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ALG 2 Brauch mal Rat

K

kullerkugel

Gast
Hallo,

ich beziehe zur Zeit ALG 2. Heute bekam ich von meiner Fallmanagerin einen Brief das ich mich am 02.06.09 vorstellen soll und das ich da eine neue Eingliederungsvereinbahrung unterschreiben soll.

Jetzt zu meinem Problem:

Ich kann momentan nicht Arbeiten gehen, ich habe schlimme Schwindelanfälle und auch schlimmen Reizdarm. Das ist zum Teil Psychisch bedingt und auch zum Teil durch die HWS wegen einen Autounfall im Jahre 2002. Wie erkläre ich ihr das am besten?

Es gibt aus meiner Sicht und aus Sicht der Ärztin keine Berufsunfähigkeit, also keinen Grund dafür. Aber wie gesagt ich kann mich momentan durch die extremen Schwindelanfälle schwer konzentrieren und durch den reizdarm würde ich eh aller 2-3 Tage fehlen weil ich dann mit Durchfällen und Krämpfen Stundenlang auf dem Klo hängen würde. Wie kann ich ihr das am besten erklären? Weiß jemand von euch ob die von der ARGE dann sagen ok sie brauchen erstmal nicht arbeiten gehen?

Es ist nicht so das ich nicht arbeiten gehen will, im Gegenteil aber momentan wäre es einfach nicht gut gesundheitlich gesehen.

Und wißt ihr ob ich diese Eingliederungsvereinbahrung trotzdem unterschreiben muß?

Bitte um Hilfe.

LG Romy
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
zum Teil durch die HWS wegen einen Autounfall im Jahre 2002. Wie erkläre ich ihr das am besten?
Hallo Romy,
zum Rest kenne ich mich leider nicht gut aus - aber hierzu würde ich dir raten, ein Gutachten anfertigen zu lassen, das die Spätfolgen feststellt. Und dann vielleicht gleich einen Behandlungsplan mitbringen, was du gegen die Schwindelanfälle etc. tust, welche Therapien du gegen die psychischen Beschwerden machst usw.

Dann sieht man es auch schwarz auf weiß, dass du dich bemühst, gesund zu werden.

Gruß, Werner
 
G

Gast

Gast
Hallo,

ich beziehe zur Zeit ALG 2. Heute bekam ich von meiner Fallmanagerin einen Brief das ich mich am 02.06.09 vorstellen soll und das ich da eine neue Eingliederungsvereinbahrung unterschreiben soll.

Jetzt zu meinem Problem:

Ich kann momentan nicht Arbeiten gehen, ich habe schlimme Schwindelanfälle und auch schlimmen Reizdarm. Das ist zum Teil Psychisch bedingt und auch zum Teil durch die HWS wegen einen Autounfall im Jahre 2002. Wie erkläre ich ihr das am besten?

Es gibt aus meiner Sicht und aus Sicht der Ärztin keine Berufsunfähigkeit, also keinen Grund dafür. Aber wie gesagt ich kann mich momentan durch die extremen Schwindelanfälle schwer konzentrieren und durch den reizdarm würde ich eh aller 2-3 Tage fehlen weil ich dann mit Durchfällen und Krämpfen Stundenlang auf dem Klo hängen würde. Wie kann ich ihr das am besten erklären? Weiß jemand von euch ob die von der ARGE dann sagen ok sie brauchen erstmal nicht arbeiten gehen?

Es ist nicht so das ich nicht arbeiten gehen will, im Gegenteil aber momentan wäre es einfach nicht gut gesundheitlich gesehen.

Und wißt ihr ob ich diese Eingliederungsvereinbahrung trotzdem unterschreiben muß?

Bitte um Hilfe.

LG Romy
Hallo,
zunächst mal ist für den Bezug für ALG II Voraussetzung das du die Eingliederungsvereinbarung unterschreibst. In der steht im Groben dass du alles dafür tust und jede angebotene Maßnahme annimmst um den Leistungsbezug zu beenden. In der Rechtsbehelfsbelehrung kannst du die § nachlesen. Sieh bitte im SGB II und III nach. Da steht die Mitwirkungspflicht.
Hast du schon mal versucht einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen? Meist wird durch den Antrag ein Gutachten in Auftrag gegeben.
 
C

Chris1970

Gast
Hallo Kullerkugel,

wenn die Ärztin keinen Grund sieht, dass Du an der Arbeit gehindert bist, so wirst Du wohl über kurz oder lang arbeiten gehen müsssen.

Eventuell kann eine Amtsarzt, den endgültigen Sachverhalt klären.

Gruß. Chris
 
G

Gast

Gast
Blöde Frage bzw. Feststellung als Nicht Hartz IVer. Warum bist du, wenn du nicht arbeiten gehen kannst, bzw. unfähig ne Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben nicht krank geschrieben? Sorry, da komm ich nicht ganz mit. Wer keinen Krankenschein hat, ist gesund, bzw. kann wie in deinem Fall evt. bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen und dafür gibts ärztliche Atteste. Entweder du bist krank samt gelben Schein, oder eben gesund, alles andere - außer dir wird ärztlich bescheinigt, die und die Tätigkeit fällt aus aus dem und dem Grund - ist sorry "ungültig" und in meinen Augen als Laie kein grund solch eine Eingliederungvereinbarung nicht zu unterschreiben. Wenn du im Job stehst, gilt auch entweder gesund und arbeiten, oder Krankenschein und eben richtig krank.
 
G

Gast

Gast
Blöde Frage bzw. Feststellung als Nicht Hartz IVer. Warum bist du, wenn du nicht arbeiten gehen kannst, bzw. unfähig ne Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben nicht krank geschrieben? Sorry, da komm ich nicht ganz mit. Wer keinen Krankenschein hat, ist gesund, bzw. kann wie in deinem Fall evt. bestimmte Tätigkeiten nicht mehr machen und dafür gibts ärztliche Atteste. Entweder du bist krank samt gelben Schein, oder eben gesund, alles andere - außer dir wird ärztlich bescheinigt, die und die Tätigkeit fällt aus aus dem und dem Grund - ist sorry "ungültig" und in meinen Augen als Laie kein grund solch eine Eingliederungvereinbarung nicht zu unterschreiben. Wenn du im Job stehst, gilt auch entweder gesund und arbeiten, oder Krankenschein und eben richtig krank.
immer schön ruhig, in einigen Ämtern dreht sich die Achse des Bösen, wobei die auch nur die § umsetzen, wie ist eben deren Sache. Ich arbeite in einem Bildungsträger und kenne die Praxis, tu es oder Sanktion und der kluge Spruch "mußt du nicht, dann wird es zu Verwaltungsakt" ist doch Blödsinn. Dann hat die Familie nicht zu Essen weil es ein Verwaltungsakt ist. Keine Mitwirkungspflicht erfüllt - keine Kohle, bis du nachweist das du nicht kannst, kannst du sowieso nicht mehr. Also, alle Arztbesuche, Krankschreibungen nachweisen, ein Gutachten anstreben und dann hast du eine Chance ansonsten gebe ich meinem Vorredner Recht, wenn es nicht so schlimm ist, du eine lückenlose Krankengeschichte nachweisen kannst dann mußt du arbeiten wie fast alle hier.
 
G

Gast

Gast
ich bin der vorredner ;-).
wenn er/sie sich nicht fühlt zum arbeiten gehen, bzw. den arbeitsmarkt zur verfügung stehen "hilft" da nur nen gelber schein. wenn ich z.z. nur auf dem klo sitze und mir schwindlig ist, ab zum arzt und ne krankschreibung holen und mich behandeln lassen, das ich wieder fit werde zum arbeiten bzw. zum unterschreiben einer eingliederungsvereinbarung. was ist da das problem? und wenn er/sie während ner weiterbildung/umschulung/praktikum/ein euro job wieder krank wird, holt man sich eben nen neuen gelben schein, vorrausgesetzt man ist eben richtig krank, das man nen job nicht händeln kann und man muss sich auskurieren. alles andere, sorry wenn das hier so rüberkommt von mir, ist drückebergerei und nicht wollen und ich denke nicht wenn man ernsthaft was hat, man definitiv nicht arbeiten KANN in solchen zustand, das da ärzte einem sagen, man solle trotzdem jobben, oder eben sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen.
 

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