Live81
Mitglied
Hallo,
ich bin zZ arbeitslos und habe vorher in Teilzeit gearbeitet. Daher bekomme ich nun Arbeitslosengeld und da das unter dem Existenzminimum liegt bekomme ich zusätzlich Hartz IV.
Der Betrag vom Hartz IV liegt aber unter meiner Miete und wird somit nur als "Beitrag zur Unterkunft und Heizung" - wie es so schön genannt wird - und nicht als Grundsicherung gerechnet.
In ein paar Wochen komme ich für ca. 10 Wochen aus psychischen Gründen in eine Klinik. Laut den Internetseiten der ARGE bekomme ich in dieser Zeit 35 % weniger Hatz IV. Genauer gesagt wird dort erklärt, dass in der Berechnung 35 % der Grundsicherung abgezogen werden, da man im Krankenhaus ja voll versorgt wird und somit kein Geld für Lebensmittel etc. braucht.
Jetzt frage ich mich ob das nun bei mir auch zutrifft oder nicht.
Werden diese 35% grundsätzlich jedem Hartz IV Empfänger abgezogen oder trifft das bei mir nicht zu, weil ich ja vom Hartz IV nur den Zuschuss für Unterkunft und Heizung bekomme und ich meine Miete ja wohl trotz Krankenhausaufenthalt voll zahlen muss?
Ich hab schon Stunden im Internet danach gesucht, aber nichts gefunden, das genau meiner Situation entspricht und mein Sachbearbeiter vom Hartz IV meinte nur, dass er das dann erst bearbeitet wenn ich in der Klinik bin und ich mir nicht schon vorher Gedanken machen sollte! - Schöner Sachbearbeiter!
Bin also um jeden Tipp dankbar.
ich bin zZ arbeitslos und habe vorher in Teilzeit gearbeitet. Daher bekomme ich nun Arbeitslosengeld und da das unter dem Existenzminimum liegt bekomme ich zusätzlich Hartz IV.
Der Betrag vom Hartz IV liegt aber unter meiner Miete und wird somit nur als "Beitrag zur Unterkunft und Heizung" - wie es so schön genannt wird - und nicht als Grundsicherung gerechnet.
In ein paar Wochen komme ich für ca. 10 Wochen aus psychischen Gründen in eine Klinik. Laut den Internetseiten der ARGE bekomme ich in dieser Zeit 35 % weniger Hatz IV. Genauer gesagt wird dort erklärt, dass in der Berechnung 35 % der Grundsicherung abgezogen werden, da man im Krankenhaus ja voll versorgt wird und somit kein Geld für Lebensmittel etc. braucht.
Jetzt frage ich mich ob das nun bei mir auch zutrifft oder nicht.
Werden diese 35% grundsätzlich jedem Hartz IV Empfänger abgezogen oder trifft das bei mir nicht zu, weil ich ja vom Hartz IV nur den Zuschuss für Unterkunft und Heizung bekomme und ich meine Miete ja wohl trotz Krankenhausaufenthalt voll zahlen muss?
Ich hab schon Stunden im Internet danach gesucht, aber nichts gefunden, das genau meiner Situation entspricht und mein Sachbearbeiter vom Hartz IV meinte nur, dass er das dann erst bearbeitet wenn ich in der Klinik bin und ich mir nicht schon vorher Gedanken machen sollte! - Schöner Sachbearbeiter!
Bin also um jeden Tipp dankbar.