Die länger Liste unseres Rechtsanwalt hat ein neues Urteil dazu bekommen
Amtsgericht Hamburg Az.: 31a C 78/21
Endurteil
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit(..) - Klägerin -Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Meier-Bading, Mommsenstraße58, 10629Berlin, Gz.: 21-1174-9/PS
gegen
PE Digital GmbH (Parship), vertreten durch d. Geschäftsführer Tim Schiffers, Henning Rönneberg, Marc Schachtel, Speersort 10, 20095 Hamburg- Beklagte -Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wegener Law, Mittelweg10, 20148Hamburg, Gz.: (...). /. Parship erkennt das Amtsgericht Hamburg-Abteilung31a-
durch den Richter am Amtsgericht Fritsch am 01.06.2021 ohne mündliche Verhandlung gemäß §495aZPO für Recht:
1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht dazu verpflichtet ist, an die Beklagte 478,80€ zu zahlen.
2. die Beklagte hat die Kostendes Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
(...)
Nach alldem hat sich die sechsmonatige Mitgliedschaft des Klägers nicht automatisch um weitere zwölf Monate verlängert. Ein Rechtsgrund für die für diesen Verlängerungszeitraum von der Beklagtenseite veranlasste weitere Abbuchung liegt somit nicht vor.
Bemerkung:
Aussergerichtliche Kosten trägt Parship nicht, was abzusehen war. Daher haben wir den RA erst beauftragt, nachdem wir den Widerruf, die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung erklärt haben und Parship unter Fristsetzung in Verzug gesetzt haben zu erklären, dass sie von der Forderung Abstand nehmen.
Das haben sie verweigert, danach schloss sich der ( gerichtliche) Rechtsweg mit erstattungsfähigen Kosten an.
Zwar hatte Parship, nachdem wir den RA eingeschaltet haben, aussergerichtlich angeboten, den Vertrag für ca 100 Euro für ein Jahr zu verlängern und unsere RA Kosten zu übernehmen, jedoch hätten wird dann anerkannt, dass sich der Vertrag überhaupt verlängern kann.
Die geforderten ca 100 Euro hätten genau deren Kosten ( für unsere RA- Erstattung) plus die beiden Rücklastschriften ausgemacht, somit wäre Parship kostenlos aus der Nummer gekommen und die Mitbewohnerin hätte drauf gezahlt.
Verlust von Parship:
Etwa 100 Euro für unseren RA, dasselbe für deren RA, 114 Euro Gerichtskasse und 478 Euro nicht erhaltene Verlängerung, 2 vergebliche Abbuchungen mit Rücklastschrift zu 3,10 Euro = ca 800 Euro
Gewinn für meine Mitbewohnerin:
478 Euro gesparte Zwangsverlängerungskosten abzüglich zwei Vorkasse-Rechtskosten-Überweisungen ( ca 2 Euro).
Anhand etlicher gleichlautender verlorener Urteile der Vergangenheit war eine gewisse Tendenz für Parship - aber auch für uns - erkennbar.
Wie im Urteil angeführt, versucht Parship ohne Rechtsgrund, Kunden eine Verlängerung anzudrehen und sie mit Mahnungen, später ggf Inkasso einzuschüchtern.
Ob man zu den Bedingungen deren Kunde sein möchte, mag man selbst entscheiden.
Nun wird abzuwarten sein, wann (eher nicht: ob) unsere Kosten erstattet werden.
Im Notfall geht es dann eben einfach weiter.
Ein kleines Frühlings-Dankeschön geht dann in den folgenden Tagen noch nach Berlin