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ALG II und Bekleidungsbeihilfe

F

FFF_77w

Gast
hallo zusammen,

ich brauche ehrlichen Rat. Ich beziehe ALG II und jetzt meinte jem. zu mir, ich könnte auch Bekleidungsbeihilfe beantragen, ist das richtig? Was kann ich denn noch alles beantragen? wäre dankbar um jeden Tipp von Euch..

Viele Grüße
 
J

Jim

Gast
Gibt es so was ???? Ich weiß es nicht ! Würde sagen wie bei allen Ämtern, stelle einen Antrag auf Bekleidungsbeihilfe ! Würde ich jetzt spontan sagen, wo Du den dan abgibst kann ich Dir nicht sagen aber das wirst Du schon wissen.:)
 
R

Ratlos 200

Gast
Bekleidungsbeihilfe-Weihnachtsgeld und und und-DAS gab es zu zeiten der Sozialhilfe. Aber Nicht mehr bei H4.
das einzigste was es noch gibt ist bei bestehender schwangerschaft die bekleidungsbeihilfe
 
R

Ratlos 200

Gast
du mußt schon genau sagen was für hilfe /anträge du stellen willst.dann kann man dir sagen ob dies machbar ist oder nicht.

wenn du alg2 bekommst hast du doch ein bewilligungschreiben , mit dem genauen bewilligungszeitraum.dieses schreiben reicht normalerweise aus um es gegebenenfalls an anderer stelle vorzulegen.
 
W

Wölfin

Gast
Arbeitslosengeld wird nach SGBII gezahlt - nicht nach SGBXII. SGBXII bezieht sich auf eine andere Personengruppe...

Grundsätzlich stehen einem im ALGII-Bezug keine anderen ähnlichen Sozialleistungen zu. Nach dem neuen Gesetz sind Leistungen für Kleidung etc. im Regelsatz enthalten und werden nicht mehr gesondert gezahlt.

Aber wie gesagt... wenn man genau weiß, was Du denn haben möchtest, kann man ggf. Näheres dazu sagen.

LG
 
C

Conny1972

Gast
Hallo!

Bekleidungsgeld gibts nicht, ist im Regelsatz enthalten.auch nicht für Kinder.

Kleidung kann man auch gebraucht günstig kaufen, z.B. eBay. Es gibt auch Kleiderkammern für Bedürftige.

Zur Not kann die Arge ein Darlehen bewilligen, dies muss dann mit 10% der Regelleistung zurückgezahlt werden.
 
G

Gast

Gast
Hallo!
Offenbar gibt es neben ALG II kein Bekleidungsgeld. Du sollst sogar Rücklagen bilden, falls mal ein Gerät im Haushalt kaputt geht. Ledige, kinderlose Personen haben nicht mal einen Anspruch auf eine Waschmaschine. Es gibt jedoch in vielen Städten sog. Kleiderkammern (z.B. vom ROTEN KREUZ). Da kannst Du kostenlos Bekleidung erbitten.
Alles Gute,Gast.
 
S

susanne1234

Gast
das stimmt alles soweit aber da gibt es eine klitzekleine Klausel: Für den Fall das Kleidung und Gebrauchsgegendstände aufgrund von fremdeinwirkungen unbrauchbar geworden sind hat die betroffenene person anspruch auf zusätzliche kleiderkosten--- auch die Verweigerung der Herausgabe durch den expartner zum Beispiel rechtfertigt diese Sonderzahlung ..Dafür braucht man natürliche sämtliche Nachweise .
Aber dies wird wahrscheinlich nicht der Fall sein...
 

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