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400€ job und hauptarbeit (minijob steuerfrei?)

Mayleenchen

Mitglied
Kurze frage. Ein bekannter hat einen festen job wo er monatlich netto 1000€ verdient(brutto 1300€). nun hat er sich einen minijob gesucht sprich 400€ job. ist der 400€ job eig nicht steuerfrei?? er erzählte, das er nur monatlich 350€ bekommt statt 400€. ich versteh die ganzen sätze im netz nicht und frage deshalb hier nach und hoffe auf nicht ganz so unverständliche antworten xDD
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Minijobs sind nur steuerfrei in den Klassen 1-4. Da der Minijob wegen des Hauptjobs aber auf 6 läuft, wird was abgezogen. Man kann den Minojob auch ohne Steuerkarte laufen lassen, dann gibts einen Pauschalabzug und der Job wird beim Finanzamt (Steuererklärung) auch nicht mehr angegeben.
Jedenfalls ist ein Minijob nicht immer steuer- und abgabenfrei sondern nur unter bestimmten Bedingungen, die dein Bekannter eben nicht erfüllt.
 
G

Gast

Gast
Grundsätzlich kann jeder einen Minijob annehmen und braucht keine Steuer und Abgaben darauf zu zahlen. Das hat mit der Steuerklasse GARNICHTS zu tun.

Der AG zahlt in diesem Fall dann die pauschalen Abgaben und der AN bekommt das Geld Brutto für Netto raus.

Wie gesagt, der Minijob ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er bei einem Arbeitgeber stattfindet.

Es sei denn man zahlt freiwillig Rentenversicherung, was nicht unbedingt sinnvoll ist.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Tja, Gast und da bist du auf dem Holzweg.

"Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Besteuerung per Pauschale, muss der Weg über die Lohnsteuerkarte des Minijobbers gewählt werden. Hier hängt dann die Höhe des Steuerabzugs wesentlich von der Steuerklasse des Minijobbers ab: So werden in den Steuerklassen I-IV bei einem Einkommen von 400 Euro monatlich wegen der geltenden Steuerfreibeträge in der Regel keine Steuern fällig. In den Steuerklassen V und VI hingegen fallen auch schon bei geringen Einnahmen Steuern an."

Steuerrecht
 
G

Gast

Gast
In aller Regel werden die Minijobs aber Pauschalversteuert , was Brutto für Netto bedeutet.

Ich kenne praktisch keinen Fall , in dem der AG die Steuer auf den AN umgwälzt hat, weil das den Job für den AN unattraktiv macht.

Der AN kann es theoretisch tun, praktisch wird es fast nirgends der Fall sein.

Sozialversicherungsfrei ist der Job in jedem Fall.
 
G

Gast

Gast
Ich kenne praktisch keinen Fall , in dem der AG die Steuer auf den AN umgwälzt hat, weil das den Job für den AN unattraktiv macht.
2% Abzug = 8€ weniger, machen fuer einen AN den Minijob unattraktiv? Da AG gern sparen, ist es inzwischen durchaus ueblich, dass diese 8€ Abzug auf den AN abgewaelzt werden. Es ist ja auch zulaessig.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Du siehst doch schon am TE, daß ihm da 50 Euro abgezogen wurden, also eben keine Pauschalbesteuerung gemacht wurde. So wahnsinnig selten ist es also wohl doch nicht.
 
G

Gast

Gast
Mir ist es jedenfalls in über 20 Jahren die ich nun schon in dem Beruf arbeite nicht untergekommen.
Minijob ist kein Beruf, sondern eine speziellen Art der Teilzeitarbeit.

Minijob.

Unter dem Link kannst du nachlesen, wie der AG den Minijob gestalten kann, u.a. mit 2% Pauschalsteuerabzug und auch mit Steuerkarte - beides selten, aber durchaus ueblich.
 

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