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ab wieviel netto muss man unterhalt für die Mutter zahlen??

G

Gast

Gast
also wir wohnen alle alleine,mein bruder bekommt netto zwischen1400-1600 und ich hab netto 1200-1300 raus und die mum bekommt sozialhilfe.

meine Frage ist,ob das Amt auf mich und meinen Bruder kommen wird um Unterhalt für meine mum zu erfordern,weiß das jemand??

Danke schonmal
 

Portion Control

Urgestein
Hallo Gast,

natürlich solltest du es tunlichst vermeiden, selbst zum Amt zu gehen wenn es überhaupt keinen Grund dazu gibt, um dort dann schlafende Hunde zu wecken. Einen solchen Tipp, habe ich ja noch nie gehört. Es sei denn man möchte, dass der TE schnell zur Kasse gebeten wird...:(

Es ist auch nicht üblich, weder bei Hartz IV noch bei Sozialhilfe / Grundsicherung oder aufstockender Rente, dass die Kinder herangezogen werden. Bei meiner Mutter war dies ebenfalls nicht der Fall obgleich dem Amt alle Kinder genannt wurden. Stelle mir gerade vor wie toll das gewesen wäre, wenn ich dann mit all meinen Papieren dort aufgeschlagen wäre um dann live vor Ort geklärt zu wissen, wie viel ich dann nicht doch bezahlen könnte...da wäre sicher etwas machbar gewesen wenn ich es so sehr möchte. :rolleyes:

Treffen kann "uns" das im Normalfall, wenn die Eltern mal in eine Pflegeeinrichtung kommen, die Pflegestufen kalkuliert werden müssen. Dann werden auch die Kinder geprüft.

Und bei deinem Netto brauchst du im übrigen keine Angst haben. Selbst dein Bruder könnte hier noch verschont werden, je nach wirtschaftlicher Lage, Werbungskosten, etc.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Der Sinn der Klärung ist doch, zu verhindern, dass
das Amt in zwei Jahren draufkommt und dann viel
Geld plus Zinsen etc. nachfordert.

Ein Amt als "schlafenden Hund" zu sehen, finde ich
komisch - es ist doch "unser aller Amt" und vertritt
die Interesse der Bürger insgesamt; und wenn je-
mand sehr viel Geld verdient, warum soll dann die
Allgemeinheit für den Unterhalt der Eltern aufkom-
men, wenn das gesetzlich so geregelt ist?

Der Spruch "Ehrlich währt am Längsten" ist ja kein
schlechter Tipp, wenn man ruhig schlafen will :)
 

Bierdeckel111

Aktives Mitglied
Deutschland/Österreich gibt soviel Steuergeld für soviel scheiss aus. Ich sage ja nichts wenn der TE Millionär wäre und sich vor der Zahlung seiner eigenen Mutter drücken will aber wenn der TE und sein Bruder selbst nicht grade viel Geld haben und ich finde alles unter 3k netto/Monat ist heutzutage nicht viel Geld, dann sollte man ihm und seinen Bruder nicht noch das letzte Hemd ausziehen.
 
A

annakarina

Gast
also wir wohnen alle alleine,mein bruder bekommt netto zwischen1400-1600 und ich hab netto 1200-1300 raus und die mum bekommt sozialhilfe.

meine Frage ist,ob das Amt auf mich und meinen Bruder kommen wird um Unterhalt für meine mum zu erfordern,weiß das jemand??

Danke schonmal


In der genannten Höhe auf jeden Fall noch nicht, so ab ca. 2000E tritt man an euch heran. Nur offenlegen müsst ihr euer Einkommen.
Allerdings so ein ganz leises Denken: Ihr habt dann immerhin dennoch mehr als eure Mutter - so ein paar Euro ab und zu zusätzlich für den Menschen, der euch aufgezogen hat, wären doch vielleicht drin, damit es ihr etwas besser geht?
 

karlo_one

Aktives Mitglied
ich finde alles unter 3k netto/Monat ist heutzutage nicht viel Geld,

Das liest sich toll für Menschen die mit weniger als 1/4 ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen.
 

Portion Control

Urgestein
Der Sinn der Klärung ist doch, zu verhindern, dass
das Amt in zwei Jahren draufkommt und dann viel
Geld plus Zinsen etc. nachfordert.
Um Gottes Willen, Werner. Dieser Unterhalt kann rückwirkend ganz sicher nicht eingefordert werden. Und Zinsen LOL? Bitte schiebe jetzt nicht noch eine komplett falsche Aussage zum Sachverhalt hinterher.

und wenn jemand sehr viel Geld verdient, warum soll dann die
Allgemeinheit für den Unterhalt der Eltern aufkommen, wenn das gesetzlich so geregelt ist?
Wenn es gesetzlich so geregelt wäre, wäre eine offizielle Aufforderung gekommen. Und viel Geld? In welchem thread bist du gerade unterwegs? TE hat 1.300 netto.

Blackout? :confused:
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Den Eigenbehalt regelt die "Düsseldorfer Tabelle"

https://www.familienrecht.de/unterhalt/2015-neue-werte-selbstbehalt-berechnungsbeispiele/

Eigener Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen gegenüber Eltern oder Enkeln:
1.800 € (zuvor: 1.600 €)
darin enthaltener Wohnkostenanteil: 480 € (zuvor: 450 €)

Familiensockelselbstbehalt gegenüber Eltern, Enkeln oder volljährigen Kindern:
3.240 € (zuvor: 2.880 €)

Soweit man diese Beträge überschreitet ist man jedoch immer noch nicht automatisch unterhaltspflichtig.
Vorrangig ist das Vermögen des Bedürftigen (z.b. Geld oder Haus deiner Mutter) einzusetzen. Auch dürfte in der Realität niemand dich herantreten wenn du 1.850 € netto verdienst oder wenn du andersweitige Verpflichtungen hast oder dir der Unterhalt nicht zugemutet werden kann. NICHT ausschlaggeben ist hingegen, ob du ein gutes Verhältnis zu deiner Mutter hast oder ihr seit Jahrzehnten keinen Kontakt. Der Unterhaltsanspruch kann nur unter sehr strengen Maßstäben ausgeschlossen werden (z.B. die Person trachtet dir nach dem Leben).

Ich persönlich finde es schon hart, sein Einkommen für die Eltern einsetzen zu müssen. Da zahlen wir unser Leben lang in Kranken- und Pflegekassen ein, damit am Ende unsere Kinder für uns zahlen müssen? Ich habe den Spießrutenlauf selber mitgemacht wie schwer es ist, überhaupt Hilfe für pflegebedürftige Angehörige zu bekommen. Oft geht mit Unterhalt auch eine nervliche Belastung einher.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Um Gottes Willen, Werner. Dieser Unterhalt kann rückwirkend ganz sicher nicht eingefordert werden. Und Zinsen LOL? Bitte schiebe jetzt nicht noch eine komplett falsche Aussage zum Sachverhalt hinterher.

(...) Und viel Geld? In welchem thread bist du gerade unterwegs? TE hat 1.300 netto.
Mit "viel Geld haben" meinte ich nicht den TE, sondern
allgemein Menschen, die sehr viel Geld haben. Das
hast du schlicht falsch verstanden.

Und von wegen, Unterhalt kann rückwirkend nicht ein-
gefordert werden: "Unterhaltsansprüche verjähren
grundsätzlich nach Ablauf der regelmäßigen Verjäh-
rungsfrist von drei Jahren (195 BGB)"
Quelle: Verjährung des Unterhalts - Unterhaltsanspruch

Ich bin zwar kein Experte in der Sache, falls du hier
aber kundig bist, kannst du ja eine entsprechende
Webseite oder ein Gesetzesblatt verlinken.
 

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