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A1 Bescheinigung - jetzt fühle ich mich nur noch von der Regierung verarscht....

G

Gelöscht 5176

Gast
Ich besuchte einen Kunden in Österreich- hatte keine A1 Bescheingiung dabei und zahle 550 € Strafe.

Ich habe gar nicht gewusst, was das ist.
Dachte an einen Scherz - aber leider bittere Realität.
Seit Juli 2019 verpflichtend - jetzt drehen die alle durch .
Keine Verträge mehr im Ausland....!!
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Ich verstehe die Aufregung nicht.

Entweder bist Du Angestellter, dann ist Dein Arbeitgeber dafür verantwortlich.

Wenn Du Selbständiger bist, beantragst Du die Bescheinigung halt bei Deiner Krankenkasse.

Solltest Du privat krankenversichert sein, bei der Rentenversicherung.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Was ist denn das A 1 ?
@karin1964: ja genau das habe ich auch gefragt. Ich hatte noch nie davon gehört.

Die anderen hier im Forum wissen mehr als ich, die sind halt schlauer .:rolleyes: Ei ich bin echt überrascht, dachte ihr fragt auch ob ich einen Joke von mir gebe.

Es wird immer schlimmer mit der Bürokratie. Man macht mehr das Papier vor lauter Bürokratie schwarz als man arbeitet. Das kann es doch bald nicht mehr sein.
Dieses Formular braucht man immer wenn man im EU Ausland und Schweiz beruflich unterwegs bist.

Scheinbar ganz egal ob selbstständig oder angestellt. Bestraft wird der AG und Arbeitnehmer wenn man diese A1 nicht mit sich führt.

Mir erschließt sich der Sinn noch nicht so ganz.



Bei der Schweiz wusste ich schon, dass ich eine Arbeitserlaubnis brauche, bzw. den zeitlichen Rahmen meiner Tätigkeit im Vorfeld beim Zoll angeben muss.

In Österreich und Luxemburg - wusste ich das ehrlich nicht. Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen.

Aber egal: Mein Fazit ab sofort - keine Tätigkeiten im Ausland mehr.
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Die A1-Bescheinigung weist nach, welches Sozialsystem für einen im Ausland Beschäftigten gilt. Somit werden doppelte Beitragszahlungen und der Wechsel zwischen den Sozialsystemen vermieden.

Die Beantragung der Bescheinigung erfolgt elektronisch, ist als nicht mit Papierkram verbunden. Darüber hinaus reicht es in den meisten Staaten, die Beantragung nachzuweisen. Gerade bei kurzfristigen und kurzzeitigen Dienstreisen kann dies eine Option darstellen.
 
G

Gelöscht 71014

Gast
Scheinbar ganz egal ob selbstständig oder angestellt. Bestraft wird der AG und Arbeitnehmer wenn man diese A1 nicht mit sich führt.
Das war mir auch neu, Danke für die Info. Hab öfters im EU-Ausland selbständig gearbeitet und wurde nie kontrolliert. Ich werd mal meine Krankenkasse anfragen, ob die mir sowas ausstellt, bin bald auch wieder in A und CH unterwegs.
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Ebenso wie man als Unternehmer Verantwortung für seine Angestellten übernehmen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Laufenden halten muss, so muss man das auch als Selbständiger für sich selbst tun.

Es gibt eine Vielzahl von Newslettern diverser Netzwerke, die über die A1-Bescheinigung schon im Vorfeld unterrichtet haben. Sich die passenden Newsletter heraus zu suchen und zu abonnieren kann ich nur empfehlen.
 

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