Zur Stiefkindadoption ist eigentlich kein Anwalt notwendig, die Ausgaben könnt ihr Euch sparen.
Um die Stiefkindadoption handelt es sich bei Euch, weil Dein Partner Deine Tochter adoptieren möchten. Hierfür müsst ihr entweder verheiratet sein oder in eingetragener Lebenspartnerschaft leben. Eine Neuregelung der Stiefkindadoption soll bis zum 31. März 2020 getroffen werden. Das hatte ich schon vorher mal geschrieben, dass das Gesetz geändert werden soll. Aber wolltet ihr nicht sowieso heiraten? Warum nicht erst heiraten und anschließend dann die Stiefkindadoption in Angriff nehmen, so spart ihr Euch vermutlich einiges und das Verfahren wird um einiges einfacher.
Voraussetzungen sind unter anderem:
Der Adoptierende sollte - in dem Falle hier der Stiefvater - bereits eine angemessene Zeit mit dem Kind zusammenleben, so dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist, was bei Euch ja zutrifft.
Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen, auch wenn es so wie bei Euch ist, gefragt werden wird der leibliche Vater auf jeden Fall. Das Familiengericht kümmert sich darum, wenn er Sperenzchen macht, ihr habt genügend Gründe, dass er seine Tochter schon vor vielen Jahren aufgegeben hat. Wenn das Kind das 14. Lebensjahr erreicht hat, muss es selbst auch zustimmen.
Das Kind sollte über die bestehende Stiefelternschaft aufgeklärt sein, da kann auch das Familiengericht ggf. mit dem Kind sprechen wird, es gibt ja trotz alledem genügend zu beachten.
Für die Antragsstellung wird ein Termin beim Notar, der sich für Familien- und Erbrecht auskennt, benötigt. Dieser wird Euch über die erforderlichen Unterlagen informieren und diese an das zuständige Familiengericht weiterleiten.
Das Familiengericht wird daraufhin gegebenenfalls das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle zu einer fachlichen Stellungnahme auffordern.