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Alice / Lastschrift / Install.-Service

L

Lars4861

Gast
Hallo,

bin gerade umgezogen und möchte mir eine Internet-Flatrate von Alice holen.

Jetzt gibts 3 Sachen die mich beschäftigen:

Erste Sache:
Alice bietet einen Installations-Service an, der kostet 69,90 Euro.
Das heisst: ein Techniker kommt zu mir nach Hause und richtet mir meinen Internet-Anschluss ein.
Ist das notwendig?
naja, ich weiss es noch nicht.
Das Problem ist aber, ich habe wirklich keine Ahnung wie man eine Internet-Verbindung herstellt?



Die zweite Sache:
Mein BankKonto ist gesperrt (von 2 Gläubigern gepfändet)
Alice will aber eine Lastschrift-Erlaubnis von mir haben.
Wie ist es bei Alice, wenn ein Lastschfrift-Betrag nicht erfüllt wurde. Kündigen Sofort?
Oder stellen die automatisch dann auf Rechnung um?
Habe sowas nämlich mal gehört.
Per Rechnung kann ich alles bezahlen, dann überweist es nämlich ein freund von mir.
Der macht das mit Strom, Miete usw auch schon.



Habe auch negative-SCHUFA Einträge, aber negaive SCHUFA-Einträge soll ja Alice angeblich egal sein.





Dritte Sache:
Alice fragt mich im Bestellformular ob ich Telefon Analog haben will oder genen 2 Euro Aufpreis ISDN.
Was ist der Vorteil an ISDN, bzw. ist Analog auch ok ?
Ich wohne alleine und nur ich werde das Telefon und Internet benutzen.



Würde mich über Antworten freuen.
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo Lars.... :)




Also zum Thema DSL ohne SCHUFA kann ich zustimmen,das ist mit Alice durchaus möglich!Habe ich auch und hab noch 2 Sachen in der SCHUFA stehen! :)


Bei dem Rest bin ich mir nicht so sicher aber wie wäre es wenn du mal eine E-mail an die Alice-Kundenbetruung schreibst? :)


Die sind ganz nett!



Liebe Grüße


Chaky
 
G

Gast

Gast
Für den TE ist wichtig zu wissen, dass er zur Zeit nur noch über sein Einkommen verfügt, das dem Pfändungsschutz unterliegt.

Er hat Schulden und kann diese nicht zahlen, daher die Pfändungen auf dem Konto. Ist ja nicht nur eine.

Er sollte sich das mit dem Internet überlegen, denn er hat wohl im Augenblick wichtigere Dinge zu regeln, als einen Internetanschluss, den er letztendlich nicht bezahlen kann.

Ein findiger Amtsanwalt könnte das Bestellen und nicht bezahlen auch als einen Eingehungsbetrug auslegen.
 

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