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Als Schülerin von Zuhause ausziehen, brauche Rat

Vivi1004

Neues Mitglied
Hallo erstmal, ich hoffe, dass meine Nachricht hier am richtigen Ort ist.
Also, ich bin 19 Jahre alt und momentan in der 13.Klasse, somit in meinem letzten Schuljahr.
Ich überlege schon seit langen von zuhause auszuziehen, aufgrund von familiären Problemen. Probleme sehen wie folgt aus: Eltern schon seit ca.9 Jahren geschieden und der neue Freund meiner Mutter (mit dem ist die jetzt schon seit 8 Jahren ein Paar) ist Alkoholiker. Er hatte bereits einmal ein Entzug gemacht, weil es einfach garnicht mehr ging, aber er wurde vor einiger Zeit wieder rückfällig. Er schlägt niemanden, beleidigt uns aber alle auf unterstem Niveau , besonders mich (keine Ahnung warum, er hat irgendwie angefangen mich zu verachten) und ist extrem aggressiv.
Ich hab sowieso schon ein fast nonexistentes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl und seine Sprüche helfen da echt nicht weiter. Ich leide schon sehr psychisch darunter...
Nun, als Schülerin habe ich kein Einkommen, hatte zwar schon überlegt einen Minijob zu nehmen, aber im letzten Jahr konzentrier ich mich lieber auf den Abschluss (+ mein Stundenplan ist von den Stunden her recht ungünstig für ein Job).
Zu meinem Vater könnte ich bestimmt auf kurze Dauer, aber auch nicht bis zum Abschluss. Ich weiß nicht, ob man sowas nicht irgendwie mit dem Amt regeln könnte, oder so...
Wäre nett, falls jemand etwas mehr über sowas wüsste und mir weiterhelfen könnte.
 

Wolkenstaub

Aktives Mitglied
Wende Dich an soziale Beratungsstellen wie
Caritas
Diakonie
Lebenshilfe
Frauen - und Mädchennotruf

zumindest Lebenshilfe, Caritas und Diakonie bieten kostenlose Sozialberatungen an. Gerade für junge Frauen unter 25 Jahren auch soziale Wohnunterkünfte.

weißer Ring ist nur für Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt zuständig, soweit ich weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Moderator
Das Jugendamt ist zwar nicht mehr für dich zuständig, jedoch ist es verpflichtet, dir beratend zur Seite zu stehen bis du 21 Jahre alt bist. Wenn du dort die Zustände zu Hause glaubhaft für unhaltbar schilderst kann man dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen mit der dir dann weitere Unterstützung durch das Jobcenter zusteht.

Aber natürlich sind deine Eltern auch zu Unterhalt verpflichtet, BEIDE! wenn du von zu Hause ausziehst.

Warum kannst du nicht bis zum Abi bei deinem Vater bleiben? So sehr lange ist es ja nicht mehr.
 
G

Gelöscht

Gast
Das Jugendamt ist zwar nicht mehr für dich zuständig, jedoch ist es verpflichtet, dir beratend zur Seite zu stehen bis du 21 Jahre alt bist. Wenn du dort die Zustände zu Hause glaubhaft für unhaltbar schilderst kann man dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen mit der dir dann weitere Unterstützung durch das Jobcenter zusteht.

Aber natürlich sind deine Eltern auch zu Unterhalt verpflichtet, BEIDE! wenn du von zu Hause ausziehst.

Warum kannst du nicht bis zum Abi bei deinem Vater bleiben? So sehr lange ist es ja nicht mehr.
Errare humanum est.

Ich würde mir mal den § 41 SGB VIII reinziehen. Es gibt die Hilfe für junge Volljährige, wo die Zuständigkeit entgegen Deiner Feststellung festgeschrieben ist.

Ich erlaube mir daraus zu zitieren:

§ 41 SGB VIII
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
 

Uri

Aktives Mitglied
Das mit dem Jugendamt wurde ja schon richtig geklärt.

Ich würde an Deiner Stelle, neben der Option Jugendamt, deutlich bei Deinem Vater nachhaken. Seine Eltern braucht man besonders in der Not. Das Verhältnis zu Deiner Mutter ist wegen ihrem Freund kompliziert, außerdem warst Du dort jetzt lange. Für die nächsten 1-2 Jahre wäre mal Dein Vater dran. Wann, wenn nicht jetzt?
Zu meinem Vater könnte ich bestimmt auf kurze Dauer, aber auch nicht bis zum Abschluss.
Nimm Deinen Mut, setz Dich mit ihm zusammen und erkläre ihm die Wichtigkeit seiner aktiven Unterstützung. Ihr findet schon eine Lösung. Falls er alle Optionen ablehnt, weißt Du immerhin woran Du bei ihm bist.

Hat er schon einen konkreten Grund genannt, weshalb nur die kurze Dauer in Frage kommt?
 

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