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Als ALG2-Empfänger in die Schweiz zur Partnerin

G

Gast

Gast
Hallo Zusammen,

ich hoffe auf zahlreiche Antworten, Rat und Tipps.
Momentan bin ich seit 2 Monaten in einem 6-monatigen Englisch Intensivkurs vom Jobcenter und Hartz4.
Meine Freundin und ich sind schon seit 3 Jahren zusammen und jetzt wollen wir zusammen ziehen. Also, ich zu ihr in die Schweiz und so schnell wie möglich.

Fragen: a) Muss ich das Geld, dass ich für diesen Monat bekommen habe für Wohnung, Unterkunft etc. zurückzahlen, wenn ich z.B. nächste Woche mich schon in der Schweiz anmelde?
b) Und die Kosten für die Maßnahme (Englischkurs), breche ich somit 4 Monate vorzeitig ab. Bekomme ich das Ärger?
c) Gibt es was, was ich beachten muss oder gar beachten muss?

Gestern war ich schon beim Jobcenter und habe ihnen das erklärt. Außer, dass ich unterschreiben musste, dass ich vorhabe in die Schweiz zu gehen, konnte mir da keiner weiterhelfen und ich solle doch im Internet schauen.

Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe.

Liebe Grüße
 
C

chrismas

Gast
Ummelden solltest du dich erst, wenn du deine aktuelle Wohnung ordentlich gekündigt hast und die Kündigungsfrist abwarten.

Was die Regelung zu der Maßnahme angeht, so musst du in deinem dafür vorliegenden Bescheid bzw. deiner Eingliederungsvereinbarung nachschauen, was hierzu darin steht, wenn die vorzeitig den Kurs abbrichst.

Und beachten musst du nur, dass du dich ordentlich abmeldest, sowohl bei deinem Vermieter, wie auch beim Jobcenter.
 
G

Gast

Gast
Ich glaube in der Schweiz kann man sich nicht so einfach anmelden. Wenn du keinen Job hast und ihr nicht verheiratet seit bzw du kein Schweizer Staatsbürger bist, kannst du doch nicht einfach deinen Wohnsitz dorthin verlegen. Hast du dich noch nicht erkundigt, wie es dort läuft?
 

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