jahren, als ich wegen einer Zusatzausbildung fast nur noch für einen Auftraggeber tätig war.

Mir scheint, da gibt es eine Grauzone und du solltest dich mit jemand beraten, der da rechtlich auf dem neuesten Stand und auch richtig kompetent ist. Vielleicht gibt es Anwälte, die auf Rentenfragen spezialisiert sind und dich mal beraten?

Hast du dich schon wegen freiwilliger Versicherung schlau gemacht? So habe ich das damals gelöst - einfach den Mindestbeitrag bezahlt und es gab keine weiteren Fragen mehr.

Gruß, Werner
 
W

Währungsreform

Gast
Es gibt keine Grauzone. Es gibt ein Status-Feststellungsverfahren, das in solchen Fällen angewandt wird. Kann auch aus eigenem Antrieb angefragt werden. Dann Fragebogen ausfüllen und an die BFA einsenden. Im Moment wird jeder, der schon Pflichtversichert ist und raus will mit diesem Fragebogen konfrontiert. Und dort wird dann auch gezielt gefragt, ob der Antragsteller nach Vorgaben handelt, oder frei entscheiden kann. Was ich hier stark bezweifle.... Büro arbeiten...

Aber das kann dir ja egal sein. Sollte es später zu einer Prüfung kommen und die kommt ganz bestimmt, dann ist davon in erster Linie der Betrieb betroffen. Die müssen den Fragebogen ausfüllen und die Kreuzchen an der richtigen Stelle machen, sonst droht ihnen eine entsprechende Nachzahlung.
 
C

chris00

Gast
Also wenn du für eine Versicherung als Selbständiger handelsvertreter arbeitest dann brauchst du meines wissen keine beiträge in die gesetzliche rente zahlen!
 

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