Pfff...das beste wäre,Du hättest irgendeine Person Deines Vertrauens,
die Dich durch diese turbulente Zeit "begleitet" .
Falls es keine Mutter,Freundin o.ä.gibt,versuch,beim Familienverband o.ä.Vereinen,Beratungsstelle f.Frauen jemanden als Berater zu finden.
Checkliste machen!
-Dein Einkommensnachweis und 10Eu und zum Amtsgericht und BERATUNGSSCHEIN holen! (Grund: Beratung Familienrecht/Scheidung/ im Namen der Kinder wg.KU )
-Fachanwalt f.Familienrecht suchen ,Termin machen...und vorher gut vorbereiten--siehe die folgenden Gedanken ---also: mach Dir eine "Frageliste"
Von dem RA einen Schriebs erbitten :
"Frau X lebt seit dem Tag Y getrennt und wird rechtlich von mir vertreten "
(Möglichst paar Kopien für die verschiedenen Ämter!)
-natürlich unbedingt durch RA auch dem Nochehemann 'nen BRIEF zukommen lassen: "Frau X ist heute in Beratung gewesen und zeigt hiermit Trennung ab Tag Y an,erbittet Unterlagen (Einkommensnachweise/alle Verträge/Rechnungen/Forderungen...max.14 Tage Frist ) u.Vorschläge zur Regelung außergerichtlich aller anstehenden Fragen-->
(so viel wie möglich außergerichtlich versuchen friedlich zu klären,macht alles billiger!!!)
(empfehlenswert hier natürlich ein zurückliegender Tag...Dez.o.Nov.---ab WANN seid Ihr denn getrennt?? )
- beim JA gemeinsam KOSTENLOS(!) Unterhalt f.Kinder titulieren lassen (den Termin könnt Ihr gemeinsam organisieren)
- VORSORGLICH beim JA für beide Kinder "Prüfung auf Unterhaltsvorschuß" beantragen---jedem Kind stehen maximal 72 Monate auffüllender Unterhaltsvorschuß zu...bis max.zum 12.Lj.---das Geld muß der unterhaltsverpflichtete Elternteil später ans JA zurückzahlen.
Damit hättest Du aber evl.ein paar Euro je Kind mehr.
- während Trennungsjahr -wer wohnt wo,wann Wohnung ggf.auflösen,was ist mit Hausrat,was ist mit Kindern-Umgang/Sorgerecht ,was ist mit laufenden Verträgen/Rechnungen...also mach eine "Aufstellung zum Tag Y2.
Widerrufe ALLE Vollmachten bzw.überprüfe sie---sonst gibt es Verwicklungen oder leere Konten...
- auf wessen Konto geht KG ?
-bei der Kindergeldkasse die Trennung anzeigen und Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen (wird geprüft)
-was ist mit KK /Haftpflicht ...
- ab dem Monat nach Trennung schuldet der nicht kinderbetreuende Elternteil dann Unterhalt --während einer Übergangszeit empfiehlt es sich,die RA zu fragen,ob man "gegenrechnen" kann---Miete etc.,denn Ihr werdet ja noch nicht sofort real getrennt wirtschaften? Oder?
-da nie sofort klar ist,welches Amt evl.noch Zuschüsse zahlt,würde ich an Deiner Stelle vorsorglich ÜBERALL Antrag stellen,aber auch mitteilen,daß Du es parallel machst.(das wird dann aufgerechnet---oder mußt Du ggf,rückerstatten!)
BAB? Gibts Zuschlag für Alleinerzieher? Wohngeld--oder ist das mit drin? ALG 2 wird Dir nicht zustehen während der Ausbildung?
Aber--ab Trennung muß der Vater zur Deckung des Kinderunterhaltes auch Nebenjobs annehmen etc. --falls da "gemauert" wird ("Von mir bekommst Du nix") ,soll der RA drauf hinweisen,daß die Rechtslage so ist---und man auch ggf. sich strafbar macht bei "aktivem Kein.Kindesunterhalt-zahlenwollens".
Haben die Kinder einen Kiga-Platz? Als Alleinerzieher gibt es Ermäßigung und als Azubi dann evl. auch einen Freiplatz.
Vorsorglich Antrag stellen !
Beim Bürgeramt fragen,ob es so einen "Bürgerpaß" gibt für Minderverdiener---bei uns hat man damit Ermäßigungen bei Verkehrsbetrieben, Kiga-u.Schulspeisung, Zoo,Theater...etc.etc.
Die Anwälte müßten Dir auch sagen können, wo Du Hilfe beim Wohnungswechsel (Sozialwohnung) bekommst.
Ach so---noch was--- wenn Du ÜBERHAUPT KEIN GELD hast zum LM-Kauf ,ist das Sozialamt verpflichtet,Dir eine SOFORTHILFE zu geben (also LM-Gutschein).
Sowas aber IMMER schriftlich beantragen und PERSÖNLICH abgeben mit einer Begleitperson. Mußt natürlich dann wahrheitsgemäß Deinen Geldbestand offenlegen.
Auto? Hat der Ehemann eins ?
Du kannst beantragen,daß er Dir das zu geben hat,weil Du es wegen der Kinder mehr brauchst.
(Solange Du nicht eigenes Einkommen/einen EIGENEN Unterhaltstitel hast,wirst Du wohl nicht kreditwürdig sein !) Auto...seh ich eher schwarz,wenn der Ehemann es für den Broterwerb braucht.Wie sind die Entfernungen und örtlichen Verhältnisse? kiga,Berufsschule,Wohnort...gibt es ÖNV?
HINWEIS: da er unterhaltsverpflichtet ist,wenn die Kinder NICHT bei ihm wohnen ,vermeide einen Kuhhandel !
((Auf diese Idee könnte ihn logischerweise jemand bringen...))
Lieber eine "trennungsproblembedingte Auszeit" in der Ausbildung (wenn es gar nicht geht) als daß die Kinder bei ihm wohnen.
Es lassen sich schwer später Änderungen durchsetzen.
Dir steht auch die bisherige Ehewohnung zu,wenn Du mit den Kleinen dort weiterwohnen willst.
Du selbst hast AUCH einen Unterhaltsanspruch...aber...offenbar reicht es jetzt ja nichtmal für die Kleinen?!
So...dann mal "auf die Strümpfe" und Dir gute Nerven wünscht
Micky
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P.S. JETZT ist noch Januar...mein Rat: noch HEUTE paar mails/Faxe an die Ämter und RA-Schriebs nachreichen!
Es gibt NIE rückwirkend Geld! Immer erst ab Antragsmonat! Unterhaltsvorschuß,KG,KG-Zuschlag,Wohngeld ,BAB...andere Kiga-Gebühren
Beim Sozialamt zählt auch der (von Dir dokumentierte ) Anruf schon als Antrag!
Falls Wohnung zu kündigen--ebenfalls Frist beachten!
Wäre gut,wenn Du auch Deine Erfahrungen dann hier schriebest...Das hilft vielleicht anderen Betroffenen!
Was machst Du denn für eine Ausbildung?
Wie lange geht die noch?
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