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Ab wann kündbar?

A

Abcde

Gast
Ich habe eine befristete Stelle bis Dezember. Aber ich finde das ich ungeeignet bin für den Beruf, ab wann bin uch kündbar?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Der Zweck eines befristeten Arbeitsvertrages ist, dass sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer planen können. Deshalb darf ein solcher Vertrag nur dann außerordentlich gekündigt werden, wenn es dafür Gründe (Keine Lohnzahlung, Insolvenz, Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers, etc.) gibt. Aber es darf ein Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen werden oder es könnte schon Klauseln um Vertrag geben, die Deine Kündigung vorsehen.

Also über lege Dir, was Du willst und lies in Deinem Vertrag nach, ob eine ordentliche Kündigung vorgesehen ist und dann schließe einen Aufhebungsvertrag, kündige selbst oder halte bis Dezember durch. Eine außerordentliche Kündigung durch Dein Fehlverhalten zu provozieren ist meistens nicht so prima, falls Du gekündigt werden willst, denn das steht nachher im Zeugnis
 
A

Abcde

Gast
GrayBear: danke erstmal.
Also im Vertrag steht auch Probezeit von 3 Monaten. Heißt es ich muss trotzdem bis Dezember durchhalten?

Also da steht: die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gemäß Paragraph 622Abs. 3 BGB mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
 
M

Meinung282

Gast
Im Regelfall wird der Arbeitgeber den Vertrag bis Dezember laufen lassen und dann eben nicht verlängern. Deshalb wird wahrscheinlich keine Kündigung vor Vertragsende statt finden, sondern man wird den Vertrag dann einfach nicht mehr verlängern.

Wenn Du selbst kündigst hast Du Nachteile: Hast Du noch keinen neuen Arbeitsplatz, dann hast Du erst einmal eine Sperre beim Arbeitsamt (bis zu 12 Wochen) und das bedeutet, dass Du für diese Zeit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Gleiches gilt auch bei einem Aufhebungsvertrag, weshalb man sich auf einen Aufhebungsvertrag überhaupt nur dann einlassen sollte, wenn man bereits etwas neues hat.

Das mag ja nun sein, dass Du ungeeignet bist. Aber das ist ja nun auch wieder lediglich ein subjektives Gefühl von Dir. Schlussendlich ist doch wichtig, dass Du die nächsten 6 Monate Deine Miete zahlen und den Kühlschrank füllen kannst.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Wenn diese drei Monate Probezeit noch nicht um sind, kannst Du mit dieser Frist von 2 Wochen kündigen. Du kannst aber trotzdem mit Deinem Arbeitgeber sprechen, ob ihr nicht einen Aufhebungsvertrag schließt, aber wenn Du selbst kündigst, kann diese Sperre von 3 Monaten auf Dich zukommen, wie @Meinung282 es geschrieben hat. Also wo liegen Deine Prioritäten? Raus da und was Neues oder Vertrag erfüllen und Arbeitslosengeld bekommen?
 

Portion Control

Urgestein
Ich frage mich gerade ob dann ein Aufhebungsvertrag reicht. Er müsste diesen ja nicht akzeptieren. Also ist er auch in diesem Fall nicht geschützt vor einer Sperre.
Hatte er das vorherige unbefristete Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt, droht ohnehin eine Sperre, da er den vermeintlich sicheren Arbeitsplatz für dieses Experiment aus freien Stücken aufgegeben hat.
Die sind da heute rigoros.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Ein Aufhebungsvertrag wird in der Regel immer als Eigenkündigung gewertet zudem muss der AG da ja zustimmen.

Und wie weiter oben schon erwähnt steht das Ende des Vertrages ja bereits fest, somit hat man nach Ende der Probezeit keine Möglichkeiten einer ordentlichen Kündigung mehr, der AG allerdings auch nicht.

Sollte ein Tarifvertrag oder eine BV im Spiel sein könnte es noch anders sein.

(bis zu 12 Wochen)
Nicht nur bis sondern genau 12. Da gibt es keinen Spielraum. Für die Zeit kann man allerdings ALG2 beantragen, wobei man das in der Regel nicht bekommen wird.


In der Praxis wird der AG eine Kündigung ggf. auch außerhalb der Probezeit akzeptieren, denn was will man mit einem MA der weg will, den man dann ggf. noch 6 Monate "durchschleifen soll".
 

Portion Control

Urgestein
Will er denn überhaupt kündigen?
Ich habe mir den Eingangsbeitrag nochmal angeschaut.
"Ab wann bin ich kündbar?" Sehr verwirrend.

Vom ersten Tag an bis zum Ende der Probezeit ist man locker kündbar. Aber auch ansonsten ist man grundsätzlich kündbar.
Ich habe diese merkwürdige Fragestellung bis jetzt nicht verstanden.
 
A

Abcde

Gast
Huhu, vielen Dank für die Antworten.

Die Sache ist die, ich fühle mich da total unwohl, und dadurch das ich nicht zu gebrauchen bin, werde ich nur spät eingeteilt. Das ist jetzt die 4 Woche,die ich spät Dienst habe, obwohl ich den Chef drauf angesprochen habe.

Bin am überlegen, ob ich mich krank melde, obwohl das gar nicht meine Art ist-.-
 

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