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Als Kleinunternehmer und Harz 4 frage hab

Jessi74

Aktives Mitglied
Hallo, ich bin zeitweise "kleinunternehmer am PC.

letztes Jahr schon mal für 2 Monate und jetzt wieder.
Ich bezieh Hartz 4 und es zählt unter nebenverdienst, das sagte mir die Frau bei der Arge.
Habe ja 100 Euro frei, aber ich muß sämtlich Quittungen aufheben, was ich benötige, als Selbstständige im Nebenverdienst
Muß ich das unbedingt bei den Finanzamt angeben, die im Internet führen meine Umsatzsteuer ab, wenn man keine Steuernummer angibt bzw hat.

Hat da jemand Ahnung? :confused:

Wäre dankbar für eine Antwort

L.G
 

Jessi74

Aktives Mitglied
Noch eine Frage habe ich und zwar
Hallo, ich habe mal eine Frage.


Meine Kinder bekommen ab 1 mai 436,00 Unterhalt und wie immer Kindergeld 328,00.

Die beiden fallen dann vermutlich aus ALG 2 raus.

Bekomme ich dann noch den AE Zuschlag?
Wieviel würden dann die Kids Wohngeld bekommen, /wie wirds berechnet?

ich bezahle dann 510 Euro Miete. Kalt 350,00 und nebenkosten 80 Euro und 80 Heizkosten

ich habe gelesen, das man vieles nicht mehr begünstigt wird wie GEZ Gebühren.


Wenn ich einen 400 Euro Job annehme bin ich ja raus aus ALG 2 oder?

Kann da mal jemand Licht ins dunkle bringen?
Ich mach mir gerade sorgen, wie es dann finanziell weiter geht
L.G
 

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