Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

allgemeine Frage zur Kontenpfändung

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
Folgender Fall:
Personen: A= Schuldner; B = Gläubiger; C=Pfändungsmitbetroffener

Das Konto von A wurde durch B gepfändet. A ist rechtlicher Schuldner-die Pfändung beruht aber auf einen für eine fremde Person abgeschlossenen Vertrag-der zahlungstechnisch aber nicht eingehalten wurde.
C wiederum hat kein eigenes Konto -von daher laufen die Gehaltszahlungen von C über das Konto von A! C kann also logischerweise auch nicht mehr über "sein" Geld verfügen-da es mit gepfändet wurde.
Frage: Hat C die Möglichkeit-durch Nachweis-überhaupt an sein Geld zu kommen?
Nur mal zur Vorabinfo....es handelt sich um eine Aufgabenstellung-die ich zur Zeit versuche zu lösen!
Ich hätte auch schon eine Idee. Denn-ich würde als C eben einen Nachweis an B erteilen, z.B. durch Gehaltsbescheinigung-dass meine Eingänge auch über selbiges Konto laufen.
Wie würdet ihr den Fall angehen?
Danke für Eure Antworten! Bin gespannt-wie ihr den Fall bewerten würdet....auch-ob es Personen hier gibt-die fachlich gleich die Lösung parat haben-Danke im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 3807

Gast
a und c sind nicht verheiratet?
und ist a über c`s konto verfügungsberechtigt?

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Störenfried

Gast
Also Konto von A wird gepfändet, von wem auch immer, das spielt keine Rolle.

Geld von C geht auf das Konto von A. Somit ist das Geld von C logischerweise weg. Dumm gelaufen.

C ist nicht Kontoinhaber. Zahlung seines Geldes auf das Konto von A widerspricht möglicherweise den AGBs der Bank und könnte Kündigung des Kontos von A zur Folge haben.

Lösungsmöglichkeit:

C müsste seinen Auszahlungsanspruch gegen A pfänden, damit er an sein Geld kommt.

Aber ich bin überzeugt, dass Paps hier richtige Antwort gibt, da er eher Fachmann.
 

mikenull

Urgestein
Das läuft ab, wie jede andere Pfändung auch. Wenn fremdes Eigentum gepfändet wird, dann muß der Eigentümer Einspruch einlegen und an Eides statt versichern ( möglicherweise auch beweisen ) das er Eigentümer ist.
Habe selbsiges mal mit eienm Bekannten durchgespielt, dem die Telekom aufgrund ausstehender Rechnungen eine große Werkzeugkiste gepfändet hatte. Also hin zum GV und bezeugen das einem die Sache gehört. Muß halt schnell gehen - ehe die Sachen versteigert bzw. Geldpfändungen verwertet werden. Dafür gibt es ja die Fristen.
 

Sissy73

Sehr aktives Mitglied
a und c sind nicht verheiratet?
und ist a über c`s konto verfügungsberechtigt?

LG
Nein-A und C sind nicht verheiratet. Richtig!:)

Danke auch "Störenfried und mikenull" für Eure Antworten. Klingt plausiebel-das hätte ich als weitere Lösung angesehen...zumindest den Pfändungsanspruch von C an A.
Mit dem "Nachweis"-den C zu erbringen hat-bin ich demnach ja auch nicht falsch gelegen.
MERCI
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben