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Ärger mit der Krankenkasse

B

BabyZicke666

Gast
Hallo.....

Ich war von Nov.07 - März 08 nicht krankenversichert. Durch das neue Gesetz ist es ja nun so das man sich ja "leider" wieder bei seiner alten Krankenkasse anmelden muß und die Beiträge in der zeit wo man nicht versichert war trotzdem zurückzahlen muß.....

ich finde es eine Schweinerei, da ich ja in den knapp 5 Monaten nicht einmal beim Arzt war aber trotzdem zahlen soll...

Was der oberhammer ist, am 31.07.2008 waren es 671 Euro und 7 Tage später waren es dann auf einmal 771 Euro.....

Ich hab zwar ne Ratenzahlung mit denen vereinbart abba iwie bin ich mit der ganzen Sache nicht einverstanden, da ich die Krankenkasse und deren Dienste nicht in Anspruch genommen habe. Ach und dann stand in dem netten Schreiben noch das wenn ich mit der Ratenzahlung fertig, muß ich noch Säumniszuschläge bezahlen aber die Höhe können sie mir erst mitteilen wenn die letzte rate eingegangen ist....

Gibt es da nicht iwie eine andere Möglichkeit??? Hat irgendjemand Erfahrungen gemacht in dem Bereich????

Wäre für jede Hilfe dankbar
 
G

Gast

Gast
Grundsätzlich gilt seit dem 01.04.07 eine Versicherungspflicht für zuletzt gesetzlich Versicherte, die keine andere Absicherung im Krankheitsfall haben.

Deshalb hätte die Lücke ab November 07 gar nicht entstehen dürfen, wenn die Krankenkasse aufgepasst hätte. Formal bestand allerdings kraft Gesetzes eine Versicherung und die Krankenkasse hätte im Notfall einspringen und Behandlungen bezahlen müssen.

Darauf ob Leistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht kommt es für die Beitragspflicht grundsätzlich nicht an.

Einen möglichen Ausweg bietet § 186 Abs. 11 SGB 5 SGB:

"Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann."

Viellleicht lässt sich damit etwas erreichen. Nichtwissen allein zählt aber nicht.
Deshalb würde ich mich von Verbraucherverbänden oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege beraten lassen. Das Problem bei der Ratenzahlung ist, dass die Krankenkasse 5% Verzugszinsen PRO MONAT, also 60% (!) pro Jahr berechnen kann.

Siehe auch:
Aufnahme sozial schlecht gestellter Menschen in die GKV -- Sicher ist sicher!
 

Zitronengelb

Aktives Mitglied
Wenn du gesetzlich versichert bist, dann finde ich dieses Gesetz richtig!
Wir sind in Deutschland eine Solidargemeinschaft - so ist es doch auch in Bezug auf das Arbeitslosengeld etc.
 

puschl

Mitglied
Als mein Mann und ich noch nicht verheiratet waren, er wieder endlich arbeit gefunden hat.War ich auch nicht krankenversichert, das sozialamt sagte mir das mein Mann das zahlen müsse, seine Krankenkasse sagte das sozialamt dafür zuständig wäre. ein ewiges hin und her. Das ging knapp 3 monate so.Dann haben wir geheiratet und ich kam automatisch bei ihm mit rein. Ich verstehe nicht, wieso du das nachzahlen musst? Ich musste nichts zahlen. Du hast doch keine leistung in anspruch genommen, also bist du denen doch auch nichts schuldig oder? :confused:
Hallo,

wie wir noch nicht verheiratet waren und ich noch eine Aufstockung bekam ALG2 weil mein Mann nicht soviel verdiente war ich über die Arge versichert.
Aber das Gehalt schwankte immer bei ihm,dann war ich mal versichert dann mal wieder nicht.
So kamen dann ca 4 Monate zusammen die ich nicht versichert war.
Die muß ich aber jetzt auch zurück bezahlen es sind knapp 500,00€ zusammen.
Habe aber in der Zeit wo ich versichert und nicht versichert war keinen Arzt in Anspruch genommen und das ist fast 1 Jahr.
Verstehe nicht warum du nichts zurück bezahlen muss an die KK:confused:
Bin jetzt auch natürlich bei meinem Mann versichert durch die heirat.
 

grisu114

Aktives Mitglied
Hallo.

Natürlich muss sie das nachzahlen.
Im Prinzip hatte sie ja mit der KK einen Vertrag und daraus resultierte die monatliche Beitragszahlung.
Da könnte ich ja auch hergehen, könnte von zB. meiner Unfallversicherung die Beiträge der letzten 15 Jahre fordern mit der Begründung ich hatte ja keinen Unfall.
Das ist schließlich das Risiko einer Versicherung, das man sie evtl. umsonst abgeschlossen hat.
Aber sollte sich zB. mal ein Hirntumor melden, dann ist man ja auch froh wenn die Kasse die zig Zehntausend Euro für OP, Reha usw. bezahlt.
Sollte man Gesund bleiben, was ich hoffe, war die Beitragszahlung umsonst.
 
B

BabyZicke666

Gast
Hmmm, witzig diese diskussion... ich habe in den 4 monate nicht vom staat gelebt, habe also niemanden auf der tasche gelegen.... war deshalb nicht krankenversichert, hab 400 euro netto bekommen und war froh des ich grad so über die runden kam und nur weil ich leider gottes wieder gezwungen war, hartz4 zu beantragen muß ich jetzt knapp 800 euro für 4 monate zahlen + das evtl noch jeden monat 5% drauf kommen, dafür das die kasse nix für mich geleistet hat und nicht mußte... naja
ich will mal ne rechnung von denen sehen, da se mir gesagt hatten das es 113 euro pro monat wären.. nov 07-märz08 macht bei mir 4 monate also an die 560 euro und nicht wie die haben wollen..
ansonsten werd ich die sache ma dem anwalt übergeben, weiß gar net wie ich des monatlich abstottern soll.... :(
 

paps1959

Aktives Mitglied
... ich habe in den 4 monate nicht vom staat gelebt, habe also niemanden auf der tasche gelegen.... war deshalb nicht krankenversichert, hab 400 euro netto bekommen und war froh des ich grad so über die runden kam :(
Hier ist der Ansatzpunkt für den möglichen Widerspruch.
Was haben Sie gemacht?

400,- Euro = Minijob? = Arbeitgeber zahlt Beiträge zur KV/RV an Knappschaft oder vorherige KV? Und somit doch Krankenversichert?
 
D

Deichgräfin

Gast
Wer einen Minijob für 400 Euro annimmt, ist sozialversicherungsfrei beschäftigt. Das klingt erstmal nach “keine Abgaben zahlen”. Weit gefehlt: Wer sich nicht anderwertig versichern kann, hat selbst für den Versicherungsschutz zu sorgen:
Krankenversicherung:

Über den Minijob sind Sie nicht krankversichert. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings anderweitig krankenversichert sein, zum Beispiel über die Familienversicherung, einen Hauptjob, als Arbeitsloser (Beiträge zahlt die Arbeitsagentur) oder freiwillig.


Versicherung bei Minijobs : Simone Janson, Journalist und Buchautor
 
Zuletzt bearbeitet:

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