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ALG 2 und wg wie teuer usw.

LeonyBerlin

Mitglied
Hallo ihr lieben
Vielleicht könnt ihr mir bei meinen Problem helfen.
Ich bin Alleinerziehende stolze mutter von 2 Mädchen ( 2 1/2 und 4 Monate).
Leben momentan von ALG 2 und wohnen in einer 2 1/2 Zimmer wohung.
Da das halbe Zimmer ziemlich klein ist würde ich gerne umziehen.
Der Versuch aus den kleinen Zimmer ein Schlafzimmer zu machen gelang nicht da dort kein normales Bett reinpasst.
Ich hatte mir jetzt überlegt eventuell mit meiner mutter eine wg zu gründen.
Sie bekommt nur witwenrente und bezieht kein ALG 2.
Bräuchten denn also 4 Zimmer im Raum Berlin Spandau.
Aber wieviel darf die wohung denn kosten?
542 dürften wir ja zu dritt haben meine kleine wohung ist mitlerweile bei 550 Euro.
Wo ich eingezogen bin lag die Miete noch bei 444 Euro da waren wir aber noch zu zweit.
Also vielleicht wisst ihr wie teuer eine neue wohung sein dürfte also die wg und wodrauf ich beim Amt drauf achten muss da wir ja keine bedarfsgemeinschaft zu viert sind sondern nur ich und meine kinder.
Danke schonmal euch lieben und bitte seid nicht so hart zu mir.
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
542 Euro für drei Personen. Häufig gestellte Fragen zu Leistungen für die Wohnung (SGB II / Hartz IV) - Berlin.de

Im Prinzip hast du dir die Frage im Beitrag selbst beantwortet. Also was willst du eigentlich wissen?

Und nachzuweisen, dass du mit deiner leiblichen Mutter nicht zusammen wirtschaftest, wird schwierig (Das glaubt dir keine Sau, es ist deine Mutter, deine Familie. Klar unterstützt man sich da gegenseitig in der Familie). Man wird hier sicherlich einfach ne BG unterstellen. Und dann musst du widersprechen und notfalls klagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yukmaus

Aktives Mitglied
Bei einer WG steht jeder Partei der Mietsatz für einen Alleinstehenden zu (bei Alg2).
Da deine Mutter kein Alg2 bekommt, wäre dein Mietanteil also der den du jetzt hast. Hinzu kommt das, was deine Mutter an Miete zahlen möchte. Dafür sollte man durchaus eine ausreichende Wohnung bekommen.

Gegen die Unterhaltsvermutung (die wahrscheinlich irrelevant ist, da deine Mutter ja nicht die Millionenrente scheffeln wird) hilft eine simple schriftliche Erklärung. Wichtiger ist aber die Einstufung als WG statt als Bedarfsgemeinschaft, da ansonsten der Mietanteil stark runtergefahren wird!
Hier sehe ich aber kein Problem. Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, da du bereits eigene Kinder hast. Auch eine Haushaltsgemeinschaft seid ihr nur dann, wenn ihr gemeinsam wirtschaftet.
Am besten mietet Mutti die Wohnung und du machst einen Untermietvertrag mit ihr.

Im Antrag schreibst du dann rein, es besteht WEDER eine Bedarfs- NOCH eine Haushaltsgemeinschaft sondern eine reine WOHNgemeinschaft.

Urteil zum Thema hier: http://juris.bundessozialgericht.de...a16129128e423517d454af96&nr=10929&pos=0&anz=1

Die Unterscheidung ist deshalb so wichtig, weil alles andere als eine Wohngemeinschaft euch nur Scherereien bringt. Deshalb das richtige ankreuzen und drauf bestehen, daß ihr NICHT als Haushalts- oder gar Bedarfsgemeinschaft eingruppiert werdet. Sobald die mehr wissen wollen als den Namen der Mutter, läuft schon etwas falsch ;)

Ansonsten bei tacheles fragen, dort sitzen die Experten.

edit:

aus den Verwaltungs-Druchführungsanweisungen der Arbeitsagentur:

1.3.1
Hilfe von Angehörigen innerhalb von Haushaltsgemeinschaften
(1) Eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 liegt vor, wenn mehrere Personen auf familiärer Grundlage zu-sammen wohnen und wirtschaften ("Wohn- und Wirtschafts-gemeinschaft"). Der Begriff ist eng auszulegen. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirt-schaftet wird.
(2) Bei Untermietverhältnissen, (studentischen) Wohngemein-schaften, Wohnungsstellung durch Arbeitgeber (z. B. im Gast-gewerbe), etc. wird in der Regel keine Haushaltsgemeinschaft bestehen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...esetzestext-09-SGB-II-Hilfebeduerftigkeit.pdf
 
C

chrismas

Gast
Es ist völlig uninteressant was das Amt unterstellen wird oder nicht, denn wenn man mit seinen Eltern ab seinem 25 Lebensjahr zusammen lebt, hat man seine eigene BG.

Das einzige was unterstellt werden kann ist dann nur noch eine Haushaltsgemeinschaft, aber da die Rente heutzutage nicht so groß ausfallen, dürfte es schwierig werden für das Amt dieses auch zu beweisen.

Bedarfsgemeinschaft ALG II
 

LeonyBerlin

Mitglied
Sie bekommt nur knapp 450 Euro Witwen Rente...Altersrente bekommt sie noch nicht. ALG 2 bezieht sie nicht da sie wohl 50 euro zuviel hat. Arbeiten kann sie durch ihre Krankheit nicht mehr. Wirtschaften tun wir getrennt sie bekommt ihr Geld und ich meins. Ich bin ja seid mein 19 Lebensjahr wegen meiner Tochter eine wogende bedarfsgemeinschaft. Ich würde ihr praktisch helfen durch den Alltag zu kommen ( pflegen) da sie eben nicht mehr so kann wie sie will. Also durfte die wohung 542 + meine Mutters Anteil kosten? Oder wird das bei einer wg anders berechnet
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
falsch falsch falsch :rolleyes:

In einer WG bekommt jeder seinen eigenen Mietsatz.

Ein kleines Rechenbeispiel aus meiner Vergangenheit, konkrete Zahlen:

Hier bei uns darf man maximal 290 Euro Warmmiete haben. Dabei ist es eins der teuersten Mietgebiete Deutschlands aber das nur am Rande. Natürlich gibts in dem Bereich keinerlei Wohnungen, die billigste 29qm Klitsche gibts für 320 OHNE Heizkosten. So was macht man wenn man keinen Bock hat, die tatsächliche Miete vor Gericht durchzupeitschen?
Man gründet eine WG. Im Beispielsfalle mit einem anderen Harzer.

Ich wiederhole nochmal: Mietobergrenze warm 290 Euro (plus HK), Fläche: maximal 50qm pro Person.

Als Bedarfsgemeinschaft darf man sich erlauben: Miete 350 Euro, 60 qm (2 Personen)

als WG darf man sich erlauben: 580 Euro, 100 qm! (Wir hatten 68 qm und 600 Euro und es war OK, obwohl vom Preis her fast doppelt so teuer wie in einer BG "erlaubt")

Jeder Harzer in einer WG hat das Recht auf seinen vollen Mietzuschuss und seine vollen 45-50qm!

Darum WG! Niemals Bedarfsgemeinschaft, niemals Haushaltsgemeinschaft! Alles klar? :)
 
C

chrismas

Gast
yugmaus

Das solltest du hier mal versuchen, die zeigen dir einen Vogel und verweisen auf die örtlichen Mietobergrenzen für soundsoviele Personen.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
ja chrismas, das glaube ich gern.
Auch ich hab mich gewundert, daß unser "Modell" hier einfach so genehmigt wurde. Es gibt zwar höchstrichterliche Urteile genau zu diesem Thema, die exakt das aussagen, was ich hier gepostet habe, aber das heißt bekanntlich noch lange nicht, daß sich die ARGE dran hält.

Insofern haben wir Glück gehabt, dass es "einfach so" durchging. Allerdings kamen die in 2,5 Jahren auch 3 mal kontrollieren (Zimmer, Schrankinhalt) daß es wirklich eine WG ist.

Wenn die ARGE sich anstellt und Probleme macht, dann hilft eh nur noch der Rechtsweg. Zumindest wird man da aber Recht bekommen (und mit eA auch sehr schnell). Es bedeutet dann zwar wieder Papierkram und Nerven, aber man ist als Harzer in einer reinen WG eindeutig besser gestellt als in einer Familiengemeinschaft. Das ist schwachsinnig, weils die Familien auseinander reißt aber irgendwer wird sich schon was dabei gedacht haben :rolleyes:.
Ich wär ja für "Miete zahlen und gut", sofern die Wohnung schon sagen wir mal 2 Jahre VOR Hartzbezug bewohnt wurde. Niemand kalkuliert doch "achja in 2 Jahren werd ich Harzer, da schaff ich mir vorher noch ne Luxusbude an". Vor allem weil die dann ja auch bezahlt werden muß.
Aber dieses "maximal 300 Euro" ist doch hirnlos. Vor allem wenn in Bremen, mit Quadratmeterpreisen von 5-6 Euro die Obergrenze deutlich höher liegt (360 warm!) als in Wiesbaden, wo unterhalb von 10 (!) Euro pro Quadratmeter nix zu haben ist, aber die Obergrenze geringer (bei 300 Euro) ist.

Hier die Rechtsgrundlage (BSG!)

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2008, B 14/11b AS 61/06 R

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei Wohngemeinschaften - Aufteilung nach Kopfzahl - Einzelperson - Verfassungsmäßigkeit

Leitsätze
Lebt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, sondern in einer bloßen Wohngemeinschaft, ist bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach der Produkttheorie allein auf ihn als Einzelperson abzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Orissa

Mitglied
Doch, das mit der WG stimmt ... und hat bei mir sogar problemlos geklappt, als ich mich von meinem Ex getrennt habe, aber noch fast 2 Jahre in der gleichen Wohnung mit ihm leben musste, weil ich mit meinem Viechzeug nichts gefunden habe.

Was allerdings nicht (mehr) korrekt ist, ist die qm-Begrenzung. Solange die Miete im Satz liegt, kann die Wohnung gross sein, wie sie will.

Dann liegen die Mieten in Wiesbaden also auf einem sogar noch höheren Niveau wie hier in Oberbayern :eek: ... und die sind mit 8 € kalt / qm aufwärts schon horrend.

Allerdings liegt hier auch der ARGE-Satz entsprechend hoch ... 360 € kalt für Alleinstehende.
 

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