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450,-€ - Job - muss ich Stunden nacharbeiten?

Lilinora

Mitglied
Schönen Sonntag zusammen,

ich habe vor 3 Wochen ein Vorstellungsgespräch gehabt für einen 450-€ bzw. streng genommen ist es nur ein 400€-Job, bei dem ich 25 Stunden im Monat arbeiten muss. Wie ich auf diese 25 Stunden komme ist egal, es gibt keine festen Wochenarbeitszeiten.

Jedenfalls benötige ich für diesen Job einen Laptop. Der Chef hat mir diesen auch gleich mitgebracht und wollte mir das Programm erklären. Da er ihn aber laut seiner Aussage schon 2 Jahre nicht mehr eingeschaltet hatte, funktionierte logischerweise nichts so, wie es sollte, und der Laptop war kriechend langsam.

Der Chef meinte, ich solle trotzdem schonmal den Arbeitsvertrag unterschreiben und er kümmere sich um einen neuen Laptop und würde sich dann melden, sobald dieser eingerichtet ist.

Jedenfalls steht in dem Arbeitsvertrag, Start der Tätigkeit ist der 15. Juli 2022. Dies hat aber nicht hingehauen, und mein Chef meldete sich erst am vergangenen Freitag, dass er jetzt den Laptop hätte und wir uns dann nächste Woche zusammensetzen können, damit er mir das Programm erklären kann.

Ich bin jetzt total verunsichert, weil ich ja EIGENTLICH schon ab dem 15.07. diese Tätigkeit ausführen muss, aber aufgrund des fehlenden Notebooks nicht kann. Und logischerweise werde ich die 25 Monatsstunden auch nicht mehr bis zum 15. August hinbekommen, da ich ja noch eine Vollzeittätigkeit habe und sich das zeitlich nicht ausgehen würde.

Daher meine Frage, muss ich diese Stunden seit dem Vertragsbeginn 15. Juli, die mir ja fehlen, nacharbeiten?
Mein Lebensgefährte meinte, bei einem Minijob sei das so, man wird eben bezahlt, wenn man arbeitet, also nach Stunden, und da gäbe es keinen festen Monatslohn. Allerdings hat er auch behauptet, dass bei einem Minijob kein Anspruch auf Urlaub besteht, und in meinem Arbeitsvertrag stehen 30 Urlaubstage im Jahr.

Zudem denke ich ja mal, dass ein Dauerauftrag eingerichtet ist und er mir nicht jeden Monat manuell das Gehalt überweisen wird.

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bei einem Minijob gelten die gleichen Regelungen wie bei jedem anderen Arbeirsverhältnis. Anders ist nur die Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer. Der AG zahlt pauschal Beiträge.

Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und auch Z.B. Mindestlohn /Tariflohn sind gleich. In der Praxis wird das oft anders gehandhabt, ist aber ein anderes Thema.
Betreffs Arbeitszeit kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Da können ja auch auch feste Tage neben der Monatsarbeitszeit vereinbart sein. Am Ende ist es aber das Problem der Firma. Sie muss die Arbeitsmittel stellen. Fehlen diese, kannst du nicht arbeiten. Lohn bekommst du aber trotzdem- rein rechtlich gesehen. Vieleicht ist es sinnvoll, den Vertrag erst mit Übergabe des Laptops beginnen zu lassen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Immer dann, wenn ein Vertrag nichts regelt, gibt es keine Regelungen.
Auf keine Regelungen kann man sich nicht beziehen.
Daher steht man im Zweifelsfall schlecht da, wenn man zwar einen Vertrag hat aber keiner klären wollte, zu welchen Konditionen er erfolgt.

Du hast einen Vertrag über 25 Stunden je Woche (Kalenderwoche?, an wie viel und welchen Tagen ? ), aus dem heraus Du 400 Euro verdienst.
Daraus ergibt sich, dass Du 25 Stunden anbieten musst, und der AG 25 Stunden beschäftigen muss.
Wie/als was er Dich beschäftigt, ergibt sich wiederum aus dem Vertrag.

Beschäftigt er Dich nicht, so ist das kein Problem, wenn.... Du angeboten hast zu arbeiten, da er sich ansonsten im sogenannten Annahmeverzug befindet - also trotzdem zahlen muss.

Bleibst du aber passiv und lässt Zeit vergehen, so steht der AG nicht in der zeitlich definierten Verpflichtung, Dich zu beschäftigen.

Aber am Ende des Monats wird sich die Frage stellen, ob er Dich hätte beschäftigen müssen und ob Du angeboten hast zu arbeiten und wenn ja, wann.

Es wird dann also ein vermeidbares Problem erzeugt, das diskutiert werden muss.
 

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