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ALG 1 & Minijob, potentieller neuer Arbeitgeber will Urlaubsbescheinigung?

Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir mal wieder helfen. ;) Seit Januar bin ich auf Arbeitssuche und beziehe Arbeitslosengeld 1, da ich die letzten Jahre immer in Vollzeit beschäftigt gewesen bin. Nebenbei habe ich einen kleinen Minijob, der Freibetrag beim ALG 1 ist 165 Euro, also sehr viel arbeiten darf ich dort nicht, sonst wird mir ja das Arbeitslosengeld gekürzt.

Am Dienstag bekam ich dann eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für eine Stelle in Teilzeit (20 Stunden), das wäre ja schonmal was und ich käme aus dem ALG-Bezug raus. Jedenfalls bekam ich nun heute Morgen per E-Mail eine Zusage für die Stelle und der Personalchef schrieb mir, er brauche dann noch eine Urlaubsbescheinigung von meinem aktuellen Arbeitgeber. :confused: Ich habe davon zwar schon gehört, dass manche Arbeitgeber sowas anfordern, aber ich frage mich halt, ob der AG meines Minijobs mir überhaupt eine ausstellen "darf", da ich ja offiziell arbeitslos gemeldet bin und mit den 165 Euro lediglich ein bisschen was dazuverdiene. Was mache ich denn jetzt?

Edit: In die Bewerbung habe ich natürlich reingeschrieben, dass ich arbeitssuchend bin und nebenher einen Minijob mache.
 
K

kasiopaja

Gast
Dann war das ein Standardschreiben.

Denn der Minijob interessiert bezüglich den übrigen Urlaubstagen niemand.

Gemeint ist der letzte sozialversicherungspflichtige Job.

Da antwortest Du dem neuen AG einfach, dass die Urlaubstage voll ausgeschöpft wurden und Du keinen Urlaubsanspruch diesbezüglich mehr hast.
 
Dann war das ein Standardschreiben.

Denn der Minijob interessiert bezüglich den übrigen Urlaubstagen niemand.

Gemeint ist der letzte sozialversicherungspflichtige Job.

Da antwortest Du dem neuen AG einfach, dass die Urlaubstage voll ausgeschöpft wurden und Du keinen Urlaubsanspruch diesbezüglich mehr hast.
Gut zu wissen, dass sowas bei einem Minijob nicht interessiert, das war mir jetzt zum Beispiel auch neu. :)
Vielen Dank für die Antwort! Aber, wenn ich mal blöd fragen darf, bei dem Minijob hatte ich ja trotzdem ein paar Urlaubstage, warum sind die nicht relevant für den neuen AG?
 

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