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ALG 2 und FSJ

~~SunShine~~

Mitglied
Hallo,

ich lebe mit meinen beiden Töchtern leider von Hartz4.
Meine große Tochter (16) hat nun dein FSJ (freiwilliges soziales Jahr ) begonnen.
Sie erhällt 195Euro Verpflegungsgeld und 165Euro Taschengeld von der Einsatzstele (Krankenhaus).
Wie wird mir das auf meinen Hartz4 Bezug angerechnet?

Die in der ARGE wußten das auch nicht so recht, erzählten was von einem Paragraphen 10 und das alles neu ist ... Ich wurde daraus nicht schlau :confused:
Auch wollten die keine Verdienstbescheinigung und auch keinen Arbeitsvertrag. Verstehe ich alles nicht.

Danke an euch im voraus!!
LG SunShine
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo,

nach meiner Meinung wird das Verpflegungsgeld voll angerechnet.

Beim Taschengeld hat sich 2009 eine Änderung ergeben.



fsj und ALG II (Hartz IV)

Seit dem 1. Januar 2009 gilt, dass gemäß Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-VO) nach § 1 Absatz 1 Nr. 13 (neu) ein Betrag von 60 Euro des Taschengeldes nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird.

Wie bisher gilt auch weiterhin: Das Taschengeld gilt als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II.

Allerdings sind nunmehr von der Anrechnung ausgenommen:

ein Betrag in Höhe von 60 Euro des Taschengeldes (§ 1 Absatz 1 Nr. 13 ALG II-V O )
eine allgemeine Versicherungspauschale (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II -VO) in Höhe von 30 Euro (kein Nachweis von Quittungen notwendig) sowie
notwendige Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II (wie z.B. Fahrtkosten und Arbeitsmaterialien, per Quittung einzureichen).

http://www.vk-plus.de/fsj/infos.php
 

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