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ABM Masnahme, hartz 4

igelmama

Neues Mitglied
Hallo ihr lieben...
Habe mal ne wichtige frage und hoffe sehr auf eure antworten...
Eine Bekannte von mir ist in einer ABM Stelle (1,50€ Job) und lebt von Hartz4, heute war sie beim Arbeitsamt und der Bearbeiter wollte von ihr die letzten eigenbemühungen der letzten 5 Monate sehen. Dabei ist sie doch arbeiten...
Ist er denn im Recht? Den was wollen die Leute mehr, meine bekannte ist 46 Jahre alt, hat 3 Kinder grossgezogen und dazu ein Pflegebedürftiges Kind was regelmäßig zu ihr kommt, sie hat einen Betreuerausweis dafür. Ich glaube kaum das sie da noch ne festanstellung bekommt. Ihr bearbeiter will es ja so, das sie fest angestellt ist.
Gibt es irgendwie ne Klausel oder so wo steht das man wenn man in einer ABM ist sich nicht um eigenbemühungen kümmern muss, oder sind wir echt im unrecht und sie hätte sich kümmern müssen?

LG und danke schonmal im Vorraus
 

weidebirke

Urgestein
Hallo,

1,50 €- Jobs sind keine ABM-Stellen. Und die 1,50 sind auch kein Lohn, sondern eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) z.B. für Fahrgeld, Verpflegung, Schreibutensilien usw.

Demnach handelt es sich nicht um eine Arbeitsstelle, sondern um eine Beschäftigung (hier im Sinne von sich beschäftigen) mit MAE.

Man ist weiter arbeitslos und muss sich weiter um Arbeitsstellen bemühen. Inwiefern dass bei den persönlichen Lebensumständen Deiner Bekannten Sinn macht, sei erstmal dahingestellt. Ich wäre erstmal kooperativ, damit mir nicht mangelnde Kooperation und Mitwirkung vorgeworfen wird. Aus diesem Grunde wird gerne mal sanktioniert.

Hat sie eine Eingliederungsvereinbarung? Dort ist sowas meist festgeschrieben. Allerdings ist die Rechtsverbindlichkeit umstritten, 80% der angefochtenen EVs werden als nicht zulässig eingestuft. Da helfen Arbeitslosenverbände. Guckst Du mal hier:

Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung

Da gibts auch ein Forum.

Noch ein privates Wort:
Sie ist 46, noch 19 Jahre vor der Rente. Die Kinder sind groß. Das pflegebedürftige Kind (ihr eigenes?) wohnt ja offensichtlich woanders.
Ich sehe so direkt keinen Grund, warum sie nicht arbeiten sollte...
 
G

Gast

Gast
hallo igelmama,

ihr seid im unrecht. Man kann sich auch bewerben, wenn man 40 Stunden in der Woche arbeitet ...
Ich gebe zu, man hat meist nur noch Lust auf Couching wenn man nach Hause kommt, aber man muss sich trotzdem kümmern ...

LG Richi
 

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