Euphorie1986
Mitglied
Guten Abend, ich habe laut meinem Arbeitsvertrag das Recht, zwei frei wählbare Tage in der Woche von daheim aus zu arbeiten.
Nun war ja heute Feiertag und ich frage mich, ob ich dieses Recht dennoch habe diese Woche, denn es steht dazu nix im Vertrag, wie sich das Ganze verhält, wenn die Arbeitswoche nur 4 Tage lang ist.
Wie ist das bei euch so?
Nun war ja heute Feiertag und ich frage mich, ob ich dieses Recht dennoch habe diese Woche, denn es steht dazu nix im Vertrag, wie sich das Ganze verhält, wenn die Arbeitswoche nur 4 Tage lang ist.
Wie ist das bei euch so?