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29 jähriger hetzt Schäferhunde auf Rettungskräfte

G

Gelöscht 77808

Gast

Da ich viel von deutschem Recht halte und damit, dass die Unschuld einer Person bewiesen zu werden hat, wenn der Staat seinen Anspruch auf Bestrafung durchsetzen möchte, bin ich mal gespannt, wie die Sache ausschließlich rein rechtlich, aber nicht moralisch (!) ausgeht.
Ich ziele allerdings nur auf Tatbestände wie Bedrohung/Nötigung ab, nicht auf Behinderung der Kräfte.

Der Halter soll also bestritten haben, einen Befehl gegeben zu haben.
Und ja - das gibt es: meine Exmitbewohnerin hat aus Selbstschutz ihre Austalian Shepard Hündin so abgerichtet, dass sie den Befehl "fass" befolgt.
Was ein potentieller Angreifer aber nicht weiss: Die Hündin hat zu bellen und nicht zu beißen, und genau das tut sie.

Also frage ich mich, wie der Staat nachweisen will, dass der Schäferhund deutsch versteht, also fasst, wenn der Befehl "fass"lautet.
Würde der Mann denn auch verurteilt, wenn der Befehl "sitz" lautet und der Hund dann beisst - oder würde dann der Hund "verurteilt" - sprich eingesperrt, weil er es falsch "verstanden" haben soll??
 
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Gelöscht 114494

Gast
Also frage ich mich, wie der Staat nachweisen will, dass der Schäferhund deutsch versteht, also fasst, wenn der Befehl "fass"lautet.
Würde der Mann denn auch verurteilt, wenn der Befehl "sitz" lautet und der Hund dann beisst - oder würde der Hund "verurteilt" - sprich eingesperrt, weil er es falsch "verstanden" haben soll??
Lässt sich doch ganz einfach nachweisen? Wenn der Hund auf den Befehl "Sitz" mehr als einmal schlagartig aggressiv reagiert, dann ist das wohl Nachweis genug.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Lässt sich doch ganz einfach nachweisen? Wenn der Hund auf den Befehl "Sitz" mehr als einmal schlagartig aggressiv reagiert, dann ist das wohl Nachweis genug.
Es wäre ein Nachweis dafür, dass der Hund kein deutsch kann ,was darauf schließen lässt, dass der Befehl "fass" ebenfalls nicht dem entspricht, was man gemeinhin erwartet.

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass man seinem Hund beibringen kann, was man will.
Entscheidend ist lediglich, was man in welcher Situation daraus macht.

Meine Hündin kann den Befehl "beißen, beißen", der grundsätzlich ebenfalls fragwürdig ist.
Den benutze ich allerdings dazu um ihr mitzuteilen, dass sie zB Fleisch, das ich ihr hinhalte, ab beisst. Sie würde sich ohne den Befehl weigern, mir "mein" Fleisch weg zu nehmen, daher entlaste ich sie so. Sie ist zu nett, um mich zu beschützen, freut sich, wenn mich jemand angreift und wedelt mit dem Schwanz.
Sie kann auch den Befehl "lauf": den benutze ich nach "warten" an Strassen beim Überqueren aber eben nicht dann, wenn Fahrzeuge kommen und ich den Verkehr gefährden würde.
Der Befehl "mach wuff" erzeugt Knurren und Bellen, hat aber mit Personen nichts zu tun. Ich habe ihn antrainiert, weil die Rose es öfter schafft, irgend einem Spiel in einem Raum nachzugehen,währen ich hinaus gehe und die Türe schließe. Man sollte meinen, sie fängt an zu junken - aber nö. Drum muss ich dann gucken, wo ich sie finde. Oder ich rufe: "mach wuff", und da wo es bellt, finde ich sie :)
 
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Gelöscht 114494

Gast
Es wäre ein Nachweis dafür, dass der Hund kein deutsch kann ,was darauf schließen lässt, dass der Befehl "fass" ebenfalls nicht dem entspricht, was man gemeinhin erwartet.

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass man seinem Hund beibringen kann, was man will.
Entscheidend ist lediglich, was man in welcher Situation daraus macht.
Yo. Wadde ma.

Du vermischst hier zwei Sachen.

Das eine ist Erziehung. Das andere Sprache. Du kannst deinem Kind auch beibringen, dass der Stuhl ein Tisch ist und der Tisch ein Stuhl – das ist dann aber eben dein Fehler. Wenn du deinen Hund auf jemanden hetzt, dann ist es furzpiepegal, wie das Wort lautet, das du dafür benutzt hast.
 
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G

Gelöscht 77808

Gast
Ja, aktiv drauf hetzen geht nicht. Mal sehen ob es noch mal eine Meldung gibt, wie es wirklich war.
 
D

Dog Handler

Gast
Alles was man wissen muss steht hier: § 833 BGB, Haftung des Tierhalters"; bei Hunden in Deutschland gilt grundsätzlich die „Gefährdungshaftung“. Das heißt, dass der Hundehalter grundsätzlich erst mal für alle Schäden, die der Hund verursacht, haftbar ist!

In Deutschland ist es in jedem Fall verboten und hat Konsequenzen für Hund und Halter haben, wenn ein Hund privat „scharf gemacht“ wird und/oder auf Menschen „gehetzt“ wird. Hundeverordnungen sind Ländersache z.B. VV LHundG (NRW), §3, Absatz 3.3.1.2. Gefahrbegründende Ausbildungen (§32 StGB u.a., können je nach Situation, jedoch Berücksichtigung finden)

Und bitte keine Diskussionen ob ein Hund "Deutsch" oder "Kisuaheli" versteht, ein Hund versteht keine Sprache, auch wenn er eine "Hundeschule" besucht hat; "Sprache" ist kein Unterrichtsfach!
Hunde sind jedoch nach entsprechender Ausbildung, durchaus in der Lage, die Bedeutung von Wörtern zu erkennen, besitzen aber keine Sprache im engeren Sinne.

Gruß Lucky
 

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