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Ärztliches Gutachten (Jobcenter)

G

Gast

Gast
vor 7Monaten wurde ein ärztliches Gutachten erstellt, da ich einen Bänderiss hatte.
Nun habe ich heute durch Zufall erfahren, dass ich zu der Zeit, als das Gutachten erstellt wurde, garnicht arbeitsfähig war, jedoch wurde ich nie darüber informiert.
Ist das rechtens, dass mich das Jobcenter garnicht darüber informiert hat?
Stattdessen wurde ich mit Jobangeboten bombadiert und da ich mich auf zwei Angebote nicht beworben hatte, wurde ich sogar noch sanktioniert.
Wäre das nicht ihre Pflicht gewesen, mir das Ergebnis des Gutachtens mitzuteilen?
Und steht mir rechtmäßig eine Kopie des Gutachtens zu, denn diese habe ich auch nicht bekommen?
Zwar komme ich soweit mittlerweile klar, aber Schmerzen habe ich teilweise noch immer.
Ich weiss aber genau, wie ich die Belastung legen kann, damit es einigermaßen erträglich ist.
Kann ich gegen meine Sachbearbeiterin vorgehen, weil sie mir das Ergebnis des Gutachtens erst mitgeteilt hat, als ich nochmals nachgefragt hatte?
Vorher hieß es immer, es liegt keins vor oder sie wisse von nichts, da das Gutachten noch von meiner vorherigen Sachbearbeiterin in Auftrag gegeben wurde.
Nun kam aber beim Gespräch raus, dass es schon lange vorlag.
Sie meinte auch nur, dass es nicht so dramatisch sein kann, da ich mich ja beworben hatte.
Für jeden Rat wäre ich sehr dankbar.
 
G

Gast

Gast
Hattest Du denn keine AU von Deinem Arzt wegen der Erkrankung zu dem Zeitpunkt?

Das Problem ist ja vielschichtig.
Bewerbungen kannst Du ja trotzdem schreiben, auch wenn Du gerade nicht arbeitsfähig bist. Von daher ist die Sanktion wegen nicht geschriebener Bewerbungen von Rechts wegen wahrscheinlich nicht anfechtbar.
Das Schreiben von Bewerbungen bedeutet ja auch nicht zwangsläufig, dass Du sofort ein Jobangebot bekommst oder sofort anfängst zu arbeiten.
Es wäre also möglich gewesen, dass Du zum Zeitpunkt des Bewerbungsgesprächs bzw. Arbeitsvertragsunterzeichnung schon längst wieder arbeitsfähig gewesen wärest.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn das Gutachten Dir eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hätte. Selbst, wenn Deine Sachbearbeiterin das Gutachten schon lange hatte und sich bewusst war, dass Du AU bist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Du keine Bewerbungen schreiben kannst. Die gehen einfach davon aus, dass man sich auch online bewerben kann bzw. dass Du jemanden findest, der für Dich zum Briefkasten rennt oder Du das selbst organisieren musst.

Du bräuchtest einen Nachweis von Deinem behandelnden Arzt aus der Zeit, dass Dir das nicht möglich war. Das wird in der Regel aber auch nur anerkannt, wenn Du bettlägerig warst.
 
G

Gast

Gast
Zeitweise lag immer ein Attest vor.
Zwischendurch allerding auch mal ein bis zwei Wochen keine AU, da ich dann erst einen neuen Termin bekam.
Mir geht das auch eher darum, ob das rechtens war, dass mir das Ergebnis des Gutachtens erst heute nachdem ich nochmals gefragt hatte, erst mitgeteilt wurde, oder ob dir mir das direkt hätte dann mitteilen müssen, als dieses Gutachten vorlag,
Dazwischen lagen immerhin einige Monate und das Gutachten ist ja auch nicht mehr aktuell, dass es laut Aussage, sowieso nur 6Monate gültig ist.
wie gesagt, mir geht es eher darum, ob sie mir das unmittelbar hätte mitteilen müssen, oder ob das nicht ihre pflicht ist, mir das ergebnis mitzuteilen
 
E

Edy

Gast
Mir geht das auch eher darum, ob das rechtens war, dass mir das Ergebnis des Gutachtens erst heute nachdem ich nochmals gefragt hatte, erst mitgeteilt wurde, oder ob dir mir das direkt hätte dann mitteilen müssen, als dieses Gutachten vorlag,
Nein.

Ja.

Jetzt mach mal was dagegen.

Die dürfen das. ;)

Keine Rechtsaufsicht oder nur irgendso was in der Art.
 
C

chrismas

Gast
Die sind tatsächlich nicht dazu verpflichtet, dir das Ergebnis mitzuteilen, denn es wurde in deren Auftrag erteilt zur Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit und nicht für dich.

Daher sollte man hier immer direkt danach fragen, wenn man denn zum amtsärztlichen Gutachten einbestellt wurde, denn die meisten Sachbearbeiter der Jobcenter nehmen es nicht so genau mit dem Fordern und Fördern, wie du nun gemerkt hast.

Mit den Sanktionen kommt es darauf an, wielange du krank geschrieben wurdest und wann der jeweilige Stellenantritt gewesen wäre. Ich würde dir aber dennoch raten, dich mal an eine Beratungsstelle für Sozialleistungen zu wenden oder dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen (15 Euro kostet der wohl zwischenzeitlich) und dir einen Anwalt für Sozialrecht besorgen, denn selbst wenn für die Sanktionen die Widerspruchsfrist verstrichen ist, kann man diese mithilfe eines Überprüfungsantrages erneut wiederbeleben und gegen diesen dann anschließend vorgehen.
 

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