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ab wieviel netto muss man unterhalt für die Mutter zahlen??

Portion Control

Urgestein
Ich bin zwar kein Experte in der Sache, falls du hier
aber kundig bist, kannst du ja eine entsprechende
Webseite oder ein Gesetzesblatt verlinken.
Dein Link ist doch völlig in Ordnung.

Zitat aus deinem Link:

"-der Unterhaltsschuldner von der Unterhaltsverpflichtung wusste oder hätte wissen müssen

Ensteht die Unterhaltsschuld beispielsweise im Juli 2015, so beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2016 und endet am 31.12.2018.

Wichtig zu wissen, ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Gesetzgeber die Geltendmachung des Unterhalts für die Vergangenheit beschränkt, und zwar nur für einen Zeitraum von 1 Monat vor Antragstellung. Für den davor liegenden Zeitraum kann Unterhalt rückwirkend nicht geltend gemacht werden."
Zitat ende.

Hättest deinen link nur selbst auch zu Ende lesen müssen. :)

Wichtig ist grundsätzlich beim Unterhalt der wesentliche Punkt, dass eine Forderung vorliegen muss. Oder Fristsetzungen, Titel, etc.! Ein Unterhaltspflichtiger muss nicht riechen können, dass man sein Geld möchte. Erst ab Bekundung eines Anspruchs kann diese Verjährung überhaupt erst anfangen zu laufen.
 
G

Gast

Gast
Viel Gerede.

Als Leiter eines entsprechenden Amtes weiß ich, dass bei der genannten Einkommensspanne des TE eine Unterhaltspflicht besteht, aber eine Unterhaltsfähigkeit nicht gegeben ist.

Das heißt, er muss nicht mit einem Bescheid des Sozialbehörde rechnen.

Mal in das SGB XII schauen. Das in Verbindung mit BGB.

Alles klar?
 
L

LenaM

Gast
Sogar ich als Studentin ohne Einkommen wurde zum Unterhalt an die Eltern verpflichtet! Trotz fehlendem Einkommen! Die sagten mit einfach, dann gehen sie "noch mehr" arbeiten. Das Studium und meine Verbindlichkeiten waren egal, das hat die nicht interessiert. Also eine bestimmte Zahl ab wieviel Netto man zahlen muss gibt es da nicht, sonst dürften die mich nicht so heranziehen. Das war übrigens eine Zeit in der ich nicht einmal einen Nebenjob hatte....
Hah..

Vllt mag mir das ein Leiter eines entsprechenden Amtes mal verständlich erklären..
 

Portion Control

Urgestein
Bei Elternunterhalt bekommst du keine Auflagen in Sachen "Mehrarbeit". Das gibt es nur bei Kindesunterhalt, wenn eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit festgelegt wurde.

Des weiteren lässt dein Fall angeblich sämtliche Selbstbehalte außen vor. Wie möchtest du das denn erklären?

Oder war dir das egal und zu zahlst einfach wenn dich jemand fragt? Dann kann das natürlich stimmen.
 
G

GastZuza

Gast
Natürlich gibt es Freibehalte , sogar für Erspartes etc. Ich würde ganz einfach so wenig arbeiten wie es möglich ist .,Freibehalte wie Schulden, Raten etc werden ebenfalls berücksichtigt. Ein Kollege hat das trotz vorhandener Lebensversicherungen etc so hingebogen, dass er keinen Cent zahlen musste.

Seine Schwester arbeitet nur auf 450€ Basis und musste ebenfalls gar nichts bezahlen. Nur nicht einschüchtern lassen und wenn möglich vorher vom Anwalt beraten lassen, wie man am Besten tricksen kann, um den Zahlungen aus dem Weg zu gehen.

Zuza
 
L

LenaM

Gast
Bei Elternunterhalt bekommst du keine Auflagen in Sachen "Mehrarbeit". Das gibt es nur bei Kindesunterhalt, wenn eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit festgelegt wurde.

Des weiteren lässt dein Fall angeblich sämtliche Selbstbehalte außen vor. Wie möchtest du das denn erklären?

Oder war dir das egal und zu zahlst einfach wenn dich jemand fragt? Dann kann das natürlich stimmen.
Nicht ich schulde eine Erklärung, sondern umgekehrt wird mir eine geschuldet und genau das wollte ich auch.

Dass das nicht rechtens ist, ist mir klar. Daran merkt man eben, das vieles nicht so funktioniert und läuft, wie es sein sollte^^ Die richtige Reaktion dagegen hab ich schon getroffen, keine Sorge..

Woher weißt du denn, ob ich was gezahlt hab oder nicht? Ich wollte nur eine Erklärung vom entsprechenden Leiter (siehe oben), weil mich das ernsthaft interessiert, bzw. was für Leute in so einem Amt sitzen oder besser gesagt eher Kaffee trinken...und sich solche Dinge erlauben.

(...)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
Ist wie bei allem, wo es um den Staat und dessen Anspruch geht, meist verjähren Forderungen nie.
Mache ich nie meine Einkommensteuererklärung, hab z.B. Eigentum geerbt, habe Mieteinnahmen...
Und es kommt nach Jahren raus, ist das Steuerhinterziehung.
Nicht immer tritt ein Amt an einen heran wenn ein Angehöriger Unterstützung braucht.
Da wird ja ein Antrag gestellt, der enthält die Fragen zu bestimmten Auskünften.
Meist auch zu Kindern und deren Einkünften.
Gibt da Freibeträge und man wird Unterstützung Pflichtig erst ab einem bestimmten Einkommen.
Das ist durch Tabellen und Angaben zu deinem Lebensstandard geregelt:
Elternunterhalt: Wann zahlen Kinder Unterhalt für die Eltern? (z.B. Altersheim Kosten) - Finanztip
 
G

Gast

Gast
Hallo,

bei uns in der Türkei gibt es ein Sprichwort, eine Mutter hat Zehn Kinder großgezogen, aber Zehn Kinder können nicht für eine Mutter sorgen. Also ich würde an eure Stelle die Mutter unter die Arme greifen, statt zum Amt zu schicken. Ich selber sorge für meine Mutter, sie Wohnt auch bei mir. Sie hat eine kleine Witwen Rente, damit könnte sie nicht über die Runden kommen, geschweige die Miete zahlen. Also tut was für eure Mutter, wenn jeder von euch 100€ Monatlich auf ihr Konto überweist, würdet ihr sie sehr glücklich machen. Bitte nicht falsch verstehen, ist nur meine Meinung.

MfG Gast
 

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